März 6, 2021

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März 6, 2021

FlyArmenia-Landung im Iran im Fokus der Behörden

Am 21. Feber 2021 landete die von FlyArmenia Airways betriebene Boeing 737-300 mit der Registrierung EK-FAA Teheran. Zuvor sollte die Maschine von Armenien nach Estland und dann nach Gostomel geflogen werden. Die Maschine soll sich in nicht flugbereitem Zustand befunden haben, erhielt jedoch zu Wartungszwecken eine Ausnahmebewilligung von der Ukraine erteilt. Angemeldet war, dass die EK-FAA in Gostomel gewartet und damit flugtauglich gemacht wird. Anschließend sollte der Mittelstreckenjet wieder nach Armenien überstellt werden. Doch es kam ganz anders, denn die Maschine flog nach Varna und nahm dann –zumindest offiziell – Kurs auf Sharjah in dem Vereinigten Arabischen Emiraten. Gelandet wurde aber in Therean. Laut der Luftfahrtbehörde der Ukraine wurde die Ausnahmebewilligung missachtet, denn weder der Flug nach Verna, noch nach Teheran waren genehmigt. Lokale Medien im Iran berichten, dass das Flugzeug für eine Fluggesellschaft im Iran bestimmt sein soll. Armenien hat nun eine offizielle Untersuchung gegen Fly Armenia Airways eingeleitet. Im Extremfall könnte dem jungen Luftfahrtunternehmen der Entzug von AOC und Betriebsgenehmigung drohen. Die betroffene Boeing 737-300 befindet sich weiterhin auf dem Flughafen Teheran. Es ist noch unklar, ob diese den Iran jemals wieder verlassen wird. Armenien ermittelt auch in die Richtung, dass die Maschine dorthin verkauft worden sein könnte. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich das abgeschottete Land über dubiose Konstruktionen Flugzeuge beschafft, um das Embargo umgehen zu können. So sind über Zwischenhändler selbst Lufthansa-Maschinen in den Iran gelangt. Gegenüber CH-Aviation.com erklärte ein mit der Vertretung von FlyArmenia Airways beauftragter Rechtsanwalt, dass die Situation auf die „Fälschung

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Deutschland: Aldi, Lidl und Co sollen Versäumnisse der Regierung richten

Die deutsche Bundesregierung muss erst eine Task-Force bilden, die von Andreas Scheuer (CSU) und Jens Spahn (CDU) geleitet wird, um Corona-Schnelltests zu beschaffen. Weiters muss noch diskutiert werden wo überhaupt kostenlose Schnelltestungen angeboten werden oder Testkits gratis abgegeben werden. Aldi, Lidl und Co sollen in der Zwischenzeit das langsame Tempo der deutschen Regierung richten. Es wäre fast unvorstellbar, dass Schwangerschaftstests an der Aldi-Kasse gekauft werden können. Corona-Tests für den Eigengebrauch werden seit Samstag in den Filialen des Discounters direkt an der Kassa verkauft. Der Preis ist für deutsche Verhältnisse niedrig: 24,99 Euro sind für einen Fünferpack des Schnelltests „AESKU.RAPID SARS CoV-2“ zu berappen. Andere Discounter und Drogerieketten wollen in den nächsten Tagen nachziehen. Somit sollen Aldi, Lidl und Co. das langsame Tempo der deutschen Bundesregierung kompensieren, denn kostenlose Testungen in Apotheken bzw. die Abgabe von Testkits für die Eigentestung werden wohl nicht vor April 2021 kommen. Gesundheitsminister Spahn wollte ursprünglich ermöglichen, dass sich die Einwohner ab 1. März 2021 in Apotheken kostenlos testen lassen können. Aus dem Versprechen wurde bislang nicht mehr als heiße Luft. Testkits in Österreich kostenlos, aber künstliche Verknappung Im Nachbarland Österreich ist die Situation gänzlich anders, denn im Gegensatz zu Deutschland gibt es flächendeckende Testmöglichkeiten der Länder, Gemeinden und Apotheken. Mit wenigen Ausnahmen werden die Kosten vom Staat übernommen, wobei die Verrechnung über die Krankenkassen erfolgt. Das hat leider zur Folge, dass Versicherte der Krankenfürsorgeanstalten und Personen ohne Krankenversicherung zumindest in den Apotheken derzeit selbst bezahlen müssen. Manche KFA ermöglichen jedoch die Erstattung der Rechnung. Wer

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Wien: Luftfahrt-Konferenz „Aviation Event“ abgesagt

