Februar 3, 2026

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Februar 3, 2026

Bundesarbeitsgericht befasste sich mit Kopftüchern bei Flughafenpersonal

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit einem richtungsweisenden Urteil die Rechte gläubiger muslimischer Frauen im Arbeitsmarkt gestärkt und die Anforderungen an die religiöse Neutralität in sicherheitsrelevanten Bereichen präzisiert. Der Achte Senat entschied unter dem Aktenzeichen 8 AZR 49/25, dass eine Bewerberin für die Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin nicht allein aufgrund ihres religiösen Kopftuchs abgelehnt werden darf. Das Gericht stellte fest, dass eine solche Ablehnung eine unzulässige Benachteiligung aufgrund der Religion darstellt, sofern keine zwingenden sachlichen Gründe entgegenstehen. Mit dieser Entscheidung bestätigen die obersten Arbeitsrichter ihre bisherige Linie zur Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und setzen enge Grenzen für unternehmerische Bekleidungsvorschriften und staatliche Neutralitätsvorgaben im Kontext privatrechtlich organisierter Sicherheitsdienstleistungen. Hintergrund des Rechtsstreits und der Sachverhalt am Flughafen Hamburg Der Entscheidung lag der Fall einer Frau zugrunde, die sich um eine Stelle bei einem privaten Sicherheitsdienstleister beworben hatte, der im Auftrag der Bundespolizei die Passagier- und Gepäckkontrollen am Flughafen Hamburg durchführt. Im Verlauf des Bewerbungsprozesses reichte die Frau ein Foto ein, auf dem sie ein islamisches Kopftuch trug. Nachdem sie eine Absage erhalten hatte, sah sie sich aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert. Sie argumentierte, dass das Kopftuch der einzige Grund für das Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren gewesen sei, und forderte eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dieses Gesetz schützt Beschäftigte und Bewerber unter anderem vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder eben der Religion. Das beklagte Sicherheitsunternehmen bestritt die Vorwürfe und führte verschiedene Gründe für die Ablehnung an. Zum einen verwies die Personalabteilung auf Lücken im Lebenslauf der Klägerin, die

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US-Luftfahrtbehörde FAA verlängert Speicherpflicht für Cockpit-Stimmenrekorder auf 25 Stunden

Die US-Bundesluftfahrtbehörde FAA hat eine grundlegende Änderung der Sicherheitsvorschriften für die zivile Luftfahrt verabschiedet. Ab dem Jahr 2027 müssen alle neu zertifizierten Passagierflugzeuge mit Stimmenrekordern (Cockpit Voice Recorders, CVR) ausgestattet sein, die eine Aufzeichnungskapazität von mindestens 25 Stunden aufweisen. Damit vervielfacht die Behörde die bisherige Pflichtspeicherdauer, die lediglich zwei Stunden betrug. Diese Entscheidung folgt auf langjährigen Druck der Unfallermittlungsbehörde NTSB. Die Ermittler hatten wiederholt kritisiert, dass bei Zwischenfällen wichtige Audiodaten durch den automatischen Überschreibungsprozess verloren gingen, da die Flugbesatzungen die Rekorder nach einer Landung oft nicht rechtzeitig deaktivierten oder die Maschinen den Flugbetrieb fortsetzten. Mit dieser Neuregelung harmonisieren die Vereinigten Staaten ihre Standards mit den europäischen Vorschriften der EASA, die eine 25-Stunden-Aufzeichnung bereits seit 2021 für neue Flugzeuge vorschreibt. Die technische Umsetzung betrifft insbesondere die Speichermodule der sogenannten Blackbox, die extremen Belastungen wie Hitze, Druck und mechanischer Einwirkung standhalten müssen. Ein wesentlicher Teil der Neuregelung ist zudem eine gesetzliche Frist des US-Kongresses: Bis zum Jahr 2030 müssen sämtliche im Dienst befindlichen Passagierflugzeuge in den USA auf den neuen Standard nachgerüstet werden. Dies stellt Fluggesellschaften vor logistische und finanzielle Herausforderungen, da die Avionik-Systeme älterer Flugzeugtypen teils aufwendig modifiziert werden müssen. Unfallanalysten betonen die Bedeutung langer Aufzeichnungszeiträume für die Rekonstruktion komplexer Fehlerketten. In der Vergangenheit kam es mehrfach vor, dass die entscheidenden Gespräche während der Vorbereitung eines Fluges oder bei Fehlern, die erst Stunden vor dem eigentlichen Zwischenfall auftraten, nicht mehr abrufbar waren. Der Stimmenrekorder zeichnet nicht nur die Kommunikation zwischen den Piloten und dem Funkverkehr auf, sondern erfasst über Umgebungsmikrofone auch

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American Airlines rüstet WLAN auf

