Februar 16, 2021

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Februar 16, 2021

Genf steckt tief in den roten Zahlen

Der Flughafen Genf erwirtschaftete im Vorjahr einen Verlust in der Höhe von 84,1 Millionen Schweizer Franken. Dies ist eine negative Premiere in der langjährigen Geschichte des Airports, denn zuvor war dieser stets profitabel. Das Jahr 2019 schloss man noch mit einem Plus von 84,1 Millionen Schweizer Franken ab. Der Umsatz reduzierte sich im “Corona-Jahr 2020” von 494 Millionen Schweizer Franken auf 191,2 Millionen Schweizer Franken. Der Airport führte verschiedene Sparmaßnahmen durch, um das Defizit so niedrig wie möglich zu halten. Dennoch schrieb man erstmals rote Zahlen. Genf wurde von 5.600.906 Reisenden genutzt. Gegenüber dem Jahr 2019 ein Rückgang um 68,8 Prozent. Die Aussichten sind zumindest kurzfristig schwierig, denn Swiss bedient derzeit nur die Ziele Zürich, Pristina und Frankfurt am Main. Alle anderen Destinationen wurden aufgrund der verschärften Einreise- und Quarantänebestimmungen ausgesetzt. Die Lufthansa-Tochter bekennt sich zum Standort Genf und will die pausierenden Routen so bald wie möglich reaktivieren.

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Wizz Air eröffnet „Sommer-Basis“ in Burgas

Die Billigfluggesellschaft Wizz Air vermutet, dass im Sommer 2021 eine erhöhte Nachfrage für Urlaube in Varna und Burgas bestehen wird. Während man in Varna schon seit einigen Jahren eine Basis erhält, eröffnet der Carrier nun im Juni 2021 eine saisonale Base auf der anderen Seite des Gebirges. In Burgas soll eine Maschine des Typs Airbus A320 von 10. Juni 2021 bis vorerst 12. September 2021 stationiert werden. Mit diesem Flugzeug sollen unter anderem die Routen nach Dortmund, Tel Aviv, Kiew-Schuljany, Liverpool, Poznan, Eindhoven und Turku bedient werden.  Fraport-Manager Frank Quante, der die Airports in Varna und Burgas leitet, hält die Entscheidung von Wizz Air für wichtig für die touristische Region und hofft, dass sich der Carrier später für eine ganzjährige Stationierung entscheidet. Ab Österreich und Deutschland bieten verschiedene Fluggesellschaften in den Sommermonaten Flüge nach Varna und Burgas an.

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Corona: Dekra verleiht Nürnberg ein Sicherheits-Zertifikat

Der bayerische Flughafen Nürnberg erhielt als erster deutscher Airport seitens der Prüforganisation Dekra ein Zertifikat, das die Präventionsmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 bestätigt. Das Konzept beinhaltet unter anderem die Auditierung von Hygienestandards und soll risikoarmes Reisen in Zeiten von Corona bestätigen. Als erster Flughafen in Deutschland wurde der Airport Nürnberg mit dem Prüfsiegel „Dekra Trusted Facility“ zertifiziert. Der Sicherheitscheck soll dazu beitragen, die pandemiebedingten Risiken für die Mitarbeiter des geprüften Anbieters und die Kunden zu minimieren und Vertrauen zu bilden. Der Prozess umfasst zunächst ein Interview basierend auf der Kriterienliste, gefolgt von einem Audit vor Ort und anschließend regelmäßigen Überprüfungen durch branchenerfahrene Dekra Auditoren. Die Checkliste umfasst über 100 Kriterien unterschiedlicher Gewichtung. Am Airport Nürnberg wurden u.a. die Wegeführung und Informationen für Passagiere, Abstandsregeln, Lüftung in den Passagierbereichen sowie Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen bewertet. Einbezogen wurden alle Passagierbereiche mit Check-in, Sicherheitskontrolle, Warteräume, Gates, Gepäckrückgabe und Shops. “Dekra bietet weltweit umfassende Konzepte für ein sicheres Leben in der Corona-Pandemie. Dazu bündeln wir unsere Kompetenzen für Prozessaudits, Produktprüfung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz“, sagt Frank Barenscheer, Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung der Dekra Certification GmbH. „Eine zentrale Frage ist in diesen Tagen die Sicherheit von Millionen von Urlaubern, die wir mit einem europaweit anerkannten Standard schützen wollen.“ „Sicherheit steht bei uns immer an erster Stelle. Das Zertifikat ist eine Bestätigung unseres Einsatzes dafür, dass sich Fluggäste, Besucher und Mitarbeiter auch und gerade in diesen Zeiten auf die Einhaltung der Hygienestandards verlassen können und hoffentlich schon bald wieder in den Genuss von entspannten Reisen

