November 18, 2020

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November 18, 2020

Swiss: Drei CEO-Wechsel bei LH-Töchtern nach Klühr-Rücktritt

Bei drei Lufthansa-Töchtern kommt es zum Führungswechsel: Brussels-CEO Dieter Vranckx wechselt nach Zürich und wird dort Swiss-Chef. Ihm folgt in Brüssel Peter Gerber nach. Lufthansa Cargo AG wird künftig von Dorothea von Boxberg geleitet. Bei Swiss wird der Chefsessel aufgrund des Rücktritts von Thomas Klühr vakant. Er wird in der Luftfahrtstiftung ein Mandat für die Lufthansa-Gruppe übernehmen. Der schweizerische Carrier wird ab 1. Jänner 2021 von Dieter Vranckx, derzeit CEO von Brussels Airlines, geleitet. Der Manager ist seit 2001 in verschiedenen Positionen für die Lufthansa Group tätig. In Belgien wird Peter Gerber übernehmen. Derzeit ist der Manager Vorstandsvorsitzender der Lufthansa Cargo AG. Vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsrats der SN Airholding wird er mit 1. März 2021 zur Brussels Airlines wechseln. Gerber ist seit 1992 für die Lufthansa Gruppe tätig. Bei der Frachtfluggesellschaft des Konzerns übernimmt Andrea von Boxberg per 1. März 2021 den Vorstandsvorsitz. Sie ist seit 2007 für den Kranich-Konzern tätig und wurde am 1. August 2018 in das Leitungsgremium von Lufthansa Cargo berufen. „Mit den heutigen Entscheidungen übernehmen gleich drei erfahrene und versierte Führungskräfte aus unseren eigenen Reihen wichtige Managementaufgaben im Kerngeschäft unseres Konzerns. Dieter Vranckx war in verschiedenen Airlines und auf drei Kontinenten erfolgreich für die Lufthansa Group tätig. Seine enorme internationale Erfahrung und seine breite Airline Expertise machen ihn zu einer erstklassigen Besetzung für die Führung der SWISS. Peter Gerber hat innerhalb der Lufthansa Group in vielen Führungspositionen bewiesen, dass er nicht nur ein herausragender Airline-Manager ist, sondern auch schwierige politische Verhandlungen zu einem guten Ergebnis

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Air Asia Japan meldet Insolvenz an – Indische Schwester könnte verkauft werden

Das endgültige Aus des Billigfliegers Air Asia Japan ist in greifbarer Nähe, denn der Carrier stellte am Dienstag bei einem japanischen Gericht einen Insolvenzantrag. Konzernmutter Air Asia Group erklärte in einer Börsenmitteilung, dass das Investment in den Ableger in Japan, an dem man 33 Prozent hält, vollständig abgeschrieben wird. Der japanische Lowcoster stellte am 5. Oktober 2020 aufgrund der Coronakrise den Flugbetrieb ein. Mit nur drei Airbus A320 war es der kleinste operative Air-Asia-Ableger. Die Firmengruppe will auch künftig in Japan präsent sein, jedoch nur mehr hereinfliegend aus anderen Staaten. Die Schulden, die im Zuge des Insolvenzantrags angegeben wurden, betragen umgerechnet etwa 209 Millionen U.S.-Dollar. Die Verbindlichkeiten für Tickets, die nicht mehr genutzt werden können, liegen bei etwa fünf Millionen U.S.-Dollar. Von den etwa 280 Mitarbeitern wurden bereits alle, bis auf ein 50-köpfiges Abwicklungsteam, gekündigt. In einer Börsenmitteilung stellt die Air Asia Group überraschend auch die Zukunft von Air Asia India in Frage. An diesem Ableger ist man mit 49 Prozent beteiligt. Die Konzernmutter teilte mit, dass man einen Ausstieg prüft. „Unsere Geschäfte in Japan und Indien haben Bargeld verbraucht, was die Gruppe finanziell stark belastet hat. Die Kostendämpfung und die Reduzierung des Geldverbrauchs bleiben wichtige Prioritäten, die sich aus der kürzlich erfolgten Schließung von AirAsia Japan und einer laufenden Überprüfung unserer Investition in AirAsia India ergeben. Im gesamten Netzwerk wurde eine detaillierte Strategie zur Netzwerk- und Flottenoptimierung implementiert, die die richtigen Grundlagen für eine nachhaltige und tragfähige Zukunft schafft. Wir überprüfen unser Netzwerk kontinuierlich, um sicherzustellen, dass wir die

