Juli 16, 2025

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Juli 16, 2025

Deutsche Flugsicherung erwartet stabilen Sommerbetrieb trotz externer Risiken

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) blickt zuversichtlich auf die bevorstehende Hauptreisezeit im Sommer 2025. Das Unternehmen rechnet mit einem stabilen Betrieb im deutschen Luftraum, gestützt auf umfassende Vorbereitungen, darunter personelle Aufstockung, die Einführung neuer Technologien und eine flexible Einsatzplanung. Bereits im Herbst 2024 begannen die Maßnahmen, um den zunehmenden Flugverkehr zuverlässig bewältigen zu können. Ein wesentlicher Pfeiler dieser Strategie ist die Integration von 130 neuen Fluglotsen, eine flexibilisierte Dienstplanung und die gezielte Ausrichtung auf besonders belastete Luftraumsektoren. Besonders im oberen Luftraum über Süddeutschland hat der Verkehr deutlich zugenommen. Im April 2025 lag das Aufkommen dort um 14 Prozent über dem Vorjahreswert und rund 40 Prozent über dem Niveau von 2019. Die DFS reagiert auf diese Verlagerungen mit operativer Flexibilität und gezieltem Personaleinsatz. Dirk Mahns, Betriebs-Geschäftsführer der DFS, erklärt: „Es ist nicht die eine große Maßnahme, sondern die Summe vieler kleiner Initiativen, die unsere Kapazität nachhaltig stärken.“ Die deutsche Flugsicherung, als bundeseigenes Unternehmen, ist für die Sicherheit des Flugverkehrs im deutschen Luftraum verantwortlich und gehört zu den größten Anbietern in Europa. Die stetige Anpassung an das Verkehrsaufkommen ist eine ihrer Kernaufgaben. Trotz der positiven Prognose bleibt die Lage angespannt, da externe Faktoren weiterhin Risikofaktoren darstellen. Die Zahl extremer Wetterlagen, wie Sommergewitter, ist laut DFS im Jahre 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 83 Prozent gestiegen, was kurzfristige Anpassungen im Flugverkehr erfordert. Noch schwerwiegender wiegen geopolitische Krisen, wie die Situation im Nahen Osten und der anhaltende Krieg in der Ukraine. Diese Konflikte führen zu einem erhöhten militärischen Luftverkehr, der häufig kurzfristige Umleitungen im

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Bahn: Neue Direktverbindung Prag – Berlin – Kopenhagen ab Mai 2026

Die Deutsche Bahn (DB), die dänische Staatsbahn (DSB) und die tschechische Bahn (ČD) werden ab dem 1. Mai 2026 eine neue internationale Direktverbindung einrichten. Diese Strecke wird Reisende ohne Umstieg von Prag über Berlin nach Kopenhagen führen. Zum Einsatz kommt der moderne Comfortjet der ČD, ein Zug, der Geschwindigkeiten von bis zu 230 Stundenkilometern erreicht und somit eine zügige Reise ermöglicht. Geplant sind zwei tägliche Zugpaare, die ganzjährig verkehren sollen. Die Fahrtzeit zwischen Kopenhagen und Berlin wird dabei rund sieben Stunden, zwischen Kopenhagen und Prag etwa elf Stunden betragen. Als Zwischenhalte in Deutschland sind unter anderem Dresden und Hamburg vorgesehen. Neben der tagsüber verkehrenden Verbindung wird eine saisonale Nachtverbindung eingeführt. Diese Nachtverbindung verkehrt bereits heute zwischen Hamburg und Kopenhagen und wird künftig über Berlin und Dresden bis nach Prag verlängert. Die Ausweitung der Nachtzugverbindungen entspricht einem Trend im europäischen Schienenverkehr, bei dem immer mehr Wert auf komfortable und durchgehende Reisen über Nacht gelegt wird. Dieses erweiterte Angebot soll den internationalen Reiseverkehr auf der Schiene stärken. Das neue Bahnangebot ist das erste von insgesamt zehn Pilotprojekten der EU-Kommission, die darauf abzielen, den grenzüberschreitenden Bahnverkehr zu verbessern. Ziel dieser Initiative ist es, bestehende Hindernisse im internationalen Schienenverkehr abzubauen und die Marktbedingungen zu optimieren. Michael Peterson, Vorstand der Deutschen Bahn, betonte, daß Europa auf der Schiene immer enger zusammenwachse und das Interesse an internationalen Bahnreisen, selbst bei längeren Fahrtzeiten, ungebrochen hoch sei. Politische Unterstützung für das Projekt kommt unter anderem von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner, der in der neuen Verbindung eine Stärkung

