
Nach Reiserücktritt: Tui muss zurückzahlen
Während im Corona-Jahr die Flugaktivitäten in den Keller sanken, kam es vor Gericht zu regelrechten Klagewellen gegen die Fluggesellschaften. Denn manche wollten stornierte Reisen nicht zurückerstatten. Damit kamen nur wenige Unternehmen durch. Den Reiseveranstalter Tui brachte erst eine Klage zum Einlenken. Zwei Konsumenten hatten bei der TUI Deutschland GmbH eine Pauschalreise nach Ägypten – bestehend aus einer Nilkreuzfahrt und einen Hotelaufenthalt – um etwa 4.500 Euro gebucht. Die Reise sollte am 22. März 2020 beginnen. Aufgrund der zunehmend drastischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stornierten sie die Reise zehn Tage vor Antritt. Der Reiseveranstalter zahlte allerdings lediglich einen Teil der Kosten zurück. Die Rückerstattung von rund 3.000 Euro wurde abgelehnt. Die Konsumenten wandten sich in der Folge hilfesuchend an den Verein für Konsumenteninformation. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums den Restbetrag für die Konsumenten ein. Bevor es zu einem Urteilsspruch kam, lenkte TUI Deutschland ein und ersetzte den Konsumenten den gesamten Betrag. „Verbraucher können von einer Pauschalreise zurücktreten, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Und zwar ohne Zahlung von irgendwelchen Stornokosten“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Dass TUI Deutschland im genannten Fall eine kostenlose Stornierung verweigerte, ist aus rechtlicher Sicht völlig unverständlich und nicht zu rechtfertigen.“