Das Überqueren von Staatsgrenzen ist ein alltäglicher Akt für Millionen von Menschen weltweit. Doch hinter den unscheinbaren Schranken an Flughäfen, Landübergängen und Seehäfen verbirgt sich ein komplexes System von Passkontrollen, das von Beamten durchgeführt wird, um die Einreisebestimmungen eines Landes zu gewährleisten. In diesem Artikel werden die Details der Passkontrollen, die Überprüfungen der Beamten, die Konsequenzen von Einreiseverboten und Visumfehlern sowie die Auswirkungen auf Fluggesellschaften beleuchtet. Zunächst muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass das Vorzeigen des Reisepasses am Check-in-Schalter und/oder am Gate keine behördliche Passkontrolle ist. Gerade Wenigflieger sitzen oftmals dem Irrtum auf, dass es sich um eine echte Grenzkontrolle handeln würde. Das ist aber nicht der Fall, denn der „Check“ hat meistens die Ursache, dass lediglich sichergestellt werden soll, dass nicht unter falschem Namen geflogen wird. Das hat kommerzielle Gründe, denn die meisten Airlines erheben Zusatzgebühren für die Änderung des Passagiernamens. Weiters kann es auch behördliche Gründe haben, denn zahlreiche Staaten verlangen von den Fluggesellschaften, dass diese vorab checken, ob die Voraussetzungen für die Einreise in den Zielstaat erfüllt sind. So genannte Zurückweisungen bei der Passkontrolle nach der Landung sollen vermieden werden und auch das hat kommerzielle Interessen, denn die meisten Staaten verlangen von Airlines, dass diese Personen, denen die Einreise verweigert wurde, unverzüglich außer Landes bringen. Während der Corona-Pandemie haben viele Regierungen angeordnet, dass Verkehrsunternehmen bereits vor dem Einsteigen überprüfen, ob alle Unterlagen, die für die Einreise erforderlich sind, vorhanden sind. Beispielsweise hatte Deutschland eine solche Anordnung, Österreich jedoch zu keinem Zeitpunkt. Das hinderte übereifriges Bodenpersonal aber nicht