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US-Verkehrsministerium genehmigt Übertragung der Betriebsgenehmigungen von Hawaiian Airlines an Alaska Air Group

Das US-Verkehrsministerium (Department of Transportation, DOT) hat die umfassende Übertragung der Betriebsgenehmigungen, internationalen Dienste und Codeshare-Zulassungen von Hawaiian Airlines auf die Alaska Air Group (AAG), die Muttergesellschaft von Alaska Airlines und deren Regionalfluggesellschaft Horizon Air, offiziell genehmigt. Diese Entscheidung, die am 14. Juli 2025 bekanntgegeben wurde, ist ein entscheidender Schritt nach der im September 2024 vollzogenen Fusion zwischen Alaska Airlines und Hawaiian Airlines. Die Genehmigung unterstreicht das öffentliche Interesse an dem Zusammenschluß, der nicht nur die Wettbewerbslandschaft im US-Inlandsmarkt beleben, sondern auch neue Reisemöglichkeiten für Millionen von Passagieren eröffnen soll. Der Weg zur Genehmigung: Ein detaillierter Blick auf den Fusionsprozess Die Fusion zwischen Alaska Airlines und Hawaiian Airlines, die im September 2024 abgeschlossen wurde, ist ein bedeutendes Ereignis in der amerikanischen Luftfahrtindustrie. Die Genehmigung durch das US-Verkehrsministerium (DOT) war der letzte große regulatorische Schritt, um die vollständige Integration der beiden Fluggesellschaften zu ermöglichen. Der Prozeß begann bereits im Dezember 2023, als Alaska Airlines und Hawaiian Airlines das DOT über ihre Absicht informierten, daß die Alaska Air Group (AAG) die Anteile von Hawaiian Airlines übernehmen würde. Dieser Deal, der auf einen Wert von 1,9 Milliarden US-Dollar beziffert wurde, umfaßte auch die Übernahme von 900 Millionen US-Dollar Schulden von Hawaiian Airlines. Im Juli 2024 beantragten die beiden Fluggesellschaften dann offiziell beim DOT die Genehmigung für den „De-facto-Transfer der wirtschaftlichen Befugnisse von Hawaiian an Hawaiian unter der Eigentümerschaft“ der AAG. Diese Formulierung deutet darauf hin, daß es primär um die Übertragung der bestehenden Rechte und Genehmigungen von Hawaiian Airlines auf die neue Konzernstruktur

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Korean Air behauptet sich in unsicherem Wirtschaftsumfeld

Korean Air konnte ihre Einnahmen im zweiten Quartal 2025 trotz Befürchtungen einer allgemeinen Konjunkturabschwächung aufgrund weltweiter Handelsspannungen stabil halten. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf 3,9859 Billionen KRW (umgerechnet rund 2,9386 Milliarden USD). Dies gelang der Airline nach eigenen Angaben durch ein effektives Kapazitätsmanagement, das eine Anpassung an die schwankende Nachfrage ermöglichte. Der Betriebsgewinn des Quartals sank jedoch um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was auf höhere Betriebskosten, einschließlich Personal- und Abschreibungskosten, zurückzuführen ist, obwohl die Treibstoffpreise niedriger ausfielen. Die Einnahmen aus dem Passagiergeschäft erreichten im zweiten Quartal 2,3965 Billionen KRW, was einem Rückgang von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotz dieses leichten Rückganges blieben die Rentabilitätskennzahlen stabil. Dies sei auf proaktive Netzanpassungen während der saisonalen Nebensaison sowie einen Nachfrageschub während der Ferienzeit Anfang Mai zurückzuführen. Die Luftfahrtbranche ist bekannt für ihre Sensibilität gegenüber saisonalen Schwankungen und die Notwendigkeit, Flugpläne und Kapazitäten flexibel anzupassen, um die Auslastung zu optimieren und Erträge zu sichern. Viele große internationale Fluggesellschaften setzen auf ähnliche Strategien, um der Volatilität im Passagiergeschäft zu begegnen. Im Frachtgeschäft verzeichnete die Fluggesellschaft Umsätze von 1,0554 Billionen KRW, ein Rückgang von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Airline konnte jedoch die durch die US-Zollpolitik verursachte Marktvolatilität bewältigen, indem sie ihr Produktangebot diversifizierte. Dabei konzentrierte sie sich auf ertragsstarke Fracht wie Halbleiter, Batterien und Solarzellen sowie auf saisonal verderbliche Güter. Der globale Luftfrachtmarkt hat nach den Höchstständen der Pandemie eine gewisse Normalisierung erfahren, bleibt aber weiterhin ein wichtiger Umsatzpfeiler für viele Fluggesellschaften, insbesondere für solche mit einer starken Langstreckenflotte

