
Wettbewerbsfreiheit im Reisemarkt: Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Zulässigkeit von Provisionsnachlässen
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rechte von Reisevermittlern gegenüber großen Reiseveranstaltern gestärkt und damit weitreichende Konsequenzen für die Preisgestaltung in der Touristikbranche gezogen. Die Richter bestätigten eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, wonach Reisebüros und Vermittlungsplattformen Teile ihrer vom Veranstalter erhaltenen Provisionen als Rabatt oder Cashback an Endkunden weitergeben dürfen. Im konkreten Fall klagte der Finanzdienstleister der Sparkassen, S-Markt & Mehrwert, gegen die Reederei Aida Cruises, nachdem diese den Agenturvertrag aufgrund solcher Rückvergütungen gekündigt hatte. Das Gericht wertete das vertragliche Verbot der Provisionsweitergabe als Verstoß gegen das Kartellrecht und erklärte sowohl die entsprechende Klausel als auch die darauf basierende Kündigung für unwirksam. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Sieg für den Preiswettbewerb innerhalb der Reisebranche und könnte Signalwirkung für zahlreiche andere Agenturverhältnisse zwischen Leistungsträgern und Vermittlern haben. Der Ursprung des Konflikts und die vertraglichen Hintergründe Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Sparkassen-Dienstleister und der Kreuzfahrtreederei hat eine langjährige Vorgeschichte. Bereits im Jahr 2019 eskalierte der Streit, als Aida Cruises den Agenturvertrag mit S-Markt & Mehrwert aufkündigte. Grund dafür war die Praxis des Finanzdienstleisters, Kunden im Rahmen von Loyalitätsprogrammen geldwerte Vorteile in Form von Rückzahlungen zu gewähren. Aida Cruises berief sich dabei auf eine spezifische Klausel in ihren Agenturverträgen, die es Vermittlern untersagte, Kunden direkt oder über Dritte Vorteile zu gewähren, die den vom Veranstalter festgesetzten Reisepreis effektiv mindern. Für die Reederei ging es dabei primär um die Preisstabilität und die Vermeidung eines Unterbietungswettbewerbs unter ihren mehr als 8.000 Vertriebspartnern. S-Markt & Mehrwert hingegen, das jährlich Provisionen in Höhe von








