Amely Mizzi

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Amely Mizzi

Montenegro Airlines muss Staatshilfen zurückbezahlen

Die Fluggesellschaft Montenegro Airlines befindet sich seit einigen Monaten in Auflösung und soll durch Air Montenegro ersetzt werden. Doch nun stellte die lokale Wettbewerbsbehörde fest, dass die zuerst genannte Fluggesellschaft zwischen 2018 und 2020 zu Unrecht Staatshilfen in der Gesamthöhe von 55,8 Millionen Euro erhalten hat. Die Rückzahlung der Finanzmittel wurde angeordnet, doch das könnte sich als schwierig gestalten, denn Montenegro Airlines ist defacto pleite und wurde in den letzten Monaten nur mit Hilfe neuerlicher Staatshilfe in der Luft gehalten. Die Wettbewerbsbehörde stellte unter anderem fest, dass die gewährten Beihilfen nicht den Richtlinien der Europäischen Union entsprechen. Als Nicht-EU-Mitglied müsste sich der Staat darum eigentlich nicht kümmern. Eigentlich, denn Montenegro hat sich vor einiger Zeit als Beitrittskandidat zur Anwendung der EU-Beihilfenrichtlinien verpflichtet. Eine Rückführung der Finanzmittel gilt aufgrund der Insolvenz als äußerst unwahrscheinlich.

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Impfen in den USA während dem Stopover? Aer Lingus warnt Crews

In den Vereinigten Staaten sind Corona-Impfungen sehr niederschwellig und werden beispielsweise auch in Supermärkten oder sogar an Tankstellen verabreicht. Für fliegendes Personal, das in vielen europäischen Ländern noch gar nicht an der Reihe ist, wäre es verlockend diese während einem beruflich bedingten Aufenthalt in den USA zu bekommen. Aer Lingus warnt davor in einem Rundschreiben. In manchen U.S.-Staaten werden sogar Geldprämien bezahlt, wenn man sich impfen lässt. Viel wird nicht hinterfragt, denn so ziemlich jeder, der in einer Impfstelle aufkreuzt, bekommt auch ein Vakzin gespritzt. Demnach wäre es für Crews, die umlaufbedingt in den Vereinigten Staaten übernachten müssen, eine Kleinigkeit sich schnell und unkompliziert impfen zu lassen. Dies ist weitgehend problemlos möglich. Allerdings warnt Aer Lingus in einem internen Rundschreibend davor. Auf keinen Fall sollte man sich während dienstlich bedingten Stopovers in den USA impfen lassen. Die Crews werden sogar deutlich darauf hingewiesen, dass ihnen die Impfung in den USA während ihrer dienstlichen Aufenthalte ausdrücklich untersagt ist. Der Grund hierfür ist eher simpel: Nach Impfungen dürfen Piloten und Flugbegleiter 48 Stunden lang nicht fliegen. Diese Vorschrift, die international weitgehend einheitlich ist, dient der Sicherheit, um eben nicht wegen Nebenwirkungen in schwierige Situationen zu kommen. Die Aufenthalte während der so genannten Stopovers sind im Regelfall aber kürzer als 48 Stunden. So könnte es dazu kommen, dass ein Flug gar nicht durchgeführt werden kann, weil Crewmitglieder eben wegen der Impfung nicht fliegen dürfen. Das Verschweigen wäre ein schwerer Verstoß gegen die Flugsicherung und zieht im allermildesten Fall zumindest eine Abmahnung nach sich.

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Handelsblatt: Condor verhandelt mit zwei Investoren

Die Geschäftsleitung der Ferienfluggesellschaft Condor soll sich laut einem Bericht des Handelsblatts in Verhandlungen mit zwei Investoren befinden. Diese könnten in eine Übernahme der einstigen Thomas-Cook-Tochter münden. Eine Sprecherin bestätigte gegenüber der Zeitung: „Wir befinden uns in guten, fortgeschrittenen Gesprächen zum Finanzierungsbedarf von Condor“. Nähere Details nannte die Medienreferentin jedoch nicht. Das Handelsblatt stützt die Berichterstattung auf „mehrere voneinander unabhängige Quellen“, nennt jedoch auch keine weiteren Einzelheiten. Im Vorjahr wollte die LOT-Mutter PGL den deutschen Ferienflieger kaufen. Die Corona-Pandemie führte letztlich dazu, dass der Deal nicht abgeschlossen wurde. Im Herbst 2020 wurde bekannt, dass Condor eine Schadenersatzklage gegen die polnische Staatsholding eingebracht hat. Es gilt als unwahrscheinlich, dass sich PGL erneut unter den Interessenten befindet, da aufgrund der Pandemie LOT einen hohen Finanzbedarf hat.