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München: Air Baltic und Lufthansa starten Codeshare

Die lettische Air Baltic und Lufthansa werden ab 28. März 2021 im Rahmen eines Codeshare-Abkommens auf den Strecken von München nach Riga und Vilnius zusammenarbeiten. Für Passagiere des baltischen Carriers ergeben sich dadurch Umsteigemöglichkeiten in München. Umgekehrt können Kranich-Fluggäste von zusätzlichen Verbindungen in die baltischen Staaten profitieren. Air-Baltic-Chef Martin Gauss erklärt dazu: „Lufthansa ist weltweit ein starker Konnektivitätsanbieter, und wir freuen uns, unsere Partnerschaft und die Flugverkehrsbeziehungen zwischen dem Baltikum, Deutschland und darüber hinaus zu stärken. Deutschland ist einer der Schlüsselmärkte von Air Baltic und wir freuen uns auf die Partnerschaft, die den Passagieren auf der ganzen Welt bessere Reisemöglichkeiten bietet.” Heiko Heidusch, Head of Airline Partnerships bei Lufthansa sagt: „Wir freuen uns, diese neue Zusammenarbeit mit Air Baltic aufzunehmen und unser Netzwerk in den baltischen Staaten, die ein starker Markt für Geschäfts- und Freizeitkunden sind, weiter zu stärken. Mit Air Baltic haben wir einen sehr zuverlässigen Partner gefunden und können gemeinsam mehr Möglichkeiten bieten, über München in die baltischen Staaten zu reisen.“

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Ab 1. März 2021: Deutschland will Gratis-Schnelltests starten

In der Bundesrepublik Deutschland will man die in Österreich bereits praktizierten kostenlosen Antigen-Schnelltests mit Abwandlungen kopieren. Ab 1. März 2021 sollen sich die Bewohner Deutschlands unter anderem in ausgewählten Apotheken kostenlos testen lassen können. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte am Dienstag an, dass die Städte und Gemeinden ab 1. März 2021 Testzentren und Apotheken mit der Durchführung von Antigen-Schnelltests beauftragen können. Die Kosten hierfür wird dann der Staat übernehmen. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland über einen entsprechenden Entwurf des Regierungsmitglieds berichtet. Gänzlich fix ist der Vorstoß allerdings noch nicht, denn erst am kommenden Montag soll der Vorschlag von Spahn im Kabinett besprochen werden. Angedacht ist, dass sich Personen, die keine Symptome zeigen, in Apotheken und anderen Teststationen von medizinischem Fachpersonal testen lassen können. Fällt der Antigen-Schnelltest positiv aus, so ist eine Verifizierung mittels PCR vorgesehen. Die geplanten Gratis-Testungen sollen die Gesundheitsbehörden entlasten und gleichzeitig für mehr Sicherheit in Deutschland sorgen. In Österreich können sich seit 8. Feber 2021 alle Einwohner kostenfrei in Apotheken testen lassen. Weiters bestehen vielerorts auch Teststraßen von Ländern und Gemeinden, die ebenfalls unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Beispielsweise für einen neuen Haarschnitt oder eine Nagelpflege muss ein negativer Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden. Ob Deutschland auch dieses Modell ab März “kopiert” ist nicht bekannt.

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Corona-Sicherheit: Postbus-Betriebsrat verliert vor Gericht

Der Verkehrsverbund Ost-Region teilte am Dienstag mit, dass der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Fahrscheinverkaufs durch die Busfahrer durch das Arbeits- und Sozialgericht Wien abgelehnt wurde. Der Betriebsrat der ÖBB-Tochter Österreichische Postbus AG sowie die Gewerkschaft Vida haben erhebliche Bedenken, dass durch das Öffnen der Türen im Bereich der Buslenker für diese ein erhöhtes Infektionsrisiko entsteht. Die Arbeitnehmervertreter zogen gegen eine Anordnung des Arbeitgebers vor Gericht. Der Verkehrsverbund Ost-Region teilt dazu mit: “Im öffentlichen Regionalbusverkehr gilt aufgrund der FFP2-Maskenpflicht, einem raschen Luftaustausch (Lüftungsanlagen, Luftzug durch geöffnete Türen) sowie regelmäßiger Reinigung eine hohe „Corona-Sicherheit“. Auch Daten der AGES weisen keine Corona-Cluster im öffentlichen Verkehr nach. Fahrgäste wie auch Bedienstete der Verkehrsunternehmen sind nach menschlichem Ermessen keiner erhöhten Gefahr ausgesetzt. Der Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zur Einstellung des Ticketverkaufs sowie zur Schließung der Vordertüren in VOR Regio Bussen durch den Betriebsrat des VOR-Partnerunternehmens Postbus wurde vom zuständigen Arbeits- und Sozialgericht zurückgewiesen.” Der VOR schreibt weiters in einer Aussendung, dass man wiederholte Beschwerden von Menschen, die keine Fahrkarte über das Internet oder Automaten kaufen konnten, erhalten haben. “Gerade für ältere Personen oder Menschen ohne Internetanschluss ist dies eine wichtige Maßnahme, um eine sichere Mobilität zu ermöglichen”, so der Verkehrsverbund. Rechtsmittel stehen offen Ausgestanden ist die Angelegenheit noch nicht, denn die Gewerkschaft und der Postbus-Betriebsrat haben die Möglichkeit ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. Weiters kann eine Entscheidung auch im so genannten ordentlichen Verfahren, also ohne einstweilige gerichtliche Anordnung, ergehen. Die Österreichische Postbus AG

