Juli 17, 2024

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Juli 17, 2024

Boeing erhält Großbestellungen für 737 Max Jets und 777-Frachter

Nach einer Phase der Unsicherheiten und Herausforderungen kann Boeing endlich positive Nachrichten verkünden. Der Flugzeugvermieter Aviation Capital Group (ACG), eine Tochtergesellschaft der Tokyo Century Group, hat seine Bestellung für Boeing 737 Max Jets erheblich ausgeweitet. Dies stellt einen bedeutenden Aufschwung für den amerikanischen Flugzeughersteller dar, der sich in den letzten Jahren mit diversen Problemen konfrontiert sah. Am 15. Juli 2024 gaben Boeing und ACG bekannt, dass ACG 16 Boeing 737 Max 8 und 19 737 Max 10 fest bestellt hat. Mit dieser neuen Bestellung hat ACG insgesamt 82 737 Max Jets geordert. Dies ist eine erhebliche Erweiterung, nachdem das Unternehmen bereits im September 2023 sieben 737-8 und sechs 737-10 gesichert hatte. Thomas Baker, CEO und Präsident der ACG, betonte den strategischen Wert dieser Bestellung: „Diese Festbestellung für weitere 737 Max-Flugzeuge erhöht den strategischen Wert des Auftragsbestandes der ACG, unterstützt eine wichtige Säule unserer Wachstumsstrategie und bekräftigt unser Engagement, in moderne und treibstoffeffiziente Flugzeugtechnologie zu investieren.“ Marktnachfrage und technische Herausforderungen Die erneute Bestellung von ACG unterstreicht die Marktnachfrage nach der 737 Max-Familie, insbesondere wegen ihrer Flexibilität und Treibstoffeffizienz. Brad McMullen, Senior Vice President of Commercial Sales and Marketing bei Boeing, erklärte: „Die heutige Nachbestellung zeigt die Marktnachfrage nach Flugzeugen der 737 Max-Familie, da die Kunden von ACG flexible, treibstoffeffiziente Flotten betreiben wollen.“ Die 737 Max 10, das größte Modell der Familie, befindet sich jedoch noch im Zertifizierungsprozess. Technische Probleme, insbesondere mit dem Vereisungsschutzsystem, haben sowohl die 737 Max 10 als auch die 737 Max 7 betroffen. Diese Herausforderungen müssen gelöst werden,

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Undefinierbarer Geruch zwingt Eurowings-Flug zur Rücklandung in Berlin

Ein Eurowings-Flug auf dem Weg von Berlin nach Manchester musste am Morgen des 15. Juli 2024 aufgrund eines „undefinierbaren Geruchs“ in der Kabine eine Notlandung am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) durchführen. Das Flugzeug, ein Airbus A319 mit der Flugnummer EW8470, kehrte nach dem Start rasch um und landete sicher in Berlin. Obwohl keine Verletzungen gemeldet wurden, sorgte die unzureichende Informationspolitik der Fluggesellschaft für Frustration unter den Passagieren. Das Flugzeug startete planmäßig um 08:00 Uhr Ortszeit vom Flughafen BER und stieg auf eine Höhe von 10.000 Fuß. Kurz darauf bemerkte die Besatzung einen undefinierbaren Geruch in der Kabine und entschied sich, zur Sicherheit nach Berlin zurückzukehren. Die Maschine landete sicher um 08:26 Uhr. Laut Angaben der Fluggesellschaft wurde das Flugzeug nach der Landung gründlich untersucht, doch es konnte keine eindeutige Ursache für den Geruch gefunden werden. An Bord befanden sich 150 Passagiere, von denen viele das Finale der Fußball-Europameisterschaft 2024 am Tag zuvor besucht hatten. Nach der Landung wurden die Passagiere und die Besatzung über die Flugzeugtreppe evakuiert und mit einem Bus zurück zum Terminal gebracht. Frustration und Kritik der Passagiere Obwohl keine Verletzungen gemeldet wurden, zeigten sich viele Passagiere verärgert über die mangelhafte Betreuung und Kommunikation seitens Eurowings. In den sozialen Medien beschwerten sich zahlreiche Reisende darüber, dass kein Vertreter der Fluggesellschaft am Terminal zur Verfügung stand, um sie über die weitere Vorgehensweise zu informieren. Stattdessen fühlten sich viele von ihnen allein gelassen und unzureichend betreut. Eurowings reagierte später und teilte der NY Post mit, dass alle betroffenen Passagiere auf

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Günstigere Pilotenausbildung bei Lufthansa Aviation Training: Ein Schritt in Richtung mehr Zugänglichkeit

