Juli 9, 2025

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Juli 9, 2025

Kontroverses Urteil in Frankfurt: Fluggesellschaften zur Mitnahme verspäteter Passagiere verpflichtet

Ein richtungsweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2-24 S 93/24) hat die Rechte von Flugreisenden gestärkt, die zu spät am Gate erscheinen, aber dennoch versuchen, ihren Flug zu erreichen. Das Gericht entschied, daß Fluggästen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung zustehen kann, wenn ihnen der Zustieg verweigert wird, obwohl das Boarding noch nicht abgeschlossen ist. Dieser Entscheid, der im Fall von fünf Reisenden gegen eine Fluggesellschaft erging, sorgt für Diskussionen in der Luftfahrtbranche und könnte weitreichende Konsequenzen für die Abfertigungsprozesse an Flughäfen haben. Das Urteil beleuchtet die feinen Nuancen der Fürsorgepflicht von Fluggesellschaften und die Erwartungen an pünktliches Erscheinen der Passagiere. Der Sachverhalt: Verspätung am Gate und verweigerter Zustieg Der Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt wurde, betraf eine Klage von fünf Reisenden, die einen Flug von Frankfurt am Main nach Doha gebucht hatten. Auf ihren Boarding-Pässen war klar vermerkt, daß das Gate 20 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit schließen würde. Der Flug sollte um 17:35 Uhr abheben, folglich war die Schließzeit des Gates auf 17:15 Uhr festgelegt. Die fünf Passagiere erreichten das Gate jedoch kurz nach dieser Zeit, woraufhin ihnen ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft den Zustieg verweigerte. Die entscheidende Wendung des Falles lag jedoch in der Tatsache, daß das Flugzeug zu diesem Zeitpunkt noch am Flugsteig stand. Zudem warteten noch weitere Passagiere vor dem Zustieg in die Maschine. Diese Umstände waren der Kern der Forderung der fünf Reisenden. Sie verlangten eine Entschädigung von 600 Euro pro Person, gestützt auf die Bestimmungen der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

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Internationale Auszeichnung für Star Alliance

Die Star Alliance ist bei den Skytrax World Airline Awards 2025 erneut zur „Weltbesten Airline-Allianz“ gekürt worden. Dies ist das vierte Jahr in Folge, daß die Allianz diesen Titel erhält, und insgesamt bereits das dreizehnte Mal seit Einführung der Kategorie im Jahre 2005. Auch die Lounge der Star Alliance am Pariser Flughafen Charles de Gaulle konnte ihren Titel als „Weltbeste Airline-Allianz-Lounge“ verteidigen, eine Bestätigung ihrer Qualität seit Eröffnung im Oktober 2023. Theo Panagiotoulias, der Hauptgeschäftsführer der Star Alliance, betonte die Bedeutung dieser fortgesetzten Anerkennung. Er hob hervor, daß dies das Vertrauen widerspiegele, welches Millionen von Kunden den Mitgliedsgesellschaften der Allianz entgegenbrächten, um ihnen reibungslosere Reisen zu ermöglichen. Er sprach seinen Stolz aus und dankte den Mitarbeitern der Mitgliedsfluggesellschaften für ihr Engagement und ihre Bestrebungen nach Exzellenz. Die Preisverleihung fand im Rahmen der Pariser Luftfahrtschau auf dem historischen Flughafen Le Bourget statt. Neben den beiden Auszeichnungen für die Allianz wurden auch vierzehn ihrer Mitgliedsfluggesellschaften in verschiedenen Einzelkategorien ausgezeichnet. Diese errangen insgesamt 62 Top-Platzierungen, was die hohe Qualität und den Service innerhalb des gesamten Allianz-Netzwerks unterstreicht. Zu den prämierten Fluggesellschaften zählen unter anderem renommierte Namen wie Singapore Airlines, Qatar Airways und ANA All Nippon Airways, die in verschiedenen Bereichen, von der Kabinenqualität bis zum Service, Anerkennung fanden. Edward Plaisted, der Hauptgeschäftsführer von Skytrax, würdigte die anhaltenden Bemühungen der Star Alliance, ein durchgängiges und ansprechendes Reiseerlebnis für internationale Passagiere zu schaffen, sowohl in der Luft als auch am Boden. Die Skytrax World Airline Awards, oft als die „Oscars der Luftfahrtindustrie“ bezeichnet, basieren auf

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Zollkontrollen im Fokus: Finanzstaatssekretärin Eibinger-Miedl mahnt zur Information vor der Heimreise