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SunExpress: Gegen Geld gibt’s einen freien Mittelsitz

Der türkische Ferienflieger SunExpress bietet nun gegen Bezahlung einen garantiert freien Mittelsitz an. Die Buchung kann beispielsweise telefonisch erfolgen und kostet nach Angaben des Carriers mindestens 39 Euro. „In Corona Zeiten ist ein SunExpress Flugzeug einer der Orte, mit dem niedrigsten Ansteckungsrisiko. Doch auch wenn wir auf Masken bestehen und die Luft so gut gefiltert ist wie sonst nur in Operationssälen – Nähe fühlt sich gerade einfach nicht gut an. Platz ist für viele unserer Kunden ein großes Anliegen“, kommentiert Peter Glade, CCO bei SunExpress. „Unsere Gäste haben in den jüngsten Wochen vielfach den Wunsch nach einem garantiert freien Mittelsitz geäußert. Umso mehr freuen wir uns, dass wir Kunden diesen Extra-Service künftig anbieten können.“ Möglich ist die Buchung des Extraplatzes telefonisch unter 069-90234000. Kunden können den freien Mittelsitz direkt bei ihrer Reservierung mitbuchen. Darüber hinaus ist eine Reservierung für bereits bestehende Buchungen bis zu drei Tage vor Abflug möglich. Auch hierfür erfolgt die entsprechende Reservierung über den telefonischen Kundenservice von SunExpress. Kunden müssen dazu lediglich den sechsstelligen Code der Buchung bereithalten.

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UK und USA unterschreiben Openskies-Vertrag

Da mit Jahresende die Übergangsfrist, die mit dem Brexit vereinbart wurde, endet, muss sich das Vereinigte Königreich selbst um neue Luftfahrtabkommen kümmern. Mit den Vereinigten Staaten von Amerika wurde nun ein Open-Skies-Vertrag unterschrieben. Dies gaben die Verkehrsministerien der beiden Länder bekannt. In beiden Erklärungen ist zu lesen, dass es als historischer und wichtiger Schritt angesehen ist. Geplant ist, dass dieses am 1. Jänner 2021 in Kraft treten wird. Sofern die Europäische Union und das Vereinigte Königreich keine Fristverlängerung der Übergangsbeziehungen vereinbaren sollten, scheidet der Insel-Staat mir 31. Jänner 2020 aus den EU-Verkehrsabkommen aus.

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Kein Weihnachts- und Urlaubsgeld für Cityline-Flugbegleiter

Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo und die Geschäftsführung der Lufthansa CityLine konnten sich auf das Tarifpaket „Coronakrise und Restart“ einigen. Den ging jedoch vorher, dass die Firmenleitung beim vorherigen Abschluss kurz vor dem Ende der Frist einen Rückzieher gemacht hat. Dies stieß den Arbeitnehmervertretern sauer auf. Ufo teilt mit, dass mit der nunmehrigen Vereinbarung eine langfristige Perspektive für das Kabinenpersonal der Cityline besteht. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld werden allerdings entfallen. Im Gegenzug wird es aber einen Kündigungsschutz bis Ende 2023 geben. Befristete Arbeitsverträge werden, sofern die bisher vereinbarte Befristung nicht ohnehin länger dauert, bis Ende 2021 verlängert. „Wir freuen uns, dass mitten in dieser schweren Luftfahrtkrise durch den erreichten Kündigungsschutz eine langfristige Perspektive für die CityLiner geschaffen werden konnte“, resümiert UFO-Verhandlungsführer Rainer Bauer. Das vereinbarte Tarifpaket steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die UFO-Mitglieder bei CityLine. Eine entsprechende Urabstimmung wird im Zeitraum vom 23. bis 27. November durchgeführt. UFO empfiehlt den Mitgliedern eine Annahme des Tarifpakets.

