APF holte im Vorjahr 2,5 Millionen Euro für Passagiere zurück

Anzeigetafel (Foto: Jan Gruber).
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Im Jahr 2023 konnte die APF insgesamt 2,5 Millionen Euro an Entschädigungen, Ausgleichszahlungen und Erstattungen für Reisende in mehr als 5.200 abgeschlossenen Verfahren erwirken.

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) setzt sich für Reisende im Bahn-, Fernbus-, Linienschiffs- und Flugverkehr ein. Im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren verhilft die APF Reisenden kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht.

„Zufriedene Fahr- und Fluggäste sind Voraussetzung für ein gut funktionierendes Verkehrssystem. Die APF unterstützt gerade dann, wenn es einmal nicht so reibungslos funktioniert. Als kompetente Schlichtungsstelle hilft sie Reisenden bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte und bietet ihnen damit eine große Erleichterung. Ich freue mich, allen Fahr- und Fluggästen diesen für sie kostenlosen Service des Klimaschutzministeriums bereitstellen zu können“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Zahlenüberblick 2023

Im Jahr 2023 konnte die APF in ihren Schlichtungsverfahren insgesamt 2,5 Millionen Euro an Entschädigungen, Ausgleichszahlungen und Erstattungen für Reisende in mehr als 5.200 abgeschlossenen Verfahren erwirken. Der größte Anteil, in Höhe von 2,3 Millionen Euro, entfällt dabei auf den Flugsektor. Im Schnitt bedeutet dies für die Fahr- und Fluggäste eine Leistung von 472 Euro pro Verfahrensabschluss.

„Je nach Flugentfernung stehen den Reisenden im Flugverkehr Ausgleichszahlungen bei hohen Verspätungen und Flugausfällen zu. Oftmals mussten Reisende die alternative Beförderung selbst bezahlen und wurden nicht ausreichend von den Fluglinien mit Mahlzeiten und Hotel-Übernachtungen betreut. Im Bahnbereich war die APF vermehrt mit Stornierungen falsch gebuchter Fahrscheine, ungerechtfertigten Strafzahlungen und Entschädigungsforderungen bei Leistungsminderungen im Nachtzugverkehr konfrontiert“, zieht Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der APF, Bilanz. „Mein Dank gilt dem engagierten Team der APF. Noch nie wurden in einem Kalenderjahr mehr Verfahren abgeschlossen – teils unter großem Aufwand. Dieser ist insbesondere groß, wenn seitens einer Fluglinie ein „außergewöhnlicher Umstand“ behauptet wird. Uns freut es besonders, diesen Service komplett kostenlos und provisionsfrei für alle Reisenden von, nach und in Österreich anbieten zu können.“

Im Jahr 2023 gingen insgesamt 6.610 schriftliche Schlichtungsanträge bei der APF ein. Aus diesen Anträgen wurden schließlich 4.878 Schlichtungsverfahren eröffnet. Im Schnitt eröffnet die APF dreizehn Schlichtungsverfahren pro Tag. Ein Verfahren bei der APF dauert von der Kontaktaufnahme durch das Online-Schlichtungsformular bis zum Abschluss im Durchschnitt 52 Tage.

Insgesamt verzeichnete die APF im Jahr 2023 5.267 abgeschlossene Schlichtungsverfahren, wobei 4.248 auf den Flug-, 978 auf den Bahn- und 31 auf den Busbereich entfielen.

Erwirtschaftungsrekord im Flugbereich 2023

Die meisten Verfahren wurden im Flugbereich 2023 aufgrund von Annullierungen geführt. Mehr als die Hälfte der Fälle, die bei der APF eingebracht wurden, galten diesem Thema. Verspätungen nehmen mit 38 Prozent den zweithäufigsten Grund für Schlichtungsverfahren ein. Das APF-Team im Flugbereich verzeichnete 2023 auch vermehrt Fälle von verfrühtem Abflug und behaupteten außergewöhnlichen Umständen, die es in den Verfahren nachzuweisen galt.

Lediglich vier Prozent der Verfahren im Flugbereich mussten mangels Einigung geschlossen werden. In 79 Prozent der Fälle wurden von den Fluglinien Leistungen an die Fluggäste erbracht. Die restlichen Verfahren wurden etwa aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ eingestellt. Für viel Arbeit und zahlreiche Anzeigen an Verwaltungsbehörden sorgte die Billigfluggesellschaft Wizz Air.

Hohe Erfolgsquote bei Rekord an Anträgen im Bahnbereich

Von den 978 im Jahr 2023 abgeschlossenen Verfahren im Bahnbereich endeten 96% mit einer Einigung zwischen der antragstellenden Person und dem Verkehrsunternehmen. Dies stellt erneut eine enorm hohe Erfolgsquote dar und unterstreicht die Expertise und die Lösungskompetenz unseres Teams im Bereich Fahrgastrechte. Im letzten Jahr wurden mehr als 1.300 Anfragen im Bahnbereich an die APF gestellt, so viele wie noch nie zuvor. Die meisten Verfahren im Bahnbereich 2023 bezogen sich auf das Thema „Ticketerstattung“. Darunter waren viele Verfahren zum Erstattungsausschluss bei PDF-Bezug von ÖBB- Tickets. Zudem wurden vermehrt Fälle von Herabstufung, meist in Zusammenhang mit dem Nachtzugverkehr, registriert.

Die überwiegende Mehrheit der Verfahren bezog sich mit 95 Prozent auf die ÖBB-Personenverkehr, gefolgt von der Westbahn mit ca. zwei Prozent und der One Mobility GmbH (KlimaTicket) mit einem Prozent.

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