Die US-amerikanische Fluggesellschaft American Airlines bereitet nach internen Berichten eine weitreichende Ausweitung ihres digitalen Serviceangebots vor. Im Zentrum dieser Strategie steht die Einführung von kostenlosem Internetzugang für Fluggäste auf der gesamten Langstreckenflotte. Nachdem das Unternehmen erst im Januar 2026 den Startschuss für werbefinanziertes Hochgeschwindigkeits-Wlan auf einem Großteil seiner Kurz- und Mittelstreckenflotte gegeben hat, sollen nun auch die prestigeträchtigen Weitrumpfflugzeuge der Typen Boeing 777 und Boeing 787 Dreamliner folgen. Diese Entwicklung, die während einer internen Mitarbeiterversammlung bekannt wurde, signalisiert eine grundlegende Abkehr von der bisherigen, eher zurückhaltenden Preispolitik im Bereich der Bordkonnektivität. American Airlines reagiert damit auf den wachsenden Wettbewerbsdruck und die veränderten Erwartungen global agierender Reisender, die eine lückenlose digitale Anbindung auch auf transatlantischen und transpazifischen Routen zunehmend als Standard voraussetzen. Technologische Aufrüstung und operative Umsetzung Der Ausbau des kostenlosen Internetangebots auf Langstreckenflüge stellt das Unternehmen vor deutlich größere technische und finanzielle Herausforderungen als der Betrieb auf Inlandsrouten. Während Kurzstreckenjets häufig auf bodengestützte Systeme zurückgreifen können, sind Weitrumpfflugzeuge auf Ozeanüberquerungen zwingend auf satellitengestützte Verbindungen angewiesen. Diese Technologie ist in der Bereitstellung weitaus kostenintensiver und erfordert eine hohe Bandbreite, um eine stabile Verbindung für hunderte Passagiere gleichzeitig zu gewährleisten. American Airlines setzt hierbei auf die Fortführung der Partnerschaft mit dem Telekommunikationsriesen AT&T. Das Modell sieht vor, dass die Konnektivität durch Sponsoring und Werbeeinblendungen finanziert wird, was es der Fluggesellschaft ermöglicht, die Gebühren für die Endnutzer – insbesondere für Mitglieder des hauseigenen AAdvantage-Programms – vollständig zu streichen. Aktuellen Flottendaten zufolge betreibt American Airlines insgesamt 138 aktive Weitrumpfflugzeuge, die das Rückgrat des internationalen

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British Airways zieht umstrittene Krawattenpflicht für Mitarbeiterinnen zurück

Die britische Fluggesellschaft British Airways hat nach deutlicher Kritik aus der Belegschaft eine geplante Änderung der Uniformvorschriften gestoppt. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand eine neue Tragevariante des Halsschals für das weibliche Kabinen- und Bodenpersonal, die als zu maskulin empfunden wurde. Die fragliche Regelung sah vor, dass der Schal künftig in einer fest vorgegebenen, schmalen Form gebunden werden sollte, die optisch stark an eine klassische Herrenkrawatte erinnert. Zahlreiche Mitarbeiterinnen äußerten Unmut über diesen Designschritt, da sie darin einen Verlust an weiblicher Ästhetik und individueller Wahlfreiheit sahen. Die Airline reagierte kurz vor der endgültigen Implementierung und setzte die neue Vorschrift aus, um die Rückmeldungen der Angestellten in eine Überarbeitung einfließen zu lassen. Diese Kontroverse ist Teil der groß angelegten Einführung einer neuen Uniformkollektion, die vom britischen Modeschöpfer Ozwald Boateng entworfen wurde. Es handelt sich um die erste umfassende Erneuerung der Dienstkleidung seit etwa 20 Jahren, die bereits im Oktober 2023 schrittweise ihren Anfang nahm. Boatengs Entwürfe zielen darauf ab, Tradition mit modernen Elementen zu verknüpfen, stießen jedoch bereits in der Vergangenheit auf Hindernisse. Schon bei der Einführung der ersten Teile der Kollektion gab es Beschwerden über die Stoffqualität und Passformen, woraufhin die Fluggesellschaft bereits punktuelle Anpassungen vornehmen musste. Der aktuelle Rückzug bei der Krawattenlösung unterstreicht die Sensibilität, mit der Uniformänderungen bei großen Traditionsgesellschaften behaftet sind. Zusätzliche Branchenanalysen zeigen, dass British Airways mit diesen Schwierigkeiten kein Einzelfall ist. Viele internationale Fluggesellschaften versuchen derzeit, ihre Bekleidungsvorschriften an zeitgemäße Standards anzupassen, stoßen dabei aber oft auf den Widerstand von Gewerkschaften und Personalvertretern. Während Konkurrenten wie

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