Gericht (Foto: Robert Spohr).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Greenwashing: AUA kassiert Schlappe vor dem Landesgericht Korneuburg

Werbung
Print Friendly, PDF & Email

Vor dem Landesgericht Korneuburg hat Austrian Airlines eine Greenwashing-Schlappe erlitten. Der Verein für Konsumenteninformation hatte die Lufthansa-Tochter wegen irreführender Werbung geklagt und vor Gericht obsiegt.

Konkret ging es um eine Werbeaussage im Zusammenhang mit einem Flug nach Venedig. Der Carrier hatte unter anderem mit folgenden Worten geworben: „CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst! 100 % SAF“. Ergänzt wurde der hervorgehobene Teil durch die Information: „Denn gemeinsam mit dem Flughafen Wien und Venezia Airport bringen wir Sie mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) zur Biennale Arte nach Venedig.“

Aus physikalischen bzw. chemischen Gründen ist es auch beim Einsatz von SAF völlig unmöglich, dass keine Kohlenstoffdioxid-Emissionen entstehen. Es handelt sich um einen Verbrennungsprozess und aufgrund der „Inhaltsstoffe“ von Flugtreibstoffen, völlig unabhängig davon, ob konventionell oder SAF, entsteht Kohlenstoffdioxid als „Abfallprodukt“. Weiters ist es derzeit nicht möglich die Triebwerke mit 100 Prozent SAF zu betreiben, denn hierfür fehlen die notwendigen Freigaben der Hersteller. Üblich und zugelassen ist derzeit lediglich die Beimischung.

Auf diese Umstände hat Austrian Airlines natürlich nicht aufmerksam gemacht, sondern unter anderem auf der eigenen Homepage, auf Social-Media-Plattformen und in Medienmitteilungen damit geworben wie umweltfreundlich und klimaneutral der betroffene Flug denn nicht sein soll. Das Landesgericht Korneuburg ist aber der Ansicht, dass es sich um irreführende Werbung gehandelt haben soll.

Der Verein für Konsumenteninformation schreibt dazu unter anderem: „Schon seit Längerem gibt es in Unternehmen die Erkenntnis, dass sich Produkte und Dienstleistungen mit Angaben zu Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit gut vermarkten lassen. Jedoch nicht immer halten die beworbenen Umweltvorzüge eines Produktes einer Überprüfung stand. Der VKI untersucht im Rahmen seines Greenwashing‑Checks seit 2021 regelmäßig grüne Versprechen von Unternehmen, Marken und Produkten. Nachhaltiger Flugkraftstoff (SAF) wird derzeit als sogenannter Drop-in-Kraftstoff herkömmlichem Kerosin beigemischt. Grund dafür ist, dass die technischen Normen Höchstbeimischungsgrenzen vorsehen, die nicht überschritten werden dürfen. Aktuell liegt der maximale Beimischungsanteil von SAF im fossilen Kerosin gemäß ASTM D1655 bei maximal 5 Prozent“.

Austrian Airlines hatte aber mit 100%igem SAF-Einsatz geworben. „Es ist also technisch derzeit nicht möglich, Flüge CO2-neutral mit 100 Prozent SAF durchzuführen“, erläutert Barbara Bauer, Juristin im VKI. Für den angeblichen reinen SAF-Flug verlangte Austrian Airlines laut VKI einen Aufpreis von mehr als 50 Prozent. In diesem Fall werde laut Informationen der AUA der jeweilige persönliche Treibstoffverbrauch für diesen Flug berechnet und die entsprechende Menge SAF zukünftigen Flügen beigemengt.

Das LG Korneuburg gab der Klage des VKI statt und bewertete die Werbung als irreführend. Es hielt fest, dass es der AUA möglich und zumutbar gewesen wäre, über den Einsatz von SAF in einer Form zu informieren, die den Adressaten ein klares Bild vermittelt hätte.

„Grundsätzlich begrüßen wir alle unternehmerischen Anstrengungen, die dem Umweltschutz dienen“, führt Barbara Bauer aus. „Aber die Bewerbung von Flügen als CO2-neutral, wenn dies technisch gar nicht möglich ist und noch nicht einmal sichergestellt werden kann, dass im konkreten Flug überhaupt nachhaltiger Flugkraftstoff verwendet wird, geht definitiv zu weit. Dass die Verbraucher für diese zweifelhafte Leistung dann auch noch einen saftigen Aufpreis bezahlen sollen, ist ein besonderes Schmankerl dieser Marketingstrategie.“

Werbung

1 Comment

  • Jens , 26. September 2023 @ 11:12

    Dieser lächerlich-bösartige Tanz um das CO2 ist m.E. nichts anderes als ein Geschäftsmodell, welches mit einer Deindustrialisierung und Naturzerstörung verbunden ist.
    Besonders plump wird die ganze Geschichte, wenn das CO2 Thema mit Umweltschutz verknüpft wird, so wie es viele sogenannte Politiker propagandamäßig wiederholen.
    Das eine hat mit dem anderen ziemlich wenig zu tun. Man holzt ganze Wälder ab, um diese unsäglichen Vogel- und Bienenschredderanlagen, genannt Windkraftanlagen, aufzustellen. Dabei binden diese Wälder deutlich mehr CO2 als diese teuflischen Geräte jemals „einsparen“ könnten. Derweil pumpen Gemüsegärtner tonnenweise CO2 in ihre Gewächshäuser, damit das Gemüse reichlich wachsen kann.
    Es würde mich deshalb gar nicht verwundern, wenn wir in Wirklichkeit in einer CO2 Mangelzeit leben würden, wie nicht wenige echte Wissenschaftler vermuten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung