X-Jam-Maturareisen: OGH kippt Entgelte und Stornogebühren von DocLX

Justitia (Foto: Pixabay).
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X-Jam-Maturareisen: OGH kippt Entgelte und Stornogebühren von DocLX

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Teilnehmer von X-Jam-Maturareisen des Tour Operators DocLX können nun Geld zurückfordern. Die Arbeiterkammer ist wegen einiger Gebühren und Zusatzentgelte vor Gericht gezogen und obsiegte. Es geht dabei auch darum, dass Rücktritte bei außergewöhnlichen Umständen nicht nur nicht kostenlos ermöglicht wurden, sondern gar nicht darauf hingewiesen worden sein soll.

Laut Arbeiterkammer habe DocLX über mehrere Jahre hinweg Zusatzgebühren wie einen „Green Beitrag“ erhoben. Dieser soll sich auf Leistungen, die ohnehin im Reisevertrag inkludiert gewesen sein sollen, bezogen haben. Besonders sauer stieß den Konsumentenschützern auf, dass nicht auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen hingewiesen worden sein soll, sondern Stornopauschalen zwischen 40 und 95 Prozent des Reisepreises verlangt worden sein sollen.

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer bezeichnen einige Zusatzentgelte, die von DocLX kassiert wurden als „aus der Luft gegriffen“. Hierzu werden nachstehende Beispiele genannt: „Green Beitrag“ in der Höhe von 10 Euro, „Peak Week Zuschlag“ von 39 Euro und einige weitere. Die Arbeiterkammer klagt seit längerer Zeit gegen den Tour Operator, so dass der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landete. Dieser kippte die Zusatzentgelte.

Der verrechnete „Green Beitrag“ stellt eine Abgeltung einer Leistung dar, die im Regelfall ohnedies mit dem Vertrag erfüllt wird, zum Beispiel Müllentsorgung im Hotel. Der „Peak-Week Zuschlag“ ist ein erhöhtes Entgelt für einen bestimmten Reisezeitraum – ein solcher Zuschlag kann nicht wirksam im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden.

Weiters hat das österreichische Höchstgericht eine Bearbeitungspauschale von 29 Euro, die anfällt, wenn eine Namensänderung erfolgt, kassiert. Die Gebühr von 29 Euro erachtete der OGH jedoch als unzulässig, weil keine Einschränkung auf tatsächliche und auf angemessene Kosten vorgesehen war.  Ebenso hat es die Stornopauschalklausel getroffen. Hier waren 40 bis 95 Prozent des Reisepreises vorgesehen. Laut Arbeiterkammer soll aber jeder Hinweis, dass gemäß dem Pauschalreisegesetz ein kostenfreier Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen möglich ist, gefehlt haben. Reisende können nämlich sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, so dass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird. Laut Arbeiterkammer soll DocLX so Gebühren für die Stornierung zwischen 300 und 400 Euro pro Person kassiert haben.

Betroffene können nun die laut Oberstem Gerichtshof zu Unrecht bezahlten Entgelte und Gebühren zurückfordern. Dies geht auch über mehrere Jahre rückwirkend, denn die Einbringung der so genannten Verbandsklage durch die Arbeiterkammer hat die Verjährungsfrist von drei Jahren gehemmt. Die Arbeiterkammer hat dazu einen Musterbrief bereitgestellt. Dieser findet sich unter diesem Link direkt bei der AK.

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