Juli 15, 2020

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Juli 15, 2020

Gastkommentar: Leidtragende sind das fliegende Personal

Liebe Community, … seit Beginn der Fliegerei wurde mit dem Piloten- & Flugbegleiter Beruf ein gewisser Charm wie im Film “Catch me if you can” versprüht. Flugkapitäne und Stewardessen in Designer Uniformen, welche um die Welt jetten und dabei einen etwas höheren Lebensstandard genießen können.  Heute New York, Morgen Tokio und die nächsten 5 Tage auf Barbados verbringen …   Viele junge Schulabsolventen glauben noch an dieses veraltete Image, und denken, Sie könnten vor ihrem eigentlichen Berufswunsch erstmal die Welt entdecken. Dabei wird einigen erst nach einiger Zeit bewusst, dass das “Jetset”-Leben auch seine Kehrseite hat.   Hatte man in den 80er Jahren nach jedem Flug noch 2 Tage frei, so erlauben es die EASA Richtlinien heute bis zu 7 Tage am Stück zu fliegen. Gerade gesellige Menschen, die im Familien oder Freundeskreis an Wochenenden etwas unternehmen konnten, haben es zunehmend schwer. Neben Alkoholverbot und Standby, Check-In / Check-out Zeiten an 7 Tagen rund um die Uhr verteilt ist es nicht gerade einfach, noch Termine mit Freunden/Familie zu finden, an denen man sich trifft.   Auch kann man das Niveau der Vergütung mit dem Verfall der Ticket-preise gleichsetzen. Kostete ein Ticket von Zürich nach Hamburg vor 5 Jahren noch um die 150eur, so kann man heute bereits für unter 100eur ein Ticket bekommen. Im gleichen Zeitraum sind die Löhne um ca. 20% gesunken. Dies vor Allem, weil sich die Airlines gegenseitig unterbieten, um die preis-sensitive Kundschaft auf die eigene Maschine zu locken.   Leidtragende hierbei sind wiederum das fliegende Personal. Neben der Verantwortung für

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Helvetic setzt auf Embraer 195-E2

Bedingt durch die Corona-Pandemie ist auch Helvetic Airways gezwungen das Geschäftsmodell zu verändern. Bislang hatte man acht Embraer-Jets im Auftrag von Swiss in Betrieb. Diese eigentlich sichere Tätigkeit brach aufgrund der Krise vollständig weg. Nun geht man neue Wege. Helvetic bietet künftig kurzfristig Flüge zu zahlreichen europäischen Zielen an. Diese können sowohl als Flight only als auch im Paket mit einer Hotelübernachtung gebucht werden. Die Reisen dauern etwa zwei bis drei Tage und sollen Personen ansprechen, die spontan einen Urlaubs- oder Städtetrip machen wollen. Der Carrier vermarktet das Angebot als „Pop-Up-Flüge“. Eine mögliche Stornierung der E2-Order ist nun vom Tisch. Helvetic Airways entschied sich dazu vier Orders in Embraer 195-E2 zu konvertieren. Mit diesen erwartet man sich größere Chancen im Chartermarkt. Die Flotte soll daher langfristig aus acht Embraer 190-E2 und vier E195-E2 bestehen.

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AUA übt Kritik an Landeverboten

Die Fluggesellschaft Austrian Airlines muss aufgrund der massiven Ausweitung des Landeverbots für Passagierflüge zahlreiche Destinationen temporär streichen bzw. kann diese nicht wie ursprünglich geplant aufnehmen. Betroffen sind die Ziele Belgrad, Bukarest, Kairo, Kiew, London, Podgorica, Pristina, Sarajevo, Sibiu, Skopje, Sofia, Stockholm, Tirana und Varna. Die Landeverbote werden auch Auswirkungen auf das restliche Streckennetz von Austrian Airlines haben, da viele Transferpassagiere auf den betroffenen Routen reisen. Diese werden auf Folgeflügen fehlen, zum Beispiel in die USA. „Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass Gesundheit oberste Priorität in der aktuellen Situation hat. Es bleibt gemeinsames Ziel, die Pandemie einzudämmen. Allerdings sind pauschale Reiseverbote für ganze Länder – und das mit extrem kurzem Vorlauf – für uns und unsere Gäste eine enorme Herausforderung. Wir plädieren für eine einheitliche und stabile Reisepolitik innerhalb der EU, um den Standort Wien als Verkehrsknotenpunkt nicht nachhaltig zu schwächen. Geschäftsreisende und andere Transferpassagiere werden ansonsten andere Wege finden, um auf die Langstrecke zu kommen“, sagt Austrian Airlines CCO Andreas Otto. „Wir wollen und müssen gemeinsam mit Behörden und Flughafen schnellstens eine Lösung für den Transferverkehr finden, um unkontrollierte Einreisen zu verhindern“, so der Austrian Airlines Vorstand weiter.

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Commerzialbank-Skandal trifft auch Aviation-Mitarbeiter

Viele burgenländische Flughafen- und Airline-Mitarbeiter sind Kunden der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG, die von der Finanzmarktaufsicht geschlossen wurde. Die Einlagensicherung greift nun und Gelder bis 100.000 Euro sollen so rasch wie möglich erstattet werden. Die Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG wurde aufgrund des Verdachts auf Bilanzfälschung mittels Bescheid der Finanzmarktaufsicht unter Zwangsverwaltung gestellt. Die Leitung obliegt nun einem von der Behörde eingesetzten Regierungskommissar. Dem Kreditinstitut wurde der Geschäftsbetrieb mit sofortiger Wirkung untersagt. Dem aktuellen Informationsstand nach wird die Regionalbank abgewickelt und dichtgemacht. Zahlreiche burgenländische Airline- und Flughafenmitarbeiter sind eigenen Angaben nach Kunden der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG und daher von den behördlichen Maßnahmen, die seitens der Finanzmarktaufsicht erlassen wurde, betroffen. Derzeit ist der Geschäftsbetrieb per Bescheid der FMA untersagt. Das bedeutet, dass keinerlei Bankgeschäfte (z.B. Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Bankomatabhebungen oder Bankomat- und Kreditkartenzahlungen) gestattet sind. Einfach gesagt: Die betroffenen Kunden können momentan über ihr Geld nicht verfügen. Laut Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil wird die Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG nicht fortgeführt. Das Unternehmen wird nun abgewickelt und liquidiert. Die Gelder der Kunden sind über die staatliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Person (auch bei Unternehmen, Vereinen, Gemeinden und anderen juristischen Personen) abgesichert. Die Einlagensicherung wird nun so rasch wie möglich den Commerzialbank-Kunden einen eigenhändigen Brief mit allen zur Auszahlung notwendigen Informationen, insbesondere einem Web-Login, über den eine Bankverbindung zu Ausbezahlung bekanntgegeben werden muss, schicken. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem heutigen Tag innerhalb von 15 Tagen die Kunden bis 100.000 Euro entschädigt werden müssen. Ab Abgabe

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