Die Lufthansa Aviation Training (LAT) hat jüngst bekanntgegeben, die Kosten für die Pilotenausbildung an der European Flight Academy (EFA) erheblich zu senken. Der Eigenanteil der Auszubildenden beträgt nun lediglich 10.000 Euro. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Ausbildung zum Verkehrspiloten für eine breitere Zielgruppe zugänglich zu machen und damit die Einstiegsbarrieren zu senken. Im Rahmen des neuen Modells benötigen angehende Piloten lediglich einen Schulungsvertrag mit der EFA. Daraufhin erhalten sie ein Finanzierungsangebot von Brain Capital, einem spezialisierten Finanzierungspartner. Das Besondere an diesem Modell ist, dass zusätzliche finanzielle Sicherheiten nicht erforderlich sind. Dies soll den Zugang zur Pilotenausbildung weiter erleichtern. Die Gesamtgebühren für die Pilotenausbildung betragen nun 120.000 Euro, wobei LAT unter anderem die gestiegenen Kosten durch die Inflation als Grund für die Erhöhung anführt. Trotz dieser Erhöhung übernimmt der Finanzierungspartner den Löwenanteil der Kosten – 110.000 Euro. Die Rückzahlung dieses Betrags beginnt erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und sobald die Absolventen ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 30.000 Euro erzielen. Über einen Zeitraum von elf Jahren wird dann ein fester Prozentsatz des Bruttoeinkommens, maximal elf Prozent, abgezogen. In einem Interview mit airliners.de erläuterte LAT-Chef Matthias Spohr die Hintergründe der Entscheidung. Er betonte, dass die hohe Qualität der Ausbildung trotz der Kostensteigerung gewährleistet bleiben müsse. Spohr erklärte zudem, dass die Ausbildungskosten international betrachtet nicht ungewöhnlich seien und dass es unüblich sei, dass Fluggesellschaften diese Ausbildung vollständig finanzieren. Ein zentrales Anliegen war die Frage, ob die hohen Eigenkosten eine zu hohe Hürde darstellen. Spohr sagte dazu: „Deswegen wollten wir ein Finanzierungsmodell finden,

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Lufthansa und Condor: Ein erbitterter Rechtsstreit um Zubringerflüge

Inmitten einer der größten Krisen der Luftfahrtindustrie, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, entfachte ein hitziger Rechtsstreit zwischen den deutschen Fluggesellschaften Lufthansa und Condor. Im Zentrum des Konflikts steht die Kündigung der Kooperation über Zubringerflüge durch die Lufthansa und die darauf folgende Klage von Condor. Nach ersten Erfolgen für Condor wendet sich das Blatt nun zugunsten der Lufthansa. Lufthansa kündigte vor einigen Jahren ihre Kooperation mit Condor, die vorsah, dass Condor-Passagiere zu günstigen Konditionen Zubringerflüge zum Drehkreuz Frankfurt nutzen konnten. Diese Entscheidung, getroffen inmitten der Pandemie im Jahr 2020, wurde von Condor angefochten. Das Bundeskartellamt entschied daraufhin, dass die Kündigung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Lufthansa darstelle und verhängte die Verpflichtung, das Special Prorate Agreement (SPA) fortzusetzen. In einer jüngsten Wendung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einer Beschwerde der Lufthansa stattgegeben. Das Gericht äußerte Zweifel an der Befangenheit der Richter in der vorherigen Entscheidung und setzte den Beschluss des Bundeskartellamts vorerst außer Kraft. Dies bedeutet, dass die Lufthansa vorerst nicht verpflichtet ist, Condor Zubringerflüge zu den festgelegten Konditionen zu gewähren. Lufthansa-Sprecherin Anja Lindenstein begrüßte die Entscheidung und erklärte, dass diese den bisherigen Beschluss des Bundeskartellamts aufhebe. Auch Condor bestätigte die vorläufige Aussetzung der Entscheidung, betonte jedoch, dass bereits gebuchte Tickets weiterhin gültig seien und neue Tickets inklusive Zubringerflüge weiterhin gebucht werden könnten. Beide Fluggesellschaften haben sich auf eine befristete Fortführung des SPA zu angepassten Konditionen bis zum Ende des Sommerflugplans 2024 geeinigt. Reaktionen und Implikationen Die Entscheidung des OLG Düsseldorf wird von der Lufthansa als wichtiger rechtlicher Sieg gefeiert. Allerdings

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Deutsche Bundesregierung reagiert auf klimatische und kriminelle Bedrohungen

Angesichts zunehmender Zwischenfälle auf deutschen Flughäfen plant die Bundesregierung eine drastische Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes. Diese Initiative zielt darauf ab, radikale Klimaschützer und andere potenzielle Störer von gefährlichen Aktionen abzuhalten. Besonders brisant ist der Umstand, dass bereits der Versuch eines solchen Eindringens künftig strafbar sein soll. Die jüngsten Aktionen radikaler Klimaschützer, wie die Blockade des Münchner Flughafens zu Beginn der bayerischen Pfingstferien, haben gezeigt, wie verletzlich die Infrastruktur des zivilen Luftverkehrs ist. Mehr als Hunderttausend Passagiere waren von den Aktionen betroffen, mehrere Flugzeuge mussten umgeleitet werden. Die Aktivisten klebten sich an Zubringer-Rollbahnen neben den Landebahnen fest, was zur vorübergehenden kompletten Schließung des Flughafens führte. Ein weiteres Beispiel für die Gefährdung der Luftsicherheit ereignete sich am 4. November in Hamburg. Ein Mann entführte seine vierjährige Tochter und raste mit ihr zum Flughafen, durchbrach mehrere Schranken und warf Brandsätze auf das Vorfeld. Dieser Vorfall, der mit einer bewaffneten Drohung einherging und zur Sperrung des Flughafens führte, machte die Dringlichkeit einer Gesetzesverschärfung deutlich. Der Gesetzentwurf, der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) initiiert wurde, sieht vor, das „vorsätzliche, unberechtigte Eindringen“ in sicherheitsrelevante Bereiche eines Flughafens, wie Rollfelder und Start- und Landebahnen, unter Strafe zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Details der Strafen Die geplanten Änderungen wurden sowohl in politischen Kreisen als auch in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Befürworter argumentieren, dass die verschärften Strafen dringend notwendig sind, um die Sicherheit auf Flughäfen zu gewährleisten und abschreckend auf potenzielle Störer zu wirken. Flughäfen seien kritische Infrastrukturen, deren Schutz höchste

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