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USA: Delta stellt nur noch Geimpfte ein

Die U.S.-amerikanische Fluggesellschaft Delta wird künftig nur noch Personen einstellen, die eine vollständige Impfung gegen Covid-19 nachweisen können. Dieser Schritt ist für die Vereinigten Staaten äußerst ungewöhnlich und könnte auch in Sachen Diskriminierung bedenklich sein. Delta vertritt die Ansicht, dass die Impfung zur Sicherheit der Passagiere beiträgt und daher will man künftig nur noch Geimpfte neu einstellen. Eigenen Angaben nach wurden bereits 60 Prozent der Belegschaft gegen Covid-19 immunisiert. Wer in Zukunft bei Delta arbeiten will, muss geimpft sein. Ansonsten gibt es einen Arbeitsvertrag. Der Carrier stellte aber auch klar, dass für die bestehende Belegschaft diese „Verpflichtung“ nicht gilt. Die Teilnahme am Impfprogramm soll weiterhin freiwillig sein. Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, ob das Vorpreschen von Delta erfolgreich sein wird und ob andere U.S.-Carrier nachziehen werden oder eben nicht.

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Reiselockerungen: Flughafen Wien rät zum Ticketkauf

Der Flughafen Wien-Schwechat empfiehlt in einer Aussendung, dass Passagiere, die einen Sommerurlaub beabsichtigen, jetzt ihre Tickets oder Pauschalreisen buchen sollten. Der Airport verweist auch darauf, dass viele Länder nach und nach ihre Einreise- und Quarantänebestimmungen lockern. Beliebte europäische Urlaubsländer lockern ihre Reisebestimmungen – Airlines und Reiseveranstalter bieten günstige Angebote und hohe Flexibilität bei der Buchung – Mit richtiger Vorbereitung entspannt einreisen – Flughafen Wien bietet günstige COVID-19-Tests mit schnellem Ergebnis Rechtzeitig vor Beginn der Pfingstferien lockern zahlreiche Urlaubsländer ihre Einreisebestimmungen. So ist künftig die Einreise nach Italien, Kroatien, Griechenland und Spanien für österreichische Touristen mit Impf- oder negativem Testnachweis gänzlich quarantänefrei: Griechenland: Die Einreise für Touristen ist derzeit ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen ist. Spanien: Die Einreise für Touristen ist derzeit ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen ist. Kroatien: Die Einreise für Touristen ist derzeit ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR- oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen ist. Italien: Ab 16. Mai ist die Einreise für Touristen ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR- oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen

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AUA leistete Ticketerstattung erst nach AK-Klage

Fast ein Jahr lang mussten zwei Passagiere der Austrian Airlines um ihre Rückerstattungen kämpfen. Eine Intervention der Arbeiterkammer Wien brachte ebenfalls kein Einlenken der AUA, so dass die Angelegenheit vor Gericht landete. Erst dann zahlte die Lufthansa-Tochter das Geld zurück. Hintergrund: Noch vor der Corona-Pandemie, also im Feber 2020, buchte die Klägerin für sich und ihre Tochter einen Flug von Wien nach New York und zurück. Geflogen werden sollte im Sommer 2020. Doch im März 2020 wurde ein Einreiseverbot für EU-Bürger verhängt, das noch immer andauert. Aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage trat die Dame vom Vertrag zurück und forderte die AUA zur Erstattung des Ticketpreises auf. Die Fluggesellschaft sah die Angelegenheit anders und argumentierte unter anderem, dass die Flüge durchgeführt wurden. Frau K. teilte dem Unternehmen Anfang Juli per E-Mail und eingeschriebenem Brief und ein weiteres Mail Mitte Juli per E-Mail mit, dass sie vom Vertrag aufgrund der weggefallenen Geschäftsgrundlage zurücktritt. Gleichzeitig ersuchte sie um Rückerstattung des bezahlten Betrages von 2.068,66 Euro. Ende August informierte die Fluglinie Frau K., dass eine volle Erstattung der Ticketkosten nicht möglich sei, da der Flug durchgeführt wurde. Zudem wurde ihr mitgeteilt, dass in diesem