Die Entscheidung des deutschen Bundeskartellamts, dass Lufthansa dem Mitbewerber Condor Zugang zu Zubringerflügen einräumen muss, will der Kranich-Konzern nicht auf sich sitzen lassen. Man klagt gegen den Bescheid der Wettbewerbsbehörde.
Damit geht der Dauerstreit zwischen den beiden Unternehmen in die nächste Runde. Lufthansa hatte Condor den Zugang zu Zubringerflügen aufgekündigt. Der Ferienflieger wehrte sich dagegen und brachte unter anderem eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Der Kranich verlängerte daraufhin das Special-Pro-Rate-Agreement, jedoch nur befristet.
Die deutschen Wettbewerbshüter haben entschieden, dass Lufthansa dem Mitbewerber Condor nicht nur Zugang zu den Zubringerflügen einräumen muss, sondern ordneten an, dass weitere Tarifklassen für den Ferienflieger geöffnet werden müssen. Lufthansa brachte mit Eurowings Discover einen Konkurrenten auf den Markt, der auf der Langstrecke ein mit Condor vergleichbares Geschäftsmodell verfolgt.
Wie zunächst die Fachzeitung FVW berichtete, will Lufthansa die Entscheidung des Bundeskartellamts nicht zur Kenntnis nehmen. Da in Rechtsstaaten grundsätzlich Rechtsmittel gegen behördliche Entscheidungen offenstehen, ist das Erkenntnis der Wettbewerbshüter noch nicht rechtskräftig. Innerhalb offener Frist brachte der Kranich-Konzern eine Klage gegen die Entscheidung ein. Nun müssen Richter entscheiden, wobei damit zu rechnen ist, dass der Instanzenzug voll ausgeschöpft werden könnte bis endgültige Klarheit über die Zubringerflüge vorliegt.