Seit Anfang Oktober 2020 gestattet die Ukraine wieder touristische Einreisen in das Land. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass bei der Rückkunft in die Europäische Union der Antritt einer Quarantäne blühen kann. In manchen Mitgliedsstaaten, darunter unter anderem Österreich und Deutschland, kann diese mit der Vorlage eines negativen PCR-Tests, der in der Alpenrepublik nicht älter als 72 Stunden und in der Bundesrepublik maximal 48 Stunden alt sein darf, umgangen werden. Die Ukraine teilt die Herkunftsländer in zwei Gruppen ein: Personen, die aus grün markierten Staaten kommen, müssen keinen negativen PCR-Test vorlegen und auch keine Quarantäne antreten. Nebst dem Reisepass ist jedoch eine Versicherungspolizze, die im Falle einer Covid-19-Erkrankung die Kosten auf dem Gebiet der Ukraine abdeckt, notwendig. Reisende, die aus den “roten Ländern” kommen, müssen sich in Quarantäne begeben. Dies kann jedoch mit der Vorlage eines negativen PCR-Tests umgegangen werden. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alternativ kann dieser auch unmittelbar nach der Einreise absolviert werden, wobei hierfür an den Flughäfen Kiew und Borispil eine Terminreservierung erforderlich ist. Auch ist die Vorlage einer Versicherungspolice erforderlich. Die Ukraine stuft jene Länder, die niedrigere Infektionszahlen aufweisen, grün ein. Jene, in denen es mehr Infektionen als in der Ukraine gibt, sind rot eingestuft. Die beiden Listen werden alle 24 Stunden aktualisiert und sind online in englischer Sprache verfügbar. Unter diesem Link sind alle Informationen und Voraussetzungen für die Einreise ausgelistet. Die Versicherungspolice kann ebenfalls über Visit Ukraine erworben werden. Dabei besteht die Auswahl aus verschiedenen Gesellschaften. Die Kosten betragen für