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UK schickt Einreisende aus Risikogebieten in Hotel-Quarantäne

Wer aus 33 Ländern einer roten Liste nach Großbritannien und Nordirland einreist, muss sofort für zehn Tage in ein Hotel in Quarantäne.  Die Maßnahme soll das Land vor einer Verbreitung von CoV-Varianten schützen und ist seit getsern in Kraft. Aus Europa ist nur Portugal betroffen, dazu kommen alle südamerikanischen Länder sowie Staaten des südlichen Afrikas und die Vereinigten Arabischen Emirate. Alle anderen Einreisenden, also auch die aus Österreich, müssen sich weiterhin zehn Tage nach Ankunft selbst isolieren. Neu ist für alle, dass sie zusätzlich zu einem CoV-Test vor der Abreise in das Vereinigte Königreich nun auch zwei Tests im Land selbst machen müssen – spätestens am zweiten und frühestens am achten Tag nach Einreise. Dafür würden umgerechnet 240 Euro für jeden fällig werden, so der ORF. Der Nachweis über die Terminbuchung muss bei Ankunft vorgezeigt werden.  Für die rote Liste hat die Regierung zunächst 4.600 Zimmer in 16 Hotels in Flughafennähe reserviert. Der Aufenthalt kostet pro Person etwa 1.750 britische Pfund. Bei Verstoß drohen drakonische Strafen: Wer nicht in einem der vorgegebenen Hotels eincheckt, muss bis zu 10.000 Pfund bezahlen. Für falsche Angaben auf dem verpflichtenden Einreiseformular sind sogar bis zu zehn Jahre Haft möglich!

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FRA: Neue Feuerwache 1 in Betrieb

Nach knapp 2,5 Jahren Bauzeit ist die neue Feuerwache 1 in der CargoCity Süd am Flughafen Frankfurt in Betrieb gegangen. Der Gebäudekomplex für die Flughafenfeuerwehr erstreckt sich auf einem rund 2,1 Hektar großen Grundstück. Darin arbeiten jeweils 31 Personen im 24-Stunden Dienst. Neben Umkleideräumen, Wäscherei, Atemschutzwerkstatt und 33 Einzelruheräumen stehen in der Fahrzeughalle 18 Stellplätze für Löschfahrzeuge zur Verfügung. „Die Feuerwache befindet sich technisch auf dem neuesten Stand und ermöglicht es uns, wichtige Funktionen zu bündeln“, so Annette Rückert, Leiterin Vorbeugender Brandschutz der Fraport AG.  Auch das benachbarte Feuerwehr-Training-Center bietet besondere Highlights für die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrfachkräfte: Eine in 8,5 Meter Höhe angeordnete und 30-Meter lange Übungsbrücke dient der Ausbildung zur Höhengewöhnung und -Rettung angehender Feuerwehrkräfte. In dem 23 Meter hohen Übungsturm, der mit einer Verrauchungsanlage ausgestattet ist, kann die Menschenrettung aus hohen, brennenden Gebäuden simuliert werden. „Durch die modernen Übungsflächen können wir die Ausbildung unter realen Bedingungen durchführen und die Anwärter so bestmöglich auf den Beruf vorbereiten“, betont Rückert. Mit der Inbetriebnahme der neuen Wache und dem nachgelagerten Abschluss der Modernisierungsarbeiten der bestehenden Feuerwache 2 im Norden des Airports wird das Wachen-Konzept von vier auf drei Feuerwachen umgestellt. Die alten Feuerwachen 1 und 3 werden außer Betrieb genommen. Die seit 2011 in Betrieb befindliche und bisher betitelte Feuerwache 4 an der Landebahn Nordwest wird künftig die Feuerwache 3. Mit dem Drei-Wachen-Konzept wird für die Flughafenfeuerwehr eine wesentlich effizientere Struktur geschaffen. Der Personaleinsatz wird flexibler, die Komplexität der betrieblichen Abläufe wird reduziert, die interne Aus- und Fortbildung sowie

