Seit vielen Jahren gibt es einen Streit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika in Sachen Flugzeuge. Man wirft sich gegenseitig illegale Subventionen für Airbus bzw. Boeing vor. Nun gestattet ein Schiedsgericht der WTO, dass die EU Strafzölle auf Boeing-Produkte erheben darf.
In Sachen Airbus wurde bereits im Jahr 2018 entschieden und die WTO-Schlichter stellten fest, dass die beanstandete Praxis nicht eingestellt wurde. Den USA wurde zugestanden, dass Strafzölle in der Höhe von 7,5 Milliarden U.S.-Dollar erhoben werden dürfen. Rasch wurden diese bei verschiedenen EU-Produkten eingeführt. Nun stellte das WTO-Schiedsgericht umgekehrt bei Boeing ebenfalls fest, dass die beanstandete Praxis eben nicht eingestellt wurde. Dies hat zur Folge, dass nun auch der EU Strafzölle auf US-Produkte zugesprochen wurden. Um jährlich 8,6 Milliarden U.S.-Dollar geht es nun.
Die gegenseitigen Strafzölle dürfen laut WTO so lange erhoben werden bis die beanstandeten Subventionen eingestellt werden. Die USA behaupten zwar, dass Boeing keine staatlichen Mittel mehr erhalte, jedoch ist dazu eine neue Beurteilung durch die Schlichtungsstelle erforderlich. Boeing zeigt sich in einer ersten Reaktion durchaus enttäuscht, dass der Konkurrent weiterhin Strafzölle durchsetzen wolle. Airbus hingegen hofft darauf, dass am Verhandlungstisch eine für beide Seiten faire Lösung erzielt werden kann.