Dezember 4, 2020

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Dezember 4, 2020

ECDC blamiert Kurz-Regierung: „Quarantäne ist wirkungslos“

Entgegen aller Appelle der Reisebranche, aber auch des Robert-Koch-Instituts, führte Deutschland Anfang November eine Zwangsquarantäne ein. Österreich zieht nun nach und die Regierungsmitglieder Sebastian Kurz und Karl Nehammer, beide ÖVP, begründen diese mit diskriminierenden Argumenten ohne wissenschaftliche Nachweise zu nennen. Der Rassismus-Vorwurf liegt zumindest nicht ganz unbegründet auf dem Tisch, denn Personen mit Familien am Balkan oder in der Türkei wurden in der Öffentlichkeit als Sündenböcke präsentiert. Dass die Behauptungen, die Nehammer und Kurz in ihrer Regierungspressekonferenz von sich gegeben haben, aber der Bundeskanzler auch im Gespräch mit der ZIB 2 so nicht der Wahrheit entsprechend, musste Kurz unter Vorhalt von Fakten live gegenüber Armin Wolf zugeben. Eigentlich kann man sich als Regierungschef nicht noch mehr blamieren, denn die geplante Regelung ist nicht nur für in Österreich arbeitende Menschen, die Familien im Ausland haben, ein Schlag ins Gesicht, sondern trifft gleichermaßen auch eigene Staatsbürger, die im Ausland arbeiten, aber die Familie in der Heimat lebt. Dem aktuellen Informationsstand nach wollen Kurz, Anschober, Nehammer und ihre Verbündeten die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ nur bis zum 10. Jänner 2021 anwenden. Sofern keine neuen Einfälle folgen, reicht ab 11. Jänner 2021 dann wieder der negative PCR-Test aus. Kommt man aus Ländern ohne die höchsten Reisewarnstufen, dann benötigt man dann nicht mal mehr das. Anders ausgedrückt: Bis 10. Jänner 2021 ist man Risikoperson, ab 11. Jänner 2021 nicht mehr. Eine Logik, die mit gesundem Menschenverstand schlichtweg nicht erklärbar ist. Ganz genau so sieht es die Seuchenschutzbehörde der Europäischen Union, denn diese teilte mit, dass nach Ansicht deren

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SAS fliegt 838 Millionen Euro Verlust ein

Aufgrund der Corona-Pandemie steckt die skandinavische SAS tief in den roten Zahlen. Der Umsatz sank um 55 Prozent auf 20,5 Milliarden schwedische Kronen ab. Das kürzlich abgelaufene Geschäftsjahr 2020 ist daher tiefrot: Der Carrier schreibt einen Verlust in der Höhe von umgerechnet 838 Millionen Euro. Mit einer raschen Besserung im Jahr 2021 rechnet das Unternehmen nicht. Die Nachfrage wird weiterhin verhaltend bleiben. Derzeit ist nicht absehbar ob und wann die einzelnen Staaten ihre Einreise- und Quarantänebestimmungen lockern oder aufheben werden. Das macht die Planung für SAS und andere Airlines nahezu unmöglich. „Auch wenn uns die jüngsten Fortschritte bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Covid-19-Impfstoffen ermutigen, bleibt die Nachfrage unsicher und macht es unmöglich, eine Prognose für das Finanzergebnis des kommenden Geschäftsjahres abzugeben. Wir erwarten jedoch einen schwachen operativen Cashflow im ersten Quartal 2021 aufgrund der geringen Nachfrage während der Wintersaison in Verbindung mit beschleunigten Rückerstattungen. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die Hochlaufphase für die Luftfahrtindustrie bis 2022 dauern wird, bevor die Nachfrage ein normalisierteres Niveau erreichen kann, mit einer Rückkehr zu den Niveaus vor Covid-19 einige Jahre danach“, so SAS-Chef Rickard Gustafson in einer Aussendung.

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Konrad Best wechselt nach Leipzig und Dresden

Die Mitteldeutsche Flughafen AG bestellt per 1. Feber 2021 mit Konrad Best einen neuen Leiter für den Bereich Business Development und Strategie. Der Manager war zuvor am Flughafen München tätig und wechselt nun zum Betreiber der Airports Leipzig/Halle und Dresden. Best berichtet direkt an Firmenchef Götz Ahmelmann, der zur Personalie wie folgt erklärt: „Ich freue mich, dass wir die Position zügig neu besetzt haben, sie hat für die Zukunft der mitteldeutschen Flughäfen eine herausragende Bedeutung. Konrad Best verkörpert mit seinen vielfältigen Erfahrungen unternehmerischen Mut und die Veränderungsbereitschaft, die wir jetzt brauchen, um erfolgreich neue erfolgversprechende Wege zu gehen. Dabei wünsche ich ihm und seinem Team viel Erfolg.“

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VC fordert: „Staatshilfe darf nicht zur Verkleinerung von Tuifly verwendet werden“

