
Verweis auf Abkommen mit UdSSR: Volga-Dnepr will beschlagnahmte An-124 einklagen
Die russische Fluggesellschaft Volga-Dnepr Airlines will sich gegen die Beschlagnahme der Antonov An-124 mit der Registrierung RA-82078, die formell im Juni 2023 vollzogen wurde, zur Wehr setzen. Dazu beruft man sich auf ein Abkommen zwischen der Sowjetunion und Kanada. Die kanadische Regierung hat die am 27. Feber 2022 in Toronto gelandete RA-82078 über einen längeren Zeitraum an die Kette legt. Aufgrund der Sanktionen, die als Reaktion auf den kriegerischen Überfall Russlands gegen die Ukraine eingeführt wurden, durfte die Maschine das Staatsgebiet nicht mehr verlassen. Später hat dann die Regierung beschlossen, dass die An-124 beschlagnahmt und an die Ukraine übergeben wird. Die formellen Beschlüsse dazu hat man im Juni 2023 gefasst. Das will Volga-Dnepr Airlines aber nicht auf sich sitzen lassen: „Es sei daran erinnert, dass die Fluggesellschaft im Auftrag der kanadischen Regierung einen humanitären Flug mit 475 Kubikmetern/60.900 kg COVID-19-Testkits aus China durchführte“. Aufgrund eines Notams, in dem die kanadische Regierung russischen Carriern die Nutzung ihres Luftraums untersagt hat, konnte man Toronto nicht mehr verlassen. Mit dem Umstand, dass das Flugzeug beschlagnahmt wurde und an die Ukraine übergeben werden soll, ist gar nicht glücklich. In einem offiziellen Schreiben verweist man auf den Artikel 9 des Abkommens vom 20. November 1989, das zwischen der Sowjetunion und Kanada abgeschlossen wurde. Man will auf Grundlage dieser bilateralen Vereinbarung ein Schiedsverfahren einleiten, das zum Ziel hat, dass das Flugzeug binnen sechs Monaten zurückgegeben wird oder aber der Wert ersetzt wird. Der Grund warum sich Volga-Dnepr Airlines auf ein Abkommen, das mit dem nicht mehr




