
Endgültiges Aus für Air Antilles: Handelsgericht in Guadeloupe ordnet Liquidation der Regionalfluggesellschaft an
Die regionale Luftfahrt in der französischen Karibik steht vor einer tiefgreifenden Zäsur. Das Handelsgericht von Pointe-à-Pitre hat die endgültige Liquidation der Fluggesellschaft Air Antilles angeordnet, nachdem sämtliche Rettungsversuche und Übernahmeangebote als wirtschaftlich nicht tragfähig eingestuft wurden. Damit endet die Geschichte eines Unternehmens, das über zwei Jahrzehnte hinweg die infrastrukturelle Lebensader zwischen den Inseln Guadeloupe, Martinique, Saint-Martin und Saint-Barthélemy bildete. Die Entscheidung des Gerichts markiert den Schlusspunkt einer monatelangen Phase der Ungewissheit, in der der Flugbetrieb bereits seit Dezember 2025 vollständig ruhte. Mit der Liquidation verlieren nicht nur 116 Angestellte ihre Arbeitsplätze, sondern es entsteht auch eine signifikante Lücke im regionalen Verkehrsnetz, die weitreichende Folgen für den Personen- und Warenverkehr innerhalb der französischen Überseegebiete haben wird. Die verbliebene Flotte, bestehend aus Turboprop-Maschinen der Typen ATR und Twin Otter, wird nun im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwertet, um die Forderungen der Gläubiger zumindest teilweise zu bedienen. Chronologie eines angekündigten Niedergangs Die Wurzeln der aktuellen Krise reichen zurück in das Jahr 2023, als die Muttergesellschaft Caire zusammenbrach. Zwar gelang im Jahr 2024 ein Neustart der Marke Air Antilles, unterstützt durch lokale Investoren und öffentliche Interessen, doch das Fundament erwies sich als zu schwach, um den volatilen Bedingungen des karibischen Luftverkehrsmarktes dauerhaft standzuhalten. Der entscheidende Wendepunkt trat im späten Jahr 2025 ein, als die französische Zivilluftfahrtbehörde die Fluggesellschaft nach einer misslungenen Sicherheitsüberprüfung mit einem Flugverbot belegte. Dieser regulatorische Eingriff entzog dem Unternehmen mit sofortiger Wirkung die Geschäftsgrundlage. Ohne laufende Einnahmen und angesichts der hohen Kosten für die Behebung der festgestellten technischen Mängel verschärfte sich die