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FAA gibt Boeing 737-Max grünes Licht

Die U.S.-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA erteile – wie angekündigt – am Mittwoch dem Muster Boeing 737-Max die Wiederzulassung. Dabei werden verschiedene Auflagen gemacht. Unter anderem muss eine andere Steuerungssoftware installiert werden. Nach zwei Abstürzen mit unzähligen Toten zogen die FAA und andere Luftfahrtbehörden den Stecker. Dem Muster wurde weltweites Flugverbot erteilt. Anschließend kamen haarsträubende Mängel ans Tageslicht und Hersteller Boeing geriet in ein schiefes Licht, denn offensichtlich war vieles davon bekannt, wurde systematisch vertuscht. Die FAA scheint ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Flugzeugbauer zu haben, denn die endgültige Abnahme der bereits fertiggestellten Boeing 737-Max wird man selbst vornehmen. Die Behörde will damit garantieren, dass die Kunden und in weiterer Folge auch die Passagiere sichere Flugzeuge erhalten. Daher macht die FAA auch keinen Hehl daraus, dass es noch mehr als ein Jahr dauern kann bis der aus rund 400 Flugzeugen bestehende „Lagerbestand“ durchgeprüft ist. Aufgrund der Corona-Pandemie dürfte diese Verzögerung viele Airlines gar nicht so sehr stören. Boeing kassierte übrigens seit den beiden Totalverlusten mehr als 1.000 Stornos. Die europäische Luftfahrtbehörde EASA erteilte noch keine Wiederzulassung. Chef Patrick Ky deutete jedoch wiederholt an, dass diese noch vor Jahresende erteilt werden könnte. Die Europäer führen ein eigenes Testprogramm durch und haben mehrfach erklärt, dass unabhängig von den Ergebnissen der amerikanischen Kollegen entschieden wird.

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Streik: Gewerkschaft United will Heathrow lahmlegen

Am größten Flughafen des Vereinigten Königreichs, London-Heathrow, drohen im Dezember 2020 gleich mehrere Streiks des Bodenpersonals. Dieses bringt damit den Unmut gegen den geplanten Abbau von rund 4.000 Jobs zum Ausdruck. Organisiert werden die Arbeitskampfmaßnahmen von der Gewerkschaft Unite. Diese erklärt, dass sich nahezu alle Boden-Berufsgruppen inklusive der Feuerwehr an den Arbeitsniederlegungen beteiligen werden. Man würde den Heathrow-Airport lahmlegen. Das Personal soll laut den Arbeitsnehmervertretern mit harten Methoden zur Akzeptanz niedrigerer Löhne gedrängt werden, anderenfalls blühe die Kündigung. Laut Unite erfolge dies in Einzelgesprächen. Die Gewerkschaft erklärt weiters, dass in einer Abstimmung 85 Prozent der Mitglieder für Streiks gestimmt haben. Diese sollen an folgenden Tagen, jeweils für eine Dauer von 24 Stunden abgehalten werden: 1. Dezember 2020, 14. Dezember 2020, 17. Dezember 2020 und 18. Dezember 2020. Sofern mit der Heathrow-Geschäftsführung zuvor keine Einigung erzielt werden kann, ist aufgrund der Beteiligung der Feuerwehr an den Arbeitsniederlegungen mit erheblichen Einschränkungen bis hin zur temporären Einstellung des Flugbetriebs zu rechnen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, weil oftmals „zwei vor zwölf“ ein Kompromiss gefunden wird.

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Palma baut Schnelltest-Stationen auf

Am Flughafen Palma de Mallorca werden derzeit Schnelltest-Stationen für Passagiere, die aus dem Ausland einreisen und keinen PCR-Test vorweisen können, aufgebaut. Allerdings: Wer ohne negativen PCR-Befund nach Spanien kommt, dem blühen saftige Geldstrafen, mindestens jedoch 3.000 Euro. Laut der Regionalregierung der Balearen müssen sich Personen, die meinen die Vorlagepflicht missachten zu müssen, einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die Teilnahme befreit jedoch nicht vom Bußgeld. Fällt das Antigen-Ergebnis positiv aus, so findet eine Absonderung statt. Anschließend wird ein PCR-Test zur Verifizierung durchgeführt. Die Kanaren haben ursprünglich auch Antigen-Tests anerkennt. Die Regionalregierung wurde nun aber von der Zentralregierung zurückgepfiffen. Madrid stellte klar, dass bei der Einreise in das gesamte Hoheitsgebiet, also auch auf den Kanaren, die Vorlage eines negativen PCR-Befunds verpflichtend ist. Andernfalls drohen horrende Strafen. Antigen-Ergebnisse werden nicht anerkannt. Dies führt die Test-Strategien, die unter anderem FTI und Tui für ihre Kunden entwickelt haben, nicht nur ad-absurdum, sondern macht sie in der Praxis völlig wertlos, da diese nicht als Ersatz für eine PCR-Testung anerkannt sind. Ursprünglich hätte das sehrwohl geklappt, jedoch kippte die Zentralregierung den Plan der Kanaren.

