Im Juni und Juli 2024 wird in Deutschland die Fußball-Europameisterschaft über die Bühne gehen. Das Verkehrsministerium rechnet damit, dass es deswegen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen geben wird. Es ist angedacht, dass an insgesamt zehn Verkehrsflughäfen die ansonsten starren Nachtflugbeschränkungen temporär gelockert werden sollen. Angedacht ist, dass es für die vierwöchige Dauer des Sportevents, das in verschiedenen Städten in Deutschland ausgetragen wird, an den zehn Airports, die sich im Einzugsgebiet von Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gelsenkirchen, Hamburg, Leipzig, Köln, München und Stuttgart zu Sonderregeln für die Luftfahrt kommen soll. Konkret sollen die Nachtflugbeschränkungen temporär aufgehoben werden. Dies soll ermöglichen, dass Fan-Flüge, aber auch jene der Mannschaften, auch im Fall von Verlängerung oder gar Elfmeterschießen durchgeführt werden können. Noch ist es nicht beschlossene Sache, denn im Bundesverkehrsministerium ist man sich bewusst, dass es ein „heißes Eisen“ ist, denn am einen oder anderen Airport könnte es zu Widerstand seitens Anrainern kommen. Eine Verordnung des Bundes ist nicht ausreichend. Die Länder, in denen sich die zehn Flughäfen befinden, müssen ebenfalls „mitspielen“, denn die Nachtflugverbote fallen in den Kompetenzbereich der jeweiligen Landesregierung. Mit erheblichem Widerstand ist aber nicht zu rechnen, zumal es unwahrscheinlich ist, dass alle zehn Flughäfen im Einzugsgebiet der Stadien auch tatsächlich viele außerordentliche Nachtflüge bekommen werden. Die angedachten Lockerungen der Nachtflugbeschränkungen bieten Airlines die Möglichkeit an, dass spezielle Fan-Flüge aufgelegt werden können. Dies lässt sich nicht vermeiden, denn lediglich für die Fußballmannschaften „offenhalten“ würde unweigerlich zu wettbewerbsrechtlichen Problemen führen. Dem Vernehmen nach warten einige Anbieter noch die Entwicklungen ab, planen jedoch