
Greenwashing: AUA kassiert Schlappe vor dem Landesgericht Korneuburg
Vor dem Landesgericht Korneuburg hat Austrian Airlines eine Greenwashing-Schlappe erlitten. Der Verein für Konsumenteninformation hatte die Lufthansa-Tochter wegen irreführender Werbung geklagt und vor Gericht obsiegt. Konkret ging es um eine Werbeaussage im Zusammenhang mit einem Flug nach Venedig. Der Carrier hatte unter anderem mit folgenden Worten geworben: „CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst! 100 % SAF“. Ergänzt wurde der hervorgehobene Teil durch die Information: „Denn gemeinsam mit dem Flughafen Wien und Venezia Airport bringen wir Sie mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) zur Biennale Arte nach Venedig.“ Aus physikalischen bzw. chemischen Gründen ist es auch beim Einsatz von SAF völlig unmöglich, dass keine Kohlenstoffdioxid-Emissionen entstehen. Es handelt sich um einen Verbrennungsprozess und aufgrund der „Inhaltsstoffe“ von Flugtreibstoffen, völlig unabhängig davon, ob konventionell oder SAF, entsteht Kohlenstoffdioxid als „Abfallprodukt“. Weiters ist es derzeit nicht möglich die Triebwerke mit 100 Prozent SAF zu betreiben, denn hierfür fehlen die notwendigen Freigaben der Hersteller. Üblich und zugelassen ist derzeit lediglich die Beimischung. Auf diese Umstände hat Austrian Airlines natürlich nicht aufmerksam gemacht, sondern unter anderem auf der eigenen Homepage, auf Social-Media-Plattformen und in Medienmitteilungen damit geworben wie umweltfreundlich und klimaneutral der betroffene Flug denn nicht sein soll. Das Landesgericht Korneuburg ist aber der Ansicht, dass es sich um irreführende Werbung gehandelt haben soll. Der Verein für Konsumenteninformation schreibt dazu unter anderem: „Schon seit Längerem gibt es in Unternehmen die Erkenntnis, dass sich Produkte und Dienstleistungen mit Angaben zu Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit gut vermarkten lassen. Jedoch nicht immer halten die beworbenen Umweltvorzüge eines Produktes einer