Gericht: Etihad muss keinen Schadenersatz für Air-Berlin-Pleite leisten

Gericht: Etihad muss keinen Schadenersatz für Air-Berlin-Pleite leisten

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Die millionenschwere Schadenersatzklage, die Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther gegen Großaktionär Etihad Airways eingebracht hatte, ist nun endgültig vom Tisch. Der Londoner Supreme Court entschied zu Gunsten des Golfcarriers. Der Masseverwalter will das Verfahren nicht weiterverfolgen.

Einige Monate vor der Pleite des Air-Berlin-Konzerns gab Etihad Airways eine millionenschwere Patronanzerklärung ab. In dieser verpflichtete man sich Air Berlin auch weiterhin mit Finanzmitteln zu versorgen. Im Sommer 2017 zog man diese aber einseitig zurück und Air Berlin und zahlreiche Töchter, darunter auch die österreichische Niki, mussten im weiteren Verlauf Insolvenz anmelden.

Zwischen Air Berlin, die formell eine plc, also eine britische Aktiengesellschaft, als persönlich haftenden Gesellschafter der deutschen Kommanditgesellschaft hatte, und Etihad Airways war im Falle von Streitigkeiten London als Gerichtsstand vereinbart. In der Luftfahrt ist es gar nicht unüblich, dass das Vereinigte Königreich gewählt wird. Flöther war der Ansicht, dass der Großaktionär aufgrund der Patronanzerklärung haftet und diese erfüllen muss.

Zunächst wurde in Berlin eine Klage eingebracht, wobei sich Etihad mit einer Gegenklage, die den Gerichtsstand feststellen sollte, wehrte. Ein Gericht in London erklärte sich dann für international zuständig und eröffnete das Verfahren. Die Klage in Deutschland wurde in weiterer Folge eingestellt, da die Zuständigkeit im Vereinigten Königreich festgestellt wurde.

Der Supreme Court entschied nun zu Ungunsten der Insolvenzmasse von Air Berlin. Darüber berichtete zunächst die Berliner Morgenpost. Diesem Medium gegenüber erklärte Flöther auch, dass er das Schadenersatzverfahren gegen Etihad Airways nicht weiterverfolgen wird. Mit anderen Worten bedeutet das, dass ein Schlussstrich unter die Causa gezogen wird und der Golfcarrier auf Grundlage der Patronanzerklärung keine Zahlungen an die Insolvenzmasse von Air Berlin leisten muss.

Erst kürzlich wurde bekannt, dass Flöther in seiner Funktion als Masseverwalter etwaige Ansprüche gegen Etihad Airways zum Kauf angeboten hat. Ob sich Investoren gefunden haben, die die Hochrisiko-Forderungen erworben haben, ist nicht bekannt. Jedenfalls hatte Lucas Flöther zu Beginn des Air-Berlin-Insolvenzverfahrens große Hoffnungen, dass über die Schadenersatzklage gegen Etihad Airways ein signifikanter Betrag für die Gläubiger eingebracht werden kann. Diese haben sich nun offensichtlich zerschlagen. Auch das Verfahren hinsichtlich der Emissionszertifikate hat die Masse nicht gewonnen.

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