Leasinggeber lässt Aeroflot-A330 in Sri Lanka an die Kette legen

Leasinggeber lässt Aeroflot-A330 in Sri Lanka an die Kette legen

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Dem Leasinggeber Celestial Aviation ist es gelungen den Airbus A330 mit der momentanen Registrierung RA-73702 in Sri Lanka an die Kette legen zu lassen. Der Lessor zog im Inselstaat vor Gericht und konnte eine Einstweilige Verfügung erwirken, die zur Folge hat, dass das Langstreckenflugzeug, das Aeroflot nutzt, zumindest vorläufig gepfändet wurde.

Es handelt sich um den Airbus A330-343 mit der Seriennummer 1301. Dieses war ursprünglich als VQ-BMY auf den Bermuda Inseln registriert. Das Leasingflugzeug wurde ohne Zustimmung des Eigentümers in das russische Luftfahrtregister eingetragen und wird weiterhin von Aeroflot genutzt.

Man war offenbar der Ansicht, dass bei Flügen nach Sri Lanka kein Pfändungsrisiko besteht. Der Leasinggeber Celestial Aviation sah das anders und versuchte mit Hilfe der lokalen Justiz an sein Eigentum zu kommen. Dieses Vorhaben war erfolgreich, denn ein Gericht ordnete an, dass dieser A330 vorläufig gepfändet ist und daher Sri Lanka nicht verlassen darf.

Aufgrund der unter anderem seitens der USA und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgesprochenen Sanktionen mussten Lessoren ihre Flugzeuge zurückfordern. Allerdings sind viele russische Carrier – mit Hilfe der russischen Regierung – dem nicht nachgekommen. Im Expresstempo wurden die Maschinen ins russische Register überführt. Zahlungen sind auf so genannte C-Konten in Rubel zu leisten, wobei die Eigentümer aufgrund der Sanktionen auf das Geld nicht zugreifen können. Auch wurde angeordnet, dass die hinterlegten Kautionen „aufgebraucht“ werden sollen. Dieses Vorgehen ist normalerweise allenfalls im Zuge einer bevorstehenden Rückgabe zulässig, ansonsten handelt es sich um Zahlungsverzug und kann den sofortigen Einzug der Maschine zur Folge haben.

Dem Vernehmen nach versuchen weitere Leasinggeber mit Hilfe der Justiz von Staaten, in die russische Fluggesellschaften mit aus Sicht der Lessoren „annektiertem“ Fluggerät fliegen, wieder in ihren Besitz zu bringen. Die Folge aus der jüngsten Entscheidung aus Sri Lanka wird vermutlich sein, dass Aeroflot und Co. sich noch genauer überlegen werden in welche Staaten mit derartigem Fluggerät geflogen wird, denn abgesehen von so genannten „freundlichen Ländern“ könnte quasi überall die Pfändung drohen.

1 Comment

  • Leonhard Sachon , 5. Juni 2022 @ 04:41

    Hat eigentlich dem Geistesgestörten in Moskau schon jemand erzählt, daß sein feines Land die angerichteten Schäden irgendwann zahlen muss (Reparationen)

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