Behördliche Passkontrollen: Was überprüfen die Beamten eigentlich?

Passagiere an einem Gate (Foto: Unspalsh/Chuttersnap).
Passagiere an einem Gate (Foto: Unspalsh/Chuttersnap).

Behördliche Passkontrollen: Was überprüfen die Beamten eigentlich?

Passagiere an einem Gate (Foto: Unspalsh/Chuttersnap).
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Das Überqueren von Staatsgrenzen ist ein alltäglicher Akt für Millionen von Menschen weltweit. Doch hinter den unscheinbaren Schranken an Flughäfen, Landübergängen und Seehäfen verbirgt sich ein komplexes System von Passkontrollen, das von Beamten durchgeführt wird, um die Einreisebestimmungen eines Landes zu gewährleisten. In diesem Artikel werden die Details der Passkontrollen, die Überprüfungen der Beamten, die Konsequenzen von Einreiseverboten und Visumfehlern sowie die Auswirkungen auf Fluggesellschaften beleuchtet.

Zunächst muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass das Vorzeigen des Reisepasses am Check-in-Schalter und/oder am Gate keine behördliche Passkontrolle ist. Gerade Wenigflieger sitzen oftmals dem Irrtum auf, dass es sich um eine echte Grenzkontrolle handeln würde. Das ist aber nicht der Fall, denn der „Check“ hat meistens die Ursache, dass lediglich sichergestellt werden soll, dass nicht unter falschem Namen geflogen wird. Das hat kommerzielle Gründe, denn die meisten Airlines erheben Zusatzgebühren für die Änderung des Passagiernamens.

Weiters kann es auch behördliche Gründe haben, denn zahlreiche Staaten verlangen von den Fluggesellschaften, dass diese vorab checken, ob die Voraussetzungen für die Einreise in den Zielstaat erfüllt sind. So genannte Zurückweisungen bei der Passkontrolle nach der Landung sollen vermieden werden und auch das hat kommerzielle Interessen, denn die meisten Staaten verlangen von Airlines, dass diese Personen, denen die Einreise verweigert wurde, unverzüglich außer Landes bringen.

Während der Corona-Pandemie haben viele Regierungen angeordnet, dass Verkehrsunternehmen bereits vor dem Einsteigen überprüfen, ob alle Unterlagen, die für die Einreise erforderlich sind, vorhanden sind. Beispielsweise hatte Deutschland eine solche Anordnung, Österreich jedoch zu keinem Zeitpunkt. Das hinderte übereifriges Bodenpersonal aber nicht daran eigenmächtig „Dokumentenkontrollen“ durchzuführen. Die eigentliche Kontrolle, sofern überhaupt durchgeführt, wurde dann von Beamten nach der Ankunft vollzogen.

Es ist allgemein bekannt, dass für die Einreise in viele Länder der Personalausweis ausreichend ist, für andere wird der Reisepass benötigt und dann gibt es wieder welche, für die man ein Visum braucht. Dieses ist – je nach Staat – bei der Ankunft erhältlich, vorab online oder man muss sich rechtzeitig vor der Abreise zur zuständigen diplomatischen Vertretung begeben und es dort beantragen. Während es den Beamten im Ausreisestaat so ziemlich egal ist, ob man die Voraussetzungen im Zielstaat erfüllt – weil zum Beispiel österreichische Polizisten schlichtweg nicht für die Einreisekontrollen der USA zuständig sind – kontrollieren die „Kollegen“ im Zielstaat andere Dinge.

Was wird überprüft?

Passkontrollen sind mehr als nur eine formelle Prozedur. Die Beamten überprüfen nicht nur die Identität des Reisenden, sondern auch die Einhaltung der Einreisebestimmungen. Dazu gehören die Überprüfung des Reisepasses oder anderer anerkannter Reisedokumente, Visum und gegebenenfalls weiterer erforderlicher Dokumente wie Arbeitserlaubnisse oder Einladungsschreiben.

Zusätzlich werden die Reisenden anhand von internationalen Datenbanken überprüft, um sicherzustellen, dass keine Einreiseverbote vorliegen und keine strafrechtlichen Vergehen bekannt sind. Fluggesellschaften teilen auch Passagierdaten im Voraus mit den Grenzbehörden, um eine frühzeitige Überprüfung zu ermöglichen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt aber nur dann, wenn es eine staatliche Anordnung dafür gibt. Beispielsweise die USA und das Vereinigte Königreich verlangen dies.

Auch bei der Ausreisekontrolle werden einige Überprüfungen vorgenommen. Beispielsweise überprüfen die Beamten, ob ein eventuelles Ausreiseverbot vorliegt oder aber ob man sich etwa auf einer Fahndungsliste befindet. Im zuletzt genannten Fall ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Reise beendet ist und man zur weiteren Klärung in die Dienststelle abgeführt wird. In manchen Staaten gibt es auch Überprüfungen, ob Steuerrückstände vorliegen. Es ist von Land zu Land unterschiedlich welche Checks im Zuge der behördlichen Ausreisekontrolle durchgeführt werden.

