Einreise: Spanien verkürzt Gültigkeit von Antigen-Schnelltests
Bei der Spanien-Einreise ist ab sofort eine Änderung im Bereich der Antigen-Schnelltests zu berücksichtigen. Diese werden ab Abstrichnahme nur noch maximal 24 Stunden lang anerkannt. Nicht betroffen sind Nukleinsäureamplifikationstests. Konkret bedeutet das, dass Personen, die weder Impfung noch Genesung nachweisen können, Schnelltest-Ergebnisse nur noch 24 Stunden lang ab Abstrichnahme zur Einreise nach Spanien verwenden können. Befunde, die auf den Verfahren PCR-, LAMP oder TMA basieren, sind weiterhin 72 Stunden lang gültig. Auch hier ist nicht der Zeitpunkt der Ausstellung des Befunds bzw. des Zertifikats maßgeblich, sondern jener der Abstrichnahme. Unverändert bleibt, dass Spanien weiterhin das Ausfüllen eines Online-Formulars verlangt. Der QR-Code muss bei einer etwaigen Einreisekontrolle vorgewiesen werden. Die Zentralregierung hat die Fluggesellschaften mittels Notam angewiesen, dass die Vollständigkeit der Corona-Unterlagen spätestens beim Boarding gesichtet werden muss. Andernfalls kann der Mitflug verweigert werden, was in der Vergangenheit schon für Aufsehen sorgte.