Die Billigfluggesellschaft Wizz Air zwingt mit sofortiger Wirkung sämtliche Passagiere vor dem Abflug beim Check-in-Schalter zu erscheinen. Das entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung vorab über das Internet einzuchecken, denn vergisst man darauf oder hat man die kostenpflichtige Schalter-Option nicht gebucht, kann es teuer werden.
Unter dem Deckmantel “Dokumentencheck” müssen sämtliche Wizz-Air-Fluggäste nun am Check-In-Schalter erscheinen, um dort ihre Corona-Reiseunterlagen durch das Bodenpersonal sichten zu lassen. Das gilt ausdrück auch dann, wenn man die Bordkarte bereits auf dem Smartphone oder ausgedruckt hat, was empfehlenswert ist, denn andernfalls kann Wizz Air für den Check-In-Vorgang eine horrende Gebühr verlangen.
Der Carrier empfiehlt nun, dass sich die Passagiere rund zwei Stunden vor Abflug in die Warteschlangen vor den Check-In-Schaltern stellen sollen. Damit produziert der Carrier völlig unnötige Menschenansammlungen, denn die Dokumente könnte man durchaus wie bisher auch direkt am Gate überprüfen. Der Carrier schreibt, dass am Schalter die Bordkarten “validiert” werden. Diese Formulierung lässt die Vermutung zu, dass ohne die Freischaltung der Zutritt zum Sicherheitsbereich verwehrt werden kann oder aber am Gate das Boarding problematisch werden könnte.
Dazu schreibt der Billigflieger unter anderen: “Aufgrund der strengeren internationalen Reisebestimmungen sind Passagiere angehalten, sich frühzeitig am Flughafen einzufinden, damit alle notwendigen Reisedokumente, die vom Zielland verlangt werden, überprüft und die Bordkarte des Passagiers validiert werden kann. Nach der Ankunft am Flughafen sollen sich Passagiere direkt zum Check-in-Schalter von Wizz Air begeben, wo das Bodenpersonal der Fluggesellschaft prüft, ob der Passagier die erforderliche(n) Bescheinigung(en), Erlaubnis(se) und ein negatives COVID-Testergebnis sowie das entsprechende Online-Registrierungsformular hat, das vom Zielland verlangt wird. Wenn die Dokumente gültig sind, stellt Wizz Air eine neue Bordkarte aus, mit welcher der Passagier den Flug antreten kann. Wenn der Passagier nicht alle erforderlichen Dokumente vorlegen kann, ist die Fluggesellschaft gezwungen, die Beförderung zu verweigern, da der Passagier möglicherweise das Zielland nicht betreten darf. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften führt zu hohen Strafen sowohl für den Passagier als auch für die Fluggesellschaft.”
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