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Luftfahrt-Branche drängt auf Aussetzung des EU-Katar-Luftverkehrsabkommens

Eine Aktivierung des EU-Katar-Luftverkehrsabkommens CATA wäre derzeit für Europa sehr „schädlich“ und deshalb unverantwortlich. Im Marktumfeld der Pandemie sprechen sich Unternehmen, Gewerkschaften, Abgeordnete und die Vorsitzende des Transport-Komitees des EU-Parlaments, Karima Delli, für einen Aufschub aus. Die EU-Kommission müsse nun auf diese breite Koalition hören und das Abkommen zumindest pausieren, so die Forderung der Vereinigung Cockpit. Hierzu erklärt die VC-Vorständin für Internationales, Maria-Pascaline Murtha: „Der Luftverkehr ist durch Covid-19 vollkommen unverschuldet in die schwerste Krise der Branchengeschichte gestürzt worden. Zu diesem absolut kritischen Zeitpunkt staatlich subventionierten Airlines aus Drittstaaten eine massive Ausweitung des Marktzugangs in Europa zu gewähren wäre unverantwortlich und würde unzählige Jobs in der Europäischen Union gefährden. Frau Kommissarin Valean, bitte tun Sie das Richtige für unsere europäische Luftverkehrswirtschaft und ihre Beschäftigten und pausieren Sie das CATA-Abkommen!“ Hintergrund Die EU-Kommission hat im März 2019 mit dem Staat Katar ein umfassendes Luftverkehrsabkommen namens CATA (Comprehensive Air Transport Agreement) geschlossen. Die Vereinbarung sieht eine schrittweise Öffnung des europäischen Marktes für Fluggesellschaften aus Katar vor. Nach Ansicht führender Branchenvertreter würde die Grundidee eines Open-Skies-Abkommens mit Katar aufgrund der Covid-19-Krise derzeit den europäischen Interessen in Wirtschaft und Beschäftigung diametral zuwiderlaufen. Eine Aktivierung ist daher nicht angemessen. Laut Medienberichten befindet sich CATA derzeit im Prozess der Finalisierung innerhalb der Kommission, anschließend müsste auch noch der Europäische Rat zustimmen.

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ÖAMTC: „Kunden müssen auf ihr Recht bestehen“

Gebucht war eine einwöchige Pauschalreise im August 2020. Vier Wochen vorab wurde sie vom Veranstalter storniert.  Die Kunden forderten daraufhin die Retournierung ihres Geldes – bislang vergeblich. In der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs treten immer wieder derartige Fälle auf, bei denen die Reiseveranstalter das Geld nicht refundieren, obwohl die Reise von deren Seite abgesagt wurde oder das kostenlose Storno seitens der Reisenden berechtigt war. „Die Veranstalter argumentieren nämlich immer wieder damit, dass die Fluggesellschaft ihren Teil des Reisepreises noch nicht an sie rückerstattet hätte – und eine Auszahlung an die Kunden könne erst im Anschluss daran erfolgen“, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Sie stellt klar: „Dieses Argument ist rechtlich jedoch vollkommen irrelevant. Für die Erbringung der geschuldeten Leistungen, inklusive des Fluges, ist rein der Reiseveranstalter verantwortlich und auch haftbar.“  Der Veranstalter ist nach dem Pauschalreisegesetz klar zur unverzüglichen Rückzahlung, längstens aber binnen 14 Tagen, verpflichtet. „Dass diese Frist gerade im letzten für die Branche so herausfordernden Jahr teilweise nicht eingehalten werden konnte, dafür hat der Mobilitätsclub Verständnis. Aber dass die Kunden vom Veranstalter ihre Gelder so rasch wie möglich zurückerhalten müssen, steht außer Frage. Es kann nicht sein, dass Kunden oft monatelang hingehalten werden – und ihnen bewusst die Unwahrheit gesagt wird“, macht die Juristin deutlich.  Auch Reisebüros und Buchungsplattformen würden teilweise ähnlich agieren. Sie sind aus rechtlicher Sicht zwar keine Schuldner, nehmen aber zumeist die Funktion des Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters ein – demzufolge müssen auch sie die zu Unrecht einbehaltenen Kundengelder rasch zurückzahlen. Reisende sollten sich daher nicht vertrösten lassen, sondern auf ihr Recht

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