Mit dem Beginn der Sommerferienzeit in Österreich rät Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl allen Reisenden, sich vorab gründlich über die geltenden Einfuhrbestimmungen zu informieren. Ein Blick auf die Zollvorschriften könne Ärger und unnötige Kosten bei der Rückkehr aus dem Urlaub ersparen. Dies gelte insbesondere für Reisende aus Nicht-EU-Staaten, wo strengere Wert- und Mengenbegrenzungen für die zollfreie Einfuhr von Waren gelten. Der österreichische Zoll spielt dabei eine entscheidende Rolle im Schutz der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft, wie jüngste Aufgriffe gefälschter Produkte am Flughafen Wien belegen. Die umfassende Aufklärung über Artenschutz, Tierseuchenprävention und Barmittelanmeldung soll dazu beitragen, daß Urlaubsfreuden nicht durch unerwartete Komplikationen an der Grenze getrübt werden. Vorsorge statt Nachsicht: Eibinger-Miedl betont die Bedeutung der Information Die schönste Zeit des Jahres – die Sommerferien – steht für viele Österreicherinnen und Österreicher bevor. Doch damit die wohlverdienten Urlaubserinnerungen nicht an der Zollkontrolle ein jähes Ende finden, appelliert Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl an die Eigenverantwortung der Reisenden. „Ein Blick auf die Einfuhrbestimmungen spart Ärger und oft auch viel Geld“, so Staatssekretärin Eibinger-Miedl. Wer sich vorab kundig mache, reise entspannter und komme sorgenfrei nach Hause. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bietet hierfür umfassende Informationen an, um „keine bösen Überraschungen“ bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu erleben. Parallel dazu würdigte Eibinger-Miedl die unverzichtbare Arbeit des österreichischen Zolls. „Der österreichische Zoll sorgt mit seinen täglichen Aufgriffen am Flughafen Wien dafür, daß gefährliche Waren, gefälschte Produkte und illegale Souvenirs gar nicht erst nach Österreich gelangen“, hob die Staatssekretärin hervor. Allein im Jahre 2024 wurden demnach rund 73.000 gefälschte

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Urlauberstau droht auf Österreichs Fernstraßen

Das kommende Wochenende verspricht erneut erhebliche Verkehrsbehinderungen auf Österreichs Hauptreiserouten. Mit dem Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland, sowie in Teilen der Niederlande, wird ein massiver Zustrom von Reisenden erwartet. Dies verschärft die ohnehin angespannte Verkehrslage auf den Transitstrecken durch Österreich. Zusätzlich zu den Ferienreisenden tragen die laufende Österreich-Radrundfahrt und ein Konzert des britischen Sängers Robbie Williams in Wien zu den erwarteten Staus bei. Der Automobilclub ARBÖ prognostiziert bereits für Freitagnachmittag erste nennenswerte Verzögerungen. Besonders am Samstag sei von den Vormittagsstunden bis in den frühen Abend hinein mit stundenlangen Staus zu rechnen. Auch der Sonntag könnte auf einigen Abschnitten noch längere Reisezeiten mit sich bringen. Betroffen sind voraussichtlich die Pyhrnautobahn (A9) vor den Tunnelketten und Baustellenbereichen, die Tauernautobahn (A10) im Bereich der Mautstelle St. Michael sowie der Tunnelportale, die Karawankenautobahn (A11) vor dem Karawankentunnel, die Inntalautobahn (A12) im Großraum Innsbruck und vor der Grenze Kufstein/Kiefersfelden, die Brennerautobahn (A13) vor der Mautstelle Schönberg und dem Baustellenbereich Luegbrücke, sowie die Fernpassstraße (B179) auf der Umfahrung Reutte und zwischen Lermoos und Nassereith. Der ARBÖ rät Reisenden, wenn möglich, den Antritt der Fahrt nicht auf das Wochenende zu legen oder die Reise sehr früh respektive sehr spät zu beginnen. Wichtige Empfehlungen für unterwegs sind ausreichend Flüssigkeitszufuhr, Beschäftigung für Kinder und regelmäßige Pausen. Zudem sind die in den Sommermonaten geltenden Abfahrtssperren an verschiedenen Orten zu beachten. Fahrzeugführer, die nicht zum Quell- oder Zielverkehr zählen, müssen im Falle eines Staus auf der Autobahn verbleiben. Die 74. Österreich-Rundfahrt, welche von Mittwoch, 9. Juli, bis

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