Am 18. März 2021 sollte in den Konferenzräumlichkeiten auf dem Flughafen Wien-Schwechat eine Luftfahrttagung stattfinden. Die Veranstalter waren sich zunächst sehr sicher, dass diese als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann. Allerdings wird daraus nichts, denn der Gesetzgeber lässt auch weiterhin keine Veranstaltungen zu. Eigentlich hätte das „Aviation Event“ bereits im Vorjahr auf dem Flughafen Wien-Schwechat durchgeführt werden sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie musste dieses jedoch abgesagt und verschoben werden. Der angepeilte Ersatztermin, 18. März 2021, wurde zuletzt unter anderem von einer Illustrierten im Internet beworben, kann jedoch aufgrund der in Österreich weiterhin gültigen Veranstaltungsverbote, die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) per Verordnung verfügt wurden, nicht durchgeführt werden. Ebenfalls dürften sich die Einreise- und Quarantänebestimmungen, die laut Anschobers Verordnung bis mindestens Ende März 2021 gültig sind, negativ für die angekündigten Redner auswirken. Besonders jenen, deren Wohn- bzw. Arbeitsort außerhalb der EU liegt, könnte im Extremfall aufgrund der derzeit gültigen Verordnung sogar die Untersagung der Einreise blühen. Alle anderen laufen akut Gefahr, dass die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht als unaufschiebbarer beruflicher Termin klassifiziert wird, so dass statt der Konferenz eine zehntägige Quarantäne blühen würde. All die Umstände haben dazu geführt, dass der Ersatztermin des Aviation Event der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen ist. Die Veranstalter kündigen auf ihrer Homepage an, dass im April 2021 ein neuer Anlauf versucht wird, jedoch nennt man keinen konkreten Termin mehr. Ob die Durchführung dann möglich ist, liegt nicht in den Händen des Veranstalters, denn die Bundesregierung gibt momentan vor was stattfinden kann und was nicht. Betroffen sind derzeit

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Abgesagte Flüge: Helvetic klagt 261.000 Franken bei FlyBair ein

Zwischen der Regionalfluggesellschaft Helvetic Airways und der Hausmarke des Flughafens Bern-Belp, FlyBair, herrscht offenbar dicke Luft. Die Airline fordert die Bezahlung der im Sommer 2021 abgesagten Charterflüge nach Palma de Mallorca ein. Aus dem Geschäftsbericht der FlyBair AG geht hervor, dass ein Rechtsstreit anhängig ist. Dabei vertritt die Tochtergesellschaft des Flughafens Bern-Belp die Ansicht, dass die Absage der Flüge aufgrund von „höherer Gewalt“ erfolgte, da die Eidgenossenschaft bei der Rückkehr aus Mallorca eine Quarantänepflicht eingeführt hatte. Helvetic Airways sieht die Angelegenheit anders und stellte die Leistungen in Form von „Annullationsgebühren“ in Rechnung. Auf die Zahlung pocht die Regionalfluggesellschaft, was vermuten lässt, dass FlyBair AG möglicherweise keine oder zumindest eine sehr unflexible Storno-Klausel vereinbart hatte. Ursprünglich hätten WDL und die Luftfahrtgesellschaft Walter für die Hausmarke des Flughafens Bern-Belp fliegen sollen. Aus nicht näher genannten Gründen kam die Zusammenarbeit nicht über einen Präsentationsflug und einen Sticker auf einem Embraer 190 hinhaus. FlyBair charterte dann bei Helvetic Airways Flugzeuge. Ursprünglich waren etwa 150 Umläufe ab Bern und Sion vereinbart, jedoch wurden nur 32 tatsächlich durchgeführt. Die Differenz will nun Helvetic bezahlt haben. Helvetic klagt 261.000 Schweizer Franken ein Aus dem FlyBair-Geschäftsbericht geht weiters hevor, dass man drei Umläufe nach Palma bezahlt hat, jedoch hat man diese abgesagt. Ebenso betroffen sind zwei Rotationen zwischen Sion und Mallorca. Folglich flog Helvetic Airways nicht. Das Geld will die Bern-Tochter zurückhaben, doch: „Bis dato weigert sich der Operator zu einer Rückzahlung.“ Laut der Tageszeitung „Der Bund“ fordert Helvetic Airways die Zahlung sämtlicher abgesagter Flüge gerichtlich ein. Es

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Airbus/Boeing-Streit: EU und USA setzen Strafzölle aus

Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich darauf geeinigt, dass die gegenseitigen Strafzölle im Handelsstreit zwischen Airbus und Boeing vorübergehend ausgesetzt werden. Dies haben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und U.S.-Präsident Joe Biden vereinbart. Die beiden Flugzeugbauer werfen sich gegenseitig illegale staatliche Beihilfen vor. Die WTO bewilligte in den vielen Verfahren Strafzölle, die sich sowohl gegen die EU als auch gegen die USA richten. Die europäische Seite hoffte darauf, dass mit dem Wechsel im Weißen Haus die Möglichkeit zu Verhandlungen, die zur Beilegung des Streits führen könnten, bestehen. In einer gemeinsamen Mitteilung sehen die USA und die EU die Einigung auf die temporäre Aussetzung der Strafzölle als wichtiges Zeichen für einen „Neuanfang der Beziehungen“. Die Einigung soll in Kraft treten sobald die notwendigen staatsrechtlichen Schritte abgeschlossen sind. Diese sollen zeitnah auf den Weg gebracht werden. „Das ist eine ausgezeichnete Nachricht für Unternehmen und Industrie auf beiden Seiten des Atlantiks und ein sehr positives Signal für unsere wirtschaftliche Zusammenarbeit in den kommenden Jahren“, erklärt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. U.S.-Präsident Joe Biden schließt sich den Worten an und fügt hinzu, dass er die Beziehungen mit der EU „reparieren und wiederbeleben wolle“.