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Nagetiere auf Kreta: Urlauber erhalten Reisepreisminderung

Eine Familie aus München hat vor dem Amtsgericht München eine teilweise Reisepreisminderung aufgrund erheblicher Lärmbelästigung durch Nagetiere in ihrem Hotelzimmer auf Kreta erstritten. Die Richter sprachen den Urlaubern 684 Euro zu, wiesen jedoch eine weitergehende Forderung nach immateriellem Schadensersatz für „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“ zurück. Der Fall, der die Bedeutung der Nachtruhe im Urlaub unterstreicht, endete mit einem Teilerfolg für die Kläger und zeigt die feinen Nuancen der Reisemängelhaftung im deutschen Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall: Eine gestörte Urlaubsnacht auf Kreta Ein Münchner Bürger hatte für sich und seine Familie eine zweiwöchige Pauschalreise nach Kreta gebucht, für die er insgesamt 5.326 Euro bezahlte. Die Erwartung an erholsame Tage am Mittelmeer wurde jedoch jäh getrübt. Bereits in der ersten Nacht, so schilderte der Mann vor Gericht, wurde die erhoffte Ruhe empfindlich gestört. Nachtaktive Nagetiere verursachten nach Darstellung der Familie lautstarkes Nagen und Kratzen an der Wand des Hotelzimmers. Diese unliebsame Geräuschkulisse, die das Amtsgericht in einer Pressenotiz als „erhebliche Lärmbelästigung“ beschreibt, verhinderte einen ruhigen Schlaf und beeinträchtigte den Beginn des Urlaubs maßgeblich. Die Wahrnehmung von Mängeln während einer Reise ist subjektiv, doch die Präsenz von Nagetieren in einem Hotelzimmer stellt objektiv einen Mangel dar, der die gebuchte Leistung erheblich schmälern kann. Die Reisemängelhaftung im deutschen Reiserecht, insbesondere nach § 651i des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), regelt, wann und in welchem Umfang Reisende bei Reisemängeln Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder gar Schadensersatz haben. Wesentlich ist dabei, daß der Mangel die Reise erheblich beeinträchtigt. Reaktion auf den Mangel und die

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El Al CEO Dina Ben Tal Ganancia kündigt Rücktritt an

Dina Ben Tal Ganancia, seit dreieinhalb Jahren Vorstandsvorsitzende der israelischen Fluggesellschaft El Al, hat den Verwaltungsratsvorsitzenden über ihren Wunsch informiert, ihre Funktion zum 31. Dezember 2025 niederzulegen. Ben Tal Ganancia, die seit fast zwei Jahrzehnten verschiedene leitende Positionen im Unternehmen innehatte, betonte die Wichtigkeit eines umfassenden Suchprozesses und einer geordneten Übergabe angesichts der Komplexität und Sensibilität von El Al. Ihre frühzeitige Bekanntgabe soll eine reibungslose Nachfolge ermöglichen. Seit ihrer Ernennung inmitten der weltweiten Corona-Krise hat Ben Tal Ganancia maßgeblich zur Neuausrichtung des Unternehmens beigetragen. Unter ihrer Führung wurden neue Vereinbarungen zur Regulierung der Arbeitsbeziehungen getroffen, was El Al zu einem flexibleren und produktiveren Unternehmen machte. Zudem zeichnete sie verantwortlich für die Unterzeichnung strategischer Beschaffungsvereinbarungen für moderne Flugzeuge, die Erweiterung des Streckennetzes und die Verbesserung der Kundenzufriedenheit. Diese Maßnahmen waren entscheidend, um die Fluggesellschaft nach den schweren Turbulenzen der Pandemie wieder auf Kurs zu bringen. Darüber hinaus initiierte Ben Tal Ganancia vor über zwei Jahren einen umfassenden Strategieplan, der die Geschäftsentwicklung und neue Wachstumsmotoren integriert. Dieser Plan hat bereits maßgeblich zur Rentabilität und finanziellen Stabilität des Unternehmens beigetragen. Eine besondere Herausforderung stellte der Ausbruch des Krieges am 7. Oktober 2023 dar, in dessen Verlauf sie El Al durch den nationalen Notstand steuerte. Trotz der schwierigen Umstände hielt die Fluggesellschaft die Flugverbindungen nach Israel aufrecht und konnte die nationale Verantwortung mit den Verpflichtungen eines öffentlichen Unternehmens in Einklang bringen. El Al spielte während dieser Zeit eine kritische Rolle bei der Aufrechterhaltung der Luftbrücke nach Israel, als viele andere internationale Airlines ihre Flüge

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