
Russische Regierung verhängt erstmals ein Exportverbot für Kerosin
Die russische Führung hat mit sofortiger Wirkung die Ausfuhr von Flugkraftstoff ins Ausland gesetzlich untersagt. Wie aus einer offiziellen Mitteilung der Regierung in Moskau hervorgeht, soll diese drastische Maßnahme bis einschließlich 30. November des laufenden Jahres in Kraft bleiben und die Stabilität sowie die kontinuierliche Versorgung auf dem heimischen Binnenmarkt für Treibstoffe gewährleisten. Während temporäre Exportbeschränkungen für Benzin und Diesel in der Vergangenheit bereits mehrfach als wirtschaftspolitisches Steuerungsinstrument genutzt wurden, betrifft ein solches Ausfuhrverbot den Sektor des Kerosins in der Geschichte der Russischen Föderation zum ersten Mal. Ausgenommen von der Neuregelung sind lediglich Kraftstoffmengen, die sich bereits im Zollverfahren befinden, Lieferungen im Rahmen bilateraler Regierungsabkommen sowie das physische Betanken ausländischer Flugzeuge auf russischen Flughäfen. Hintergrund dieser administrativen Marktintervention sind erhebliche Produktionseinbußen in der heimischen Ölindustrie, die durch fortlaufende technologische Ausfälle und Beschädigungen an zentralen Infrastruktureinrichtungen ausgelöst wurden. Die Maßnahme verdeutlicht die zunehmenden logistischen Spannungen innerhalb der russischen Energieversorgung, hat jedoch aufgrund der spezifischen Handelsstrukturen nur geringe Auswirkungen auf den globalen Weltmarkt für Flugtreibstoffe. Struktur und Ausnahmen der neuen Exportbeschränkung Die Verordnung der russischen Regierung greift tief in die Handelsbeziehungen der heimischen Energiekonzerne ein. Die primäre Intention hinter dem Dekret ist die Vermeidung von Versorgungsengpässen im zivilen und militärischen Luftverkehr des Landes. Um den internationalen Flugverkehr und bestehende völkerrechtliche Verträge jedoch nicht vollständig zu blockieren, wurden im Gesetzestext präzise Ausnahmeregelungen verankert. So dürfen Fracht- und Passagierflugzeuge ausländischer Fluggesellschaften, die russische Destinationen anfliegen, weiterhin uneingeschränkt vor Ort betankt werden, um den Rückflug zu sichern. Ebenso unberührt bleiben Transitlieferungen, die auf Basis langfristiger,








