
Air Antilles: Lizenzentzug durch französische Behörden weckt Zweifel an der Unternehmensstabilität
Die in Guadeloupe ansässige Regionalfluggesellschaft Air Antilles musste ihren gesamten kommerziellen und operativen Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung einstellen. Die französische Zivilluftfahrtbehörde (Direction Générale de l’Aviation Civile – DGAC) hat die Betriebsgenehmigung der Airline vorläufig suspendiert. Diese von der DGAC unilateral getroffene Entscheidung hat Air Antilles zu einem sofortigen Stopp aller Flüge „bis auf Weiteres“ gezwungen und wirft erneut Besorgnis über die langfristige Stabilität des Unternehmens auf. In einer Mitteilung an ihre Passagiere auf ihrer offiziellen Website informierte die Fluggesellschaft über die kritische Lage: „Die Betriebsgenehmigungen der Fluggesellschaft Air Antilles sind vorübergehend ausgesetzt… Folglich sind unsere kommerziellen und fliegerischen Aktivitäten eingestellt.“ Das Unternehmen versicherte, dass alle Teams mobilisiert seien, um betroffenen Reisenden behilflich zu sein, und forderte die Passagiere auf, ihre E-Mails und Telefonanrufe für aktuelle Informationen zu überwachen. Audit führt zu Lizenzentzug und Flugverbot Die Suspendierung durch die DGAC ist die Folge eines behördlichen Audits, das zusätzliche dokumentarische und organisatorische Prüfungen innerhalb des Unternehmens erforderte. Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Flotte von Air Antilles. Die Fluggesellschaft darf erst wieder kommerzielle Flüge durchführen, nachdem das Air Operator Certificate (CTA – Certificate de Transport Aérien), also die offizielle Betriebserlaubnis, von der DGAC wiederhergestellt wurde. Die Suspendierung einer Betriebsgenehmigung durch die oberste nationale Luftfahrtbehörde ist ein ernster Vorgang. Sie deutet in der Regel auf das Vorliegen substanzieller Mängel in der Organisation, den Wartungsverfahren oder den Sicherheitsdokumentationen hin, die eine sofortige Gefahr für den Flugbetrieb darstellen könnten. Unabhängig davon, ob die Mängel tatsächlich flugrelevante Sicherheitsaspekte betreffen, signalisiert der behördliche Eingriff eine








