Die niederländische Fluggesellschaft KLM muss entgegen der ursprünglichen Ankündigung des Unternehmens die Langstreckenflüge nicht vollständig einstellen. Die neue Regelung, dass vor dem Abflug ein Schnelltest absolviert werden muss, gilt nicht für die niederländischen Antillen und neun weitere Gebiete bzw. Staaten.
Die Regierung entschied sich kurzfristig Ausnahmen für folgende Abflugsorte zu machen: Aruba, Bonaire, Curaçao, St. Maarten, Saba, St. Eustatius, Island, Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea, Thailand und China. Das hat zur Folge, dass KLM den Flugverkehr mit diesen Gebieten aufrechterhalten kann.
Für alle Regionen bzw. Staaten, die nicht genannt sind, gilt nun: Vor dem Abflug müssen alle Passagiere und Besatzungsmitglieder einen Schnelltest absolvieren. Fällt dieser positiv aus, so endet die Reise. Das gilt ausdrücklich auch für Crewmitglieder. Daher kündigte KLM die Einstellung der Langstreckenflüge sowie einiger Europastrecken mit Nightstop an.