Oktober 28, 2020

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Oktober 28, 2020

Sechs Boeing 747 der Lufthansa sitzen in Twente fest

Sechs Boeing 747-400, die seit dem Frühjahr auf dem Flughafen Twente abgestellt sind, bereiten Lufthansa nun heftige Probleme. Der Airport verfügt zwar über Zulassung für Landungen von Jumbojets, doch Starts sind nicht erlaubt. Davon wusste man offenbar weder beim Kranich noch beim Flughafen etwas. In Twente ist ein Verwertungsunternehmen ansässig, so dass tatsächliche “Oneway-Landungen” dort öfters vorkommen. Lufthansa will die sechs Boeing 747-400 allerdings nicht in die Schrottpresse strecken, sondern in die Mojave-Wüste überstellen, um sie dort einzulagern. Genau das erweist sich laut lokalen Medienberichten als handfestes Problem, denn Boeing 747 dürfen in Twente gar nicht starten. In der Zeitung “Tubantia” erhebt der Flughafen Twente schwere Vorwürfe gegen die niederländische Luftfahrtbehörde ILT und behauptet, dass diese die Zulassung einseitig geändert habe. Sollte es kein Einlenken geben, werde man vor Gericht ziehen. Die Situation nennt die Chefin einfach nur “absurd”. Die Behörde hingegen hat Sicherheitsbedenken. Wie sich das weiterentwickeln wird und ob Lufthansa die sechs Boeing 747-400 auf dem Luftweg aus Twente herausbekommt, wird sich zeigen.

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Trotz geringer Nachfrage: AUA will Dash 8 ausflotten

Ungeachtet dessen, dass sich der Maschinentyp DHC Dash 8-400 derzeit als für die äußerst überschaubare Nachfrage optimales Arbeitstier auf der Austrian-Airlines-Kurzstrecke erweist, hält das Unternehmen am Zeitplan der Ausflottung fest. Bis Ende des ersten Quartals des Jahres 2021 sollen die Turbopropflugzeuge der sprichwörtlich “wegkommen”. In der laufenden Winterflugplanperiode 2020/21 haben die DHC Dash 8-400 aber äußerst viel Arbeit, denn Austrian Airlines bestätigte auf Anfrage, dass man verstärkt auf dieses Muster setzt. Übrigens sollen auch die die Airbus A319 – wie geplant – im kommenden Jahr die Flotte verlassen. Die Anzahl der Turbopropflugzeuge ist bei der AUA zwischenzeitlich auf neun Maschinen geschrumpft. Eine Sprecherin erklärt zu diesem Themenkomplex: “Am Timing der Dash sowie A319 Ausflottung ändert sich aktuell nichts. Die Ausflottung der neun verbleibenden Dash ist wie bisher angekündigt bis Q1 2021 geplant und der Phase-out des A319 ebenfalls im Laufe des nächsten Jahres. Details stehen hier noch nicht fest. Wir setzen jetzt im Winterflugplan verstärkt auf den Einsatz der kleineren Flugzeugmodelle, das ist richtig. Jedoch bleibt unser Ziel für den ‚normalen‘ Flugbetrieb weiterhin die Senkung unserer Stückkosten und damit auch die Nutzung der größeren Flugzeugmodelle. Zusätzlich ist das natürlich auch ökologisch sinnvoller.”

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„Österreichische Lösung“ ist Geschichte – Das war’s dann mit Laudamotion

Die österreichische Fluggesellschaft Laudamotion ist nun Geschichte. Der Flugbetrieb wurde endgültig eingestellt und das Unternehmen wird in Kürze in die freiwillige Liquidation treten. Der Carrier bestätigte gegenüber Aviation Direct, dass keine Flüge mehr durchgeführt werden. Laudamotion war damit eine sehr kurzlebige Linienfluggesellschaft, die im Jahr 2018 aus den Resten der insolventen Air-Berlin-Tochter Niki hervorgegangen ist. Nach einer regelrechten Seifenoper um die Gerichtszuständigkeit für das Insolvenzverfahren wurde der vom deutschen Masseverwalter geschlossene Kaufvertrag mit der IAG-Tochter Niki gekippt. Im zweiten Anlauf ging der Zuschlag für die Niki-Assets an die damalige Laudamotion GmbH, ein Bedarfsluftfahrtunternehmen des Niki Lauda, das aus Amira Air hervorgegangen ist. Der Businessjet-Bereich wurde rasch in die Laudamotion Executive GmbH abgespalten und befindet sich heute im Eigentum eines schweizerischen Unternehmens und hat daher mit der Billigfluggesellschaft nichts mehr gemeinsam. Die Niki Luftfahrt GmbH, deren Assets auf die Laudamotion GmbH aufgesetzt wurden, ging im November 2003 aus der Aero Llyod Austria GmbH hervor. Die deutsche Mutter des Ferienfliegers ging pleite und Niki Lauda übernahm die Mehrheit. Die Partnerschaft mit Air Berlin, die ein paar Jahre später in einer vollständigen Übernahme mündete, wurde Niki letztlich zum Verhängnis. Der Kollaps der Air Berlin riss die österreichische Tochter gleichermaßen wie ihre Schwester in der Schweiz mit. Niki Lauda kündigte – nachdem er im zweiten Anlauf die insolvente Niki erhalten hatte – zunächst einen Fullservice-Carrier an. Als Kooperationspartner fungierte für eine ganz kurze Zeit Condor, eher im Zuge des Erstflugs – eine Medienpräsentationsveranstaltung – Ryanair als Partner vorstellte. Der von Michael O’Leary geleitete Konzern

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BER: Mit der S-Bahn direkt zum neuen Airport

Der neue Berliner Flughafen bekommt seine erste reguläre S-Bahn-Verbindung. Seit Montag fahren die Züge direkt zum Airport. Jeweils zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am späten Nachmittag fährt ab sofort die S-Bahn-Linie S9 im 20-Minutentakt bis zu den Terminals 1 und 2, wie das Luftfahrtmagazin Aero berichtet. Ab Donnerstag fährt die Linie dann tagsüber durchgehend im selben Rhythmus, gleichzeitig nimmt dann auch die S45 den Verkehr zum BER auf. Auch der bisherige Flughafen Schönefeld bleibt als Terminal 5 des BER ebenfalls als Station erhalten. Am 31. Oktober eröffnet der Flughafen.

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EASA erlässt einheitliche Promillegrenze für fliegendes Personal

Alkohol und Flugbesatzungen sind eigentlich zwei Worte, die sich gegenseitig ausschließen müssen. Leider kommt es immer wieder – auch in Österreich und Deutschland – vor, dass Flugbegleiter und Piloten nicht nüchtern ihren Dienst versehen. Das muss jedoch nicht zwangsläufig an ernsthaften Problemen liegen, sondern manchmal wird – beispielsweise nach einer Geburtstagsfeier – auch nur die Zeit, der der Körper zum Abbau des Alkohols benötigt unterschätzt. Grundsätzlich ist der Kapitän verantwortlich für das Verhalten der gesamten Besatzung und hat laut Austro Control “im Falle einer Alkoholisierung seiner Crew entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das ist vergleichbar mit einem Arbeitgeber, der mit einem alkoholisierten Mitarbeiter umzugehen hat”. Während die Promillegrenzen im Straßenverkehr klar definiert sind, ist das in der Luftfahrt momentan ein wenig anders, wie ein Sprecher der Austro Control erläutert: “Luftfahrtrechtlich kommt derzeit der §171 LFG zur Anwendung, der aber ausschließlich die Alkoholisierung des Piloten selbst betrifft. Der §171 LFG sieht ein Verbot von Flügen bei Gefährdung der Sicherheit in der Luftfahrt vor und enthält eine allgemeine Definition zur Alkoholisierung – „…wenn der verantwortliche Pilot sich offensichtlich in einem durch Alkohol, Drogen oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet“ – ohne spezifisches Limit.” Allerdings können die Behörden in begründeten Verdachtsfällen handeln und sofortige Maßnahmen ergreifen. Gelegentlich werden im Rahmen der so genannten Ramp-Checks, die ungefähr den Zweck einer allgemeinen Verkehrskontrolle im Straßenverkehr erfüllen, auch Alkoholtestungen durchgeführt. Dafür muss es keinen konkreten Verdacht geben, denn die Beamten sind befugt, genau wie bei Autofahrern, eine spontane Kontrolle durchzuführen. Selbstverständlich gibt es auch hier Rechte für Betroffene,

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