Gleich zweimal hat Wizz Air binnen weniger Tage Passagiere nach gestrichenen Flügen ohne jegliche Betreuung sitzen gelassen. Sowohl am Flughafen Paris-Orly als auch in London mussten Kunden der Airline selbst schauen wie es weitergeht, denn vom Carrier gab es keinerlei Hilfe.
Eigentlich ist in der EU-Verordnung 261/2004 klar und deutlich festgelegt, dass Passagiere im Fall von Verspätungen und Ausfällen das Recht auf Betreuungsleistungen haben. Dazu zählen beispielsweise Getränke, Verpflegung und wenn nötig eine Hotelunterkunft. Auch haben Passagiere das Recht darauf, dass diese eine Ersatzbeförderung bekommen, die das Erreichen die Ziels zum frühestmöglichen Zeitpunkt ermöglicht.
Wizz Air legt bereits seit Jahren das Thema Ersatzbeförderung äußerst kreativ aus und verweist Betroffene auf eine Passagage der AGB, die im Widerspruch zur Judikatur des Europäischen Gerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs (Österreich) steht: Laut Wizz Air hätten Passagiere lediglich das Recht auf Umbuchung auf einen anderen Wizz-Air-Flug zu diesem Airport bzw. zu einem, der sich nahe dem Zielgebiet befindet. Somit beißen Kunden in den meisten Fällen beim Kundenservice auf Granit, so dass nichts anderes übrig bleibt als erst selbst in die Tasche zu greifen und anschließend mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Konsumentenschutzorganisation die Auslagen nötigenfalls gerichtlich geltend zu machen.
Jene Passagiere, die zuletzt in London bzw. Paris gestrandet sind, haben vom Carrier keinerlei Betreuungsleistungen bekommen. Sie waren sich selbst überlassen und die Hotline konnte lediglich auf die App verweisen. Betroffene behaupten jedoch, dass in der App keinerlei Umbuchungs- und/oder Erstattungsmöglichkeiten angeboten wurden. Lediglich ein SMS bzw. E-Mail, in der über die Absage des Fluges informiert wurde, hätten die Reisenden erhalten.
Das Verhalten der Wizz Air hat im Fall des Paris-Fluges, der in Richtung Budapest durchgeführt werden sollen, in ungarischen Medien hohe Wellen geschlagen. Die Passagiere sollen stundenlang hingehalten worden sein ehe dann mehr oder weniger unpersönlich per SMS die Streichung des Fluges kommuniziert wurde. Betreuungsleistungen gab es danach nicht.
Da weder Ersatzbeförderung noch Hotelzimmer vom vor Ort beauftragen Bodendienstleister organisiert wurden, mussten die Wizz-Air-Kunden selbst schauen wie es weitergeht. Auch die Hotline bzw. die App des Carriers waren keine große Hilfe. Die Fluggesellschaft räumte den Vorfall ein und bezog dazu umfangreich Stellung.
„Wizz Air, wie auch die übrige Luftverkehrsbranche, tut ihr Möglichstes, um sicherzustellen, dass die Passagiere ihr Ziel mit der geringstmöglichen Verspätung erreichen. Aufgrund des weit verbreiteten Personalmangels in der Branche, insbesondere bei der Flugsicherung, dem Bodenbetrieb, der Gepäckabfertigung, den Sicherheitsdiensten und den Flughäfen, kann es jedoch zu kleineren oder größeren Störungen und Verspätungen kommen, meist aus Gründen, die sich der Kontrolle unserer Fluggesellschaft entziehen. Je länger die Verspätungen sind, desto größer ist leider auch die Gefahr einer Annullierung aufgrund strenger Sicherheitsvorschriften wie der strikten Einhaltung der Arbeitszeiten der Flugbesatzung oder unflexibler Flughafenzeitfenster“, so der Billigflieger in einer Erklärung. „In diesem Fall kam es zu einer ähnlichen Situation: Wegen Personalmangels in der Flugsicherung hatten unsere Flüge Verspätung, und unsere Kollegen konnten nicht vor Schließung des Flughafens nach Paris zurückkehren. Wir haben unsere Fluggäste per SMS und E-Mail über die zu erwartenden Verspätungen und Annullierungen informiert und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir haben volles Verständnis für Ihre Enttäuschung, denn jeder möchte nach der langen Schließung wieder in den Genuss des freien Reisens kommen, und wir bei Wizz Air tun unser Bestes, um dies zu ermöglichen“.
Weiters kündigt Wizz Air an, dass man den Vorfall untersuchen wird und den vertraglich beauftragten Dienstleister in Paris-Orly zur Rede stellen wird. Man wird „die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, wenn das Vertragsunternehmen versagt“. Das Unternehmen schreibt weiters: „Wizz Air wird den durch die Annullierung entstandenen Schaden erstatten und unsere betroffenen Passagiere können zusätzlich zur Erstattung den gesetzlichen Ausgleichsbetrag verlangen, der über wizzair.com beantragt werden kann“.
Mit anderen Worten: Wizz Air sagt zu, dass Unterkunftskosten und etwaige Mehrkosten für Ersatzbeförderung den Passagieren erstattet werden sollen. Ob die umfangreiche Berichterstattung ungarischer Medien dazu beigetragen hat? Der Firmensitz von Wizz Air Hungary befindet sich in Budapest und der Carrier fliegt mit EASA-AOC, jedoch ungarischer Betriebsgenehmigung. Allerdings hat man erst kürzlich kommuniziert, dass auf Malta ein Ableger ins Leben gerufen wurde.
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