
Italienische Datenschutzbehörde verhängt hohes Bußgeld gegen Emirates
Die international agierende Fluggesellschaft Emirates mit Sitz in Dubai ist von der italienischen Datenschutzbehörde Garante per la Protezione dei Dati Personali zu einer Geldstrafe in Höhe von 180.000 Euro verurteilt worden. Auslöser für das ordnungsrechtliche Verfahren war die formelle Beschwerde einer einzelnen Passagierin mit eingeschränkter Mobilität, die sich beim Einstiegsprozess an einem italienischen Flughafen unverhältnismäßigen bürokratischen Forderungen ausgesetzt sah. Das Luftfahrtunternehmen hatte die Kundin dazu gedrängt, ein umfassendes medizinisches Informationsformular auszufüllen und sensible gesundheitliche Angaben zu hinterlegen, obwohl dies nach den behördlichen Richtlinien für Passagiere mit ihrer spezifischen Beeinträchtigung überhaupt nicht vorgeschrieben war. Die italienischen Datenschützer nahmen diesen Einzelfall zum Anlass für eine tiefgreifende Überprüfung der gesamten Datenverarbeitungspraxis der arabischen Fluggesellschaft auf dem Staatsgebiet der Europäischen Union. Dabei stieß die Kontrollbehörde auf systematische Mängel bei der Transparenz der Kundeninformationen sowie auf eine rechtswidrig lange Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten der Fluggäste. Rechtmäßige Erhebung versus mangelhafte Transparenz im Kundenservice In ihrer Urteilsbegründung stellte die italienische Aufsichtsbehörde zunächst klar, dass die Verarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten im zivilen Luftverkehr nicht grundsätzlich unzulässig ist. Die Erfassung bestimmter medizinischer Parameter kann im operativen Flugbetrieb durchaus notwendig und rechtmäßig sein, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten, medizinische Notfälle an Bord zu vermeiden und die adäquate Unterstützung von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität durch das Bodenpersonal zu koordinieren. Das primäre Fehlverhalten von Emirates lag im konkreten Fall jedoch darin, dass die Fluggesellschaft die rechtlichen Grenzen dieser Datenerhebung überschritten und die betroffene Passagierin falsch kategorisiert hatte. Zudem identifizierte der Garante gravierende Defizite bei der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten, die durch