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Verkehrsrechte: SunExpress lässt Air Cairo nach Hurghada fliegen

Aufgrund der Schließung des Deutschland-Ablegers kann SunExpress aus verkehrsrechtlichen Gründen keine Flüge zwischen der Bundesrepublik und Ägypten anbieten. Nun kooperiert man mit Air Cairo und will damit die entstandene Lücke schließen. Im Vorjahr sorgte die Schließung von SunExpress Deutschland für Aufsehen. Auch ziehen zahlreiche Mitarbeiter vor Gericht und klagen auf Feststellung eines Betriebsübergangs auf Eurowings Discover. Die türkische SunExpress darf aus verkehrsrechtlichen Gründen keine Flüge innerhalb der EU bzw. von der EU in Drittstaaten (ausgenommen Türkei) anbieten. Die Hurghada-Flüge werden daher künftig von der Egypt-Air-Tochter Air Cairo durchgeführt. SunExpress wird den Vertrieb koordinieren, die operative Durchführung erfolgt jedoch durch das ägyptische Luftfahrtunternehmen. Die Egypt Air Tochter führt Flüge von von insgesamt 14 Abflughäfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch und bietet bis zu 30 Verbindungen pro Woche. Ab Ende März sollen die Air-Cairo-Flugangebote nach Hurghada über SunExpress buchbar gemacht werden. „Ich bin davon überzeugt, dass das Air Cairo Produkt zu den Wünschen unserer Kunden passt. Unseren Partnern bieten wir ‘the best of both worlds’. Ein lokales Produkt zum unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis mit verlässlicher deutschsprachiger Ägypten-Expertise im Vertrieb“, erklärt Peter Glade, Chief Commercial Officer von SunExpress. Derzeit ist geplant, mit dem Flugprogramm Ende Mai/Anfang Juni 2021 zu beginnen und es schrittweise bis zu den Sommerferien auszubauen. Im Laufe der Partnerschaft planen SunExpress und Air Cairo das gemeinsame Angebot auf weitere Flughäfen außerhalb des deutschsprachigen Raum auszuweiten.

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In eigener Sache: Vereinzelte Einschränkungen wegen Wartungsarbeiten

Aus technischen Gründen werden derzeit vereinzelt Nachrichtenartikel der letzten Tage nicht dargestellt. Nach Abschluss von Wartungsarbeiten, die mit der Implementierung eines neuen Features verbunden sind, werden diese wieder wie gewohnt abrufbar sein. Sehr geehrte Leserinnen und Leser, derzeit werden einige Nachrichtenartikel vom 4. und 5. März 2021 nicht dargestellt. Hintergrund ist, dass im Zuge der Implementierung eines neuen Features aufwendige Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Diese sind unaufschiebbar. Aus diesem Grund wird Ihnen temporär ein Backup dargestellt, das teilweise die Berichterstattung vom 4. und 5. März 2021 nicht enthält. Nach Abschluss der technischen Arbeiten werden diese wieder wie gewohnt abrufbar sein. Wir bedauern, dass es über das Wochenende zu diesen technisch bedingten Einschränkungen kommt. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, so können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. IhrAviation Direct Team

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UFO fordert rasche Impfungen für Flugbegleiter

Die Flugbegleitergewerkschaft UFO fordert, dass das Kabinenpersonal zeitnah die Möglichkeit zur Impfung gegen Covid-19 erhalten soll. Damit schließt man sich dem Standpunkt des europäischen Dachverbands EurECCA an. „Wir sind im permanenten Kontakt mit wechselnden Personen auf engstem Raum. Dadurch tragen wir einerseits eine besondere Verantwortung, das Virus nicht zu verbreiten, und sind andererseits aber auch selbst speziell gefährdet“, so UFO-Vorsitzende Anja Bronstert. „Vor dem Hintergrund der erhofften höheren Buchungsnachfrage in den Sommermonaten erwarten wir für unseren Berufsstand nun ein zügiges Angebot für alle impfbereiten Kolleginnen und Kollegen“. Derzeit sind Flugbegleiter in der Gruppe 3 der deutschen Impfverordnung aufgenommen. Diese sieht unter anderem vor, dass Personen, die „in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere […] im Transport- und Verkehrswesen“, für eine Schutzimpfung priorisiert werden.

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