Austrian Airlines lässt ab Mittwoch, 1. Juni 2022, die FFP2-Masken fallen. Passagiere müssen nur noch dann Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn es eine entsprechende Anordnung eines anderen Staats gibt. Beispielsweise von/nach Deutschland ist dies der Fall.
Die österreichische Bundesregierung setzt die FFP2-Maskenpflicht ab Mittwoch auch in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Bahnhöfen, Haltestellen und Flughafenterminals für vorerst drei Monate aus. Die Wiener Landesregierung trägt dies jedoch nicht mit. Da es auf dem Stadtgebiet von Wien keinen Verkehrsflughafen gibt, ist der Wiener Sonderweg für Passagiere nicht relevant. Der größte Flughafen Österreichs befindet sich in Niederösterreich. Austrian Airlines wird ab 1. Juni 2022 nur noch dann auf das Tragen von Mund-Nasen-Schutz pochen, wenn es beispielsweise seitens des Zielstaats eine entsprechende Anweisung mittels Notam gibt. Andernfalls können Crews und Passagiere maskenlos fliegen.
„Ab 1.6.2022 wird gemäß aktueller Covid-Maßnahmenverordnung die Maskenpflicht an Bord von öffentlichen Verkehrsmitteln und somit auch von Flugzeugen ausgesetzt. Für Fluggäste der Austrian Airlines bedeutet das, dass vorerst bis 23.8.2022 das Tragen einer FFP2 Maske oder eines Mund-Nasen-Schutzes an Bord nicht mehr verpflichtend ist. Selbstverständlich können Passagiere weiterhin eine Maske tragen, sofern sie dies wünschen. Auf Flügen in Länder, die noch eine aufrechte Maskenpflicht (FFP2 oder Mund-Nasen-Schutz) vorschreiben, müssen Fluggäste und Crewmitglieder weiterhin eine Maske tragen“, erklärt ein Sprecher der Austrian Airlines.
Bereits vor einigen Tagen kündigte der Mitbewerber Ryanair an, dass man ab dem 1. Juni 2022 auf Österreich-Flügen das Tragen von Masken nicht mehr verlangen wird. Die AUA-Konzernmutter Lufthansa hat zwischenzeitlich die Crews angewiesen, dass auf Deutschland-Flügen die von der dortigen Regierung angeordnete Maskenpflicht aus Sicherheitsgründen nicht mehr durchgesetzt werden muss.
Stadt Wien geht einen Sonderweg
Auch in den Terminals der österreichischen Verkehrsflughäfen muss ab Mittwoch keine FFP2-Maske mehr getragen werden. Die schärfere Verordnung des Landes Wien sieht vor: „Zusätzlich zu den in der 2. COVID-19-BMV getroffenen Maßnahmen ist bei der Benützung von Massenbeförderungsmitteln sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen sowie deren jeweiligen Verbindungsbauwerken eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.“ Da Wien – wie erwähnt – auf dem Gemeindegebiet keinen Verkehrsflughafen hat, ist die Erwähnung im Wiener Verordnungstext nicht relevant.
Reist man mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus oder Taxi) zum Flughafen Wien an, dann darf ab der Landesgrenze Wien/Niederösterreich die FFP2-Maske abgenommen werden. Bei der Abreise vom Airport kann das öffentliche Verkehrsmittel maskenlos bestiegen werden, jedoch muss man ab dem Erreichen des Gebiets der Stadt Wien eine FFP2-Maske aufsetzen. Für „Locals“ dürfte es recht einfach werden, denn diese wissen normalerweise wo sich ungefähr die Ländergrenzen befinden, jedoch für Touristen und Inländer, die nicht in oder in der Nähe von Wien wohnen, wohl nicht so ganz verständlich.