Air Berlin: Insolvenzverwalter Flöther klagt Ex-Chef Thomas Winkelmann

Air Berlin: Insolvenzverwalter Flöther klagt Ex-Chef Thomas Winkelmann

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Rund fünf Jahre nach der Pleite von Air Berlin hat Insolvenzverwalter Lucas Flöther eine Klage gegen den letzten Vorstandsvorsitzenden, Thomas Winkelmann, beim Berliner Landgericht eingebracht. Ein Termin für den Prozessauftakt steht noch nicht fest.

Der Manager übernahm erst im Feber 2017 die Führung der Air Berlin Group und war zuvor jahrelang für Lufthansa tätig. Unter anderem war er Geschäftsführer der damaligen Billigfluggesellschaft Germanwings. Die Bestellung von Thomas Winkelmann an die Spitze der Air Berlin wurde damals als deutliche Annäherung an Lufthansa gedeutet. Unter anderem war man für Eurowings und Air Berlin in Form von Wetlease-Dienstleistungen tätig.

Die einst zweitgrößte Fluggesellschaft galt als seit vielen Jahren finanziell stark angeschlagen und wurde unter anderem von Großaktionär Etihad Airways in der Luft gehalten. Beispielweise wurde das Vielfliegerprogramm zu einem völlig absurden Preis an den Golfcarrier verkauft. Der einzige Grund hierfür war, dass auf diesem Weg viel Geld in Air Berlin eingespeist werden konnte. In Abu Dhabi hatte man irgendwann die Schnauze voll davon permanent Finanzmittel an die schwer defizitären Beteiligungen zu überweisen. Zunächst drehte man Alitalia den Geldhahn ab und nach und nach auch allen anderen Töchtern. Diese sind dann wie ein Kartenhaus zusammengefallen, wobei Air Serbia und Air Seychelles nur dank des Umstands, dass die jeweiligen Regierungen eingesprungen sind, vor dem Kollaps bewahrt wurden.

Air Berlin könnte wesentlich früher pleite gewesen sein

Im Sommer 2017 stellte Etihad Airways auch die Zahlungen an Air Berlin ein. Die so genannte Patronatserklärung, die man erst wenige Wochen zuvor unterschrieben hatte, konnte oder wollte man nicht mehr einhalten. Dieses Dokument war auch die Grundlage dafür, dass das Luftfahrtbundesamt nicht eingeschritten ist und das obwohl Air Berlin aufgrund der prekären Finanzlage längst nicht mehr die Bedingungen für den Fortbestand von AOC und Betriebsgenehmigung erfüllt hat.

Insolvenzverwalter Lucas Flöther versuchte aufgrund dieses Schriftstücks den Golfcarrier für die Pleite der Air Berlin haftbar zu machen. Erfolgreich war er damit nicht, denn ein britisches Gericht vertrat eine deutlich vom Ansinnen des Juristen abweichende Rechtsmeinung. Mittlerweile verfolgt Flöther dieses Verfahren nicht mehr weiter.

Der Gläubigerausschuss der Air Berlin geht mittlerweile davon aus, dass der Zeitpunkt der Insolvenz der Air Berlin nicht erst im Sommer 2017 nach dem „Korb“ der Etihad Airways eingetreten ist, sondern schon wesentlich früher. Das Gremium hat Lucas Flöther damit beauftragt rechtliche Schritte gegen Thomas Winkelmann einzuleiten. Es wird vermutet, dass dieser auf die Finanzsituation viel zu spät reagiert habe und daraus resultierend: Der Manager, für den die Unschuldsvermutung gilt, hätte laut Gläubigerausschuss wesentlich früher den Gang zum Konkursrichter antreten müssen.

Klage könnte auf Zahlung der Versicherung abzielen

Gegenüber der Tageszeitung „Morgenpost“ bestätigte ein Sprecher des Landgericht Berlin, dass unter dem Aktenzeichen 90 O 35/22 eine entsprechende Klage eingebracht wurde. Weiters sagte der Medienreferent: „Ein Termin zu einer mündlichen Verhandlung ist noch nicht anberaumt worden. In diesem Verfahren klagt die Klägerseite gegen die Beklagtenseite auf Geschäftsleiterhaftung“. Nähere Einzelheiten wurden im Hinblick auf den Datenschutz nicht genannt.

Der Gläubigerausschuss der Air Berlin will offenbar einen zweistelligen Millionenbetrag von Thomas Winkelmann einfordern. Hierzu muss jedoch zunächst gerichtlich festgestellt werden, dass der Manager tatsächlich pflichtwidrig gehandelt hat. Dass man an die private Geldbörse des ehemaligen Air-Berlin-Chefs will, ist eher unwahrscheinlich. Der Carrier hatte für das Management branchenübliche Haftpflichtversicherungen, die Schäden beim Versagen von Leitungsorganen abdecken. Daher ist davon auszugehen, dass das Verfahren dazu dient, um von der Assekuranz Zahlungen zu Gunsten der Gläubiger bewirken zu können.

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