Am Montag, den 6. Juni 2022, hat das Oberste Handelsgericht von Colombo die zuvor von einem anderen Gericht einstweilig angeordnete Pfändung eines Airbus A330, den Aeroflot nutzt, aufgehoben. Offizieller Grund ist ein Formalfehler, denn dem Carrier soll die Einstweilige Verfügung nicht zugestellt worden sein.
Der Antrag auf Aufhebung der Verfügung wurde auf Betreiben der Regierung von der Generalstaatsanwaltschaft eingebracht. Der Colombo Commercial High Court befasste sich am Montag mit der Angelegenheit und gab die Maschine wegen eines Formalfehlers frei.
Celestial Aviation Trading Limited hatte vor ein paar Tagen eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die dazu führte, dass der Rückflug von Colombo nach Moskau nicht durchgeführt werden durfte. Die Maschine wurde vorerst an die Kette gelegt. Der Lessor ist der Ansicht, dass Aeroflot das Langstreckenflugzeug unrechtmäßig ins RA-Register überführt habe und trotz Kündigung des Leasingvertrags nicht zurückgeben würde.
Im Nachgang der gerichtlichen Anordnung soll laut lokalen Medienberichten von russischer Seite Druck auf die Regierung von Sri Lanka ausgeübt worden sein. Man habe unter anderem davor gewarnt, dass bei Nicht-Klärung der Angelegenheit im Sinne von Aeroflot die diplomatischen Beziehungen beeinträchtigt werden könnten.
Bislang konnten Leasingfirmen 78 Flugzeuge, die bei russischen Carriern im Einsatz waren, beschlagnahmen lassen. Die überwiegende Mehrheit jedoch in den ersten Tagen der Sanktionen, da seither mit derartigem Fluggerät nur noch in Länder geflogen wird, in denen die Pfändung als unwahrscheinlich eingeschätzt wird.