Die deutsche Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit fordert die Politik im Zusammenhang mit der neuerlichen Aufstockung der Staatshilfe für den Tui-Konzern dazu auf, dass diese nicht zur Verkleinerung der Tochtergesellschaft Tuifly verwendet werden darf. Dazu sagt Marcel Gröls, Vorsitzender Tarifpolitik bei der VC: „“TUI braucht weitere Hilfe in dieser unverschuldeten Krise. Wir begrüßen die Bereitschaft der Politik ausdrücklich, den Konzern weiter zu stützen. Wir fordern jedoch ebenso ausdrücklich die Unterstützung der Politik für die Beschäftigten. Weitere Finanzhilfen dürfen nicht für eine strukturelle Verkleinerung der TUIfly-Flotte missbraucht werden, die mit der aktuellen Situation gar nichts zu tun hat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich über die prekäre Situation des Unternehmens absolut im Klaren. Sie haben deshalb bereits mehrfach die Bereitschaft für tiefe und schmerzhafte Einschnitte bekräftigt. Im Gegenzug dafür müssen allerdings betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Nur so können wir gleichermaßen für das Unternehmen und die Belegschaft eine Perspektive schaffen. Wichtig ist, dass deutsches Steuergeld hilft, deutsche Firmen und deutsche Arbeitsplätze zu schützen. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland darf jedenfalls nicht mit Steuergeld finanziert werden! Die Politik muss nun sicherstellen, dass staatliche Gelder nicht zweckentfremdet werden, sondern den tausenden loyalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugutekommen.“

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Wien: Viele Wizzair-Flugbegleiter verdienen derzeit nur 755,71 Euro (brutto)

Bei der ungarischen Billigfluggesellschaft Wizz Air leiden derzeit Flugbegleiter der Basis Wien mangels Flugstunden unter äußerst geringem Einkommen. Da der Carrier momentan nur einen Umlauf pro Woche durchführt, bekommen viele Stewards und Stewardessen nur das niedrige Grundgehalt, das bei den Juniors bei 755,71 Euro (brutto) liegt, ausbezahlt. Das Gehaltschema bei Wizz Air sieht vor, dass das Kabinenpersonal, je nach Einstufung, ein vergleichweise sehr geringes Grundgehalt bekommt. On-Top kommt eine Vergütung, die sich unternehmensintern „Sector Payment“ nennt. Für Verkäufe, die an Bord getätigt werden, erhalten die Mitarbeiter eine Provision. In normalen Zeiten kommen bei den Wiener Wizz-Air-Flugbegleitern zwar keine Traumlöhne, jedoch auch keine „schlechten“ Löhne am Monatsende heraus. Der Umstand, dass der größte Teil des Bezuges leistungsabhängig ist, erweist sich jetzt für das Wiener Wizz-Air-Personal extrem nachteilig. Das hat zur Folge, dass der Monatslohn, der zur Auszahlung kommt bei Junior-Flugbegleitern bei etwa 755,71 Euro brutto liegt. Davon werden noch die Sozialabgaben abgezogen, so dass rund 641,45 Euro netto zu Überweisung kommen. Die Summe kann leicht nach oben und unten variieren, je nach Einzelfall, der sich aus gesetzlichen Gründen ergeben kann. Die Folge daraus ist, dass die finanzielle Situation bei manchen Wizz-Air-Flugbegleitern der Basis Wien derzeit extrem angespannt ist. Mit lediglich knapp über 600 Euro pro Monat kommt man schwer über die Runden, wenn man bedenkt, dass davon auch Wohnungsmiete und Fixkosten bestritten werden müssen. Die Fluggesellschaft Wizz Air bestätigte gegenüber Aviation Direct, dass das in Wien stationierte fliegende Personal derzeit nur das Grundgehalt erhält. Man betont allerdings, dass man sich bemüht

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EuGH muss entscheiden: Ist AUA-Landung in Schönefeld statt Tegel entschädigungspflichtig?

Der Europäische Gerichtshof muss sich derzeit mit der Frage befassen, ob Airlines entschädigungspflichtig werden, wenn der Flug auf einen nahegelegenen Airport umgeleitet wird. Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass lediglich die Kosten für die Weiterfahrt übernommen werden müssen. Konkret betroffen ist Austrian Airlines, die aufgrund einer Verspätung nicht in Berlin-Tegel, sondern in Berlin-Schönefeld gelandet sind. Am damaligen innerstädtischen Airport hätte das Unternehmen aufgrund des nächtlichen Flugverbots nicht mehr landen können. Ein Passagier fordert deshalb von der AUA eine Entschädigung in der Höhe von 250 Euro. Die Wohnung des Berliners befindet sich acht Kilometer von Tegel und 24 Kilometer von Schönefeld entfernt. Der EuGH muss sich unter der Geschäftszahl C-826/19 mit dieser Angelegenheit befassen. Der Generalanwalt gab die Empfehlung ab, dass in diesem Fall keine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-VO 261/2004 gebührt. Allerdings müsse die Airline für zusätzliche Fahrtkosten von Schönefeld nach Tegel aufkommen. Das Plädoyer des Generalanwalts ist noch kein Urteil. In vielen Fällen folgen die Richter diesem, sind jedoch in ihrer Entscheidung völlig frei und haben in der Vergangenheit bereits öfters abweichend geurteilt. Der EuGH wird in den kommenden Monaten das Urteil verkünden.

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