
Krisenvorsorge im europäischen Luftraum: Neue Leitlinien zur Kraftstoffknappheit und Slot-Regulierung
Die Europäische Kommission hat umfassende Leitlinien verabschiedet, die den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit potenziellen Kerosinengpässen im europäischen Luftraum präzisieren. In Anbetracht geopolitischer Instabilitäten und möglicher Störungen der Lieferketten sieht Brüssel gezielte Ausnahmeregelungen von den üblichen Wettbewerbs- und Betriebsvorschriften vor. Diese betreffen insbesondere das sogenannte Tankering-Verbot sowie die strengen Nutzungsregeln für Start- und Landerechte, die sogenannten Slots. Die Kommission betont dabei, dass diese Erleichterungen ausschließlich bei physischer Knappheit von Treibstoff greifen und explizit nicht zur Kompensation gestiegener Energiepreise genutzt werden dürfen. Mit diesem Schritt reagiert die EU-Verwaltung auf die Notwendigkeit, die operationelle Sicherheit und die Kontinuität des Flugverkehrs auch in Krisenzeiten zu gewährleisten, während gleichzeitig der Schutz der Passagierrechte und die Stabilität des Binnenmarktes gewahrt bleiben sollen. Flexibilisierung der ReFuelEU-Verordnung bei Versorgungsengpässen Ein zentraler Punkt der neuen Leitlinien betrifft die ReFuelEU-Verordnung. Diese schreibt Fluggesellschaften im Normalbetrieb vor, mindestens 90 Prozent des für einen Flug benötigten Treibstoffs an dem jeweiligen Abflughafen innerhalb der EU zu tanken. Ziel dieser Regelung ist es, das sogenannte Fuel Tankering zu verhindern – eine Praxis, bei der Flugzeuge deutlich mehr Kraftstoff aufnehmen als nötig, um Preisunterschiede zwischen verschiedenen Flughäfen auszunutzen. Dies führt zu einem höheren Abfluggewicht und damit zu einem gesteigerten Verbrauch. Die Kommission stellt nun klar, dass diese Quote unterschritten werden darf, wenn die Einhaltung geltender Sicherheitsvorschriften aufgrund von Kraftstoffmangel gefährdet ist. Kraftstoffknappheit wird ausdrücklich als ein Ereignis eingestuft, das ein Abweichen von der 90-Prozent-Schwelle rechtfertigt. Um eine rechtssichere Handhabung zu gewährleisten, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, bei drohenden Engpässen umgehend offizielle Warnmeldungen,




