November 18, 2022

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November 18, 2022

Urteil im MH17-Prozess: Lebenslange Haft in Abwesenheit

Ein niederländisches Gericht hat mehr als acht Jahre nach dem Abschuss von Malaysia-Airlines-Flug MH17 drei angeklagte Personen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Entscheidung des Strafgerichts hat aber einen Haken: Verhandelt wurde in Abwesenheit der Angeklagten, denn man weiß nicht wo diese sich momentan aufhalten. Es ist auch vollkommen ungewiss, ob die in den Niederlanden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Personen jemals ins Gefängnis müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Russland Amtshilfe leistet oder gar ausliefern wird, ist sehr niedrig. Daher hat das am Donnerstag verkündete Urteil vorerst eher symbolischen Charakter. Der vierte Angeklagte wurde – ebenfalls in Abwesenheit – freigesprochen. Am 17. Juli 2014 wurde Flug MH17 über der Ostukraine abgeschossen. Dadurch sind etwa 298 Personen ums Leben gekommen. Da sich überdurchschnittlich viele niederländische Staatsbürger an Bord befunden haben und die Maschine in Amsterdam-Schiphol gestartet ist, hat die Justiz der Niederlande die Strafverfolgung übernommen. Drei von vier Angeklagten haben den Prozess ignoriert Das Gericht hat entschieden, dass die russischen Staatsbürger Igor Girkin und Sergej Dubinski sowie der Ukrainer die Schuld für den Abschuss tragen. Hingegen wurde der Russe Oleg Pulatow freigesprochen. Wie bereits erwähnt: Die vier Angeklagten haben zu keinem Zeitpunkt persönlich am seit März 2020 laufenden Verfahren teilgenommen. Pulatow hat sich wenigstens durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, jedoch haben die drei anderen Personen das Verfahren komplett ignoriert. Zum Zeitpunkt des Abschusses hatten die Angeklagten hohe Positionen bei den prorussischen Separatisten in der Osukraine. Der ehemalige Geheimdienstoffizier Girkin fungierte als Kommandant im Donbass. Seine „rechte Hand“, Dubinski war vormals Offizier bei der Armee

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