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Viele EU-Staaten wollen keine Schnelltests in der Luftfahrt

Eine regelrechte Abfuhr erleiden jene Airports und Fluggesellschaften, die Corona-Schnelltests in der Hoffnung auf Einreiseerleichterungen vorantreiben von den zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten. Diese sprechen sich klar dagegen aus und sind der Ansicht, dass gemeinsame Mindeststandards noch verfrüht wären. Am Donnerstag steht das Thema bei einer Videokonferenz der Regierungschefs der EU-Mitglieder auf der Agenda. Reuters zitiert aus einem internen EU-Dokument, über das morgen gesprochen wird. Demnach soll sich eine „große Anzahl von Mitgliedsstaaten“ deutlich gegen die Schnelltest-Lösung aussprechen. Besonders Deutschland kritisierte in den letzten Wochen wiederholt die Pläne und verwies darauf, dass man die Anitgen-Kapazitäten in Altenheimen besser eingesetzt sieht. Die Luftfahrtbranche ist bestrebt der Politik eine „schlüsselfertige Lösung“ zu liefern. Sämtliche Reisenden sollen vor dem Abflug einen Schnelltest absolvieren müssen und nur wer negativ ist darf an Bord. So hofft man auf Einreiseerleichterungen, die letztlich zu einem Anstieg der Nachfrage führen könnten. Auch setzt sich die IATA für eine internationale Lösung ein. Die Politik verhält sich – mit wenigen Ausnahmen – bislang ignorant bzw. sogar ablehnend. Somit ist nicht damit zu rechnen, dass am Donnerstag eine Einigung für ein einheitliches Schnelltest-Verfahren innerhalb der Europäischen Union vereinbart wird.

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Lauda: OGH kippt „Irland-Klausel“

Die sich im Schließungsprozess befindliche Ryanair-Tochter Laudamotion kassierte vor dem Obersten Gerichtshof eine weitere juristische Niederlage. Das österreichische Höchstgericht untersagt dem Unternehmen die so genannte „Irland-Klausel“ in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Die Entscheidung deckt sich mit den Urteilen zweier deutscher Gerichte, die ebenfalls aufgrund der umstrittenen Klausel ergangen sind. In Österreich liegt nun eine höchstrichterliche Entscheidung vor. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums. Mit juristischen Niederlagen dürfte man bei Laudamotion mittlerweile durchaus einiges an Erfahrung haben, denn Anfang des Jahres kippte der OGH sowohl die Check-In-Gebühr in der Höhe von 55 Euro als auch eine andere Klausel zugunsten irischen Rechts. In den letzten Wochen unterlag der Carrier gleich mehrfach vor dem Landesgericht Korneuburg: Der Betriebsrat wurde gerichtlich in seiner Funktion bestätigt, die Kündigungen schwangerer Mitarbeiterinnen wurden gerichtlich kassiert und das Bezirksgericht Schwechat brummte dem Unternehmen eine saftige Geldstrafe auf, weil eine Einstweilige Verfügung zu Gunsten der Vorsitzenden des Betriebsrats missachtet wurde. Im nunmehrigen Fall führte der VKI den Instanzenzug bis vor den Obersten Gerichtshof. Eine Klausel legte nämlich fest, dass sämtliche Streitigkeiten mit Laudamotion vor irischen Gerichten auszutragen sind. Zu dieser Gerichtsstandsklausel setzte der OGH das Verfahren aus und legte die Frage der Zulässigkeit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. Zu einer Entscheidung des EuGH kam es jedoch nicht, da Laudamotion im September 2020 die Unzulässigkeit dieser Klausel anerkannte. Daraufhin hat nun der OGH ausgesprochen, dass Laudamotion diese Klausel nicht mehr verwenden darf und sich gegenüber Verbrauchern auch nicht auf diese Klausel berufen darf. „Die Laudamotion

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