Bei einer Routinekontrolle am Flughafen Bremen haben Zollbeamte im Gepäck eines aus dem Libanon eingereisten Passagiers rund 1.000 nicht zugelassene Abnehmpillen sichergestellt. Wie das Hauptzollamt Bremen mitteilt, fielen die Tabletten bei der stichprobenartigen Überprüfung des Mannes auf. Da für den Import der Präparate keine Genehmigung vorlag und der Verdacht eines Verstoßes gegen das deutsche Arzneimittelgesetz bestand, wurden die Medikamente umgehend beschlagnahmt.
Laboranalysen vergleichbarer Diätpräparate zeigen regelmäßig, dass solche illegalen Importe oft hochwirksame Inhaltsstoffe enthalten, die in Deutschland aufgrund erheblicher Gesundheitsrisiken verboten sind. Häufig handelt es sich dabei um Wirkstoffe wie Sibutramin, die wegen schwerer Nebenwirkungen auf das Herz-Kreislauf-System bereits vor Jahren vom Markt genommen wurden. Die Einfuhr von Arzneimitteln im Reiseverkehr ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen streng reglementiert, um den unkontrollierten Umlauf gesundheitsgefährdender Substanzen zu verhindern.
Der Vorfall reiht sich ein in eine anhaltende Serie von Sicherstellungen im Bereich der sogenannten Lifestyle-Medikamente an deutschen Grenzen. Die Behörden warnen in diesem Zusammenhang eindringlich vor dem Erwerb und Konsum solcher Präparate über ungesicherte Kanäle. Da bei illegal hergestellten Produkten jegliche Qualitätskontrollen fehlen, weicht die tatsächliche Konzentration der Wirkstoffe oft drastisch von den Angaben auf der Verpackung ab, was für Verbraucher ein unkalkulierbares Risiko darstellt.
Gegen den betroffenen Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Die beschlagnahmten Tabletten werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Der Fall verdeutlicht, dass die Kontrollen an regionalen Flughäfen trotz des geringeren Passagieraufkommens im Vergleich zu großen Drehkreuzen ein wichtiger Bestandteil der Missbrauchsbekämpfung bleiben.