Einreiseverbot und Visumfehler: Konsequenzen für Reisende

Wenn ein Einreiseverbot besteht oder ein notwendiges Visum fehlt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Reisende können an der Grenze abgewiesen werden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten und Kosten führt. In einigen Fällen kann eine Wiedereinreisesperre verhängt werden, die die zukünftige Reisefreiheit stark einschränkt. Je nach Staat wird dies von den Beamten im Reisepass vermerkt, jedoch in jedem Fall in einer Datenbank, auf die jeder Grenzpolizist des jeweiligen Landes Zugriff hat, festgehalten.

Die Konsequenzen für Fluggesellschaften sind ebenfalls bedeutend. Wenn einem Passagier die Einreise verweigert wird, sind die Fluggesellschaften oft verpflichtet, den Rückflug zu organisieren und zusätzliche Kosten zu tragen. In einigen Fällen können die Airlines versuchen, diese Kosten vom betroffenen Passagier einzufordern, insbesondere wenn der Einreiseverstoß auf Fahrlässigkeit des Reisenden zurückzuführen ist.

Achtung: Immer wieder meinen Passagiere, dass sie die Airline und/oder der Reiseveranstalter auf die Einreisevoraussetzungen hinzuweisen habe. Höchstrichterlich wurde festgestellt, dass bei Pauschalreisen der Hinweis in den Reiseunterlagen wo man sich informieren kann, völlig ausreichend ist. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Anruf bei der Botschaft des Ziellandes, denn dort bekommt man kostenfrei aus erster Hand Auskünfte. Wenn vorab ein Visum beantragt werden muss, dann sollte man sich genau informieren welche Dokumente in die diplomatische Vertretung mitgebracht werden müssen, da die Auslandsvertretungen dazu neigen einen Antragsteller „wegzuschicken“, wenn nur ein benötigter „Zettel“ fehlt.

Unterschiede bei Passkontrollen auf dem Land-, Luft- und Seeweg

Die Passkontrollen variieren je nachdem, wie die Staatsgrenze überquert wird. An Flughäfen erfolgen die Überprüfungen durch Grenzschutzbeamte vor dem Einsteigen in das Flugzeug. Je nach Airport direkt vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs, an Schaltern im Sicherheitsbereich oder direkt am Gate. Dies ist je nach Standort unterschiedlich. Auf dem Landweg werden Kontrollen oft in spezialisierten Einrichtungen durchgeführt, während bei Seehäfen die Einreisekontrollen häufig schon an Bord des Schiffes erfolgen. Gerade in der aktuellen Zeit werden Busse, Autos und Züge oftmals im Hinterland gestoppt und überraschende Kontrollen werden durchgeführt.

Die Kontrollen an Flughäfen sind in der Regel strenger und umfassender, da sie eine breite Palette internationaler Reisender bedienen. Auf dem Land- und Seeweg können die Kontrollen weniger strikt sein, insbesondere innerhalb des Schengen-Raums in Europa. Allerdings kontrollieren einige Staaten aufgrund der so genannten Flüchtlingskrise auch innerhalb der Schengen-Region schärfer.

Einreisebestimmungen in die Europäische Union

Die Einreise in die Europäische Union unterliegt klaren Bestimmungen. Reisende aus visumpflichtigen Ländern müssen ein Schengen-Visum beantragen. Neben dem Reisepass sind ausreichende finanzielle Mittel, eine gültige Reiseversicherung und der Nachweis des Reisezwecks erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass trotz der gemeinsamen EU-Regelungen bestimmte Unterschiede bei den Einreisebestimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten existieren können. Insbesondere bei Kontrollen an den Landesgrenzen können zusätzliche Anforderungen gelten.

Die vereinfacht dargestellten EU-Einreisebestimmungen gelten nicht für EU-Bürger. Diese können sich einfach mit ihrem Reisepass oder Personalausweis ausweisen, wenn sie „nach Hause“ in die Europäische Union zurückreisen wollen. Für Angehörige bestimmter Drittstaaten gibt es wesentlich lockerere Einreisebestimmungen. Welche genau? Dies erfährt man beispielsweise auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums.

Häufige Fehler und mögliche Konsequenzen

Bei Passkontrollen machen Reisende häufig Fehler, die zu ernsthaften Konsequenzen führen können. Dazu gehören falsche Angaben, unzureichende Reisedokumente oder das Ignorieren von Visumbestimmungen. Solche Fehler können nicht nur zur Verweigerung der Einreise führen, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen wie Geldbußen oder Einreisesperren.

Es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt sorgfältig über die Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren, alle erforderlichen Dokumente vorzubereiten und bei Unsicherheiten rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies kann nicht nur unangenehme Überraschungen an der Grenze verhindern, sondern auch dazu beitragen, reibungslose und stressfreie Reisen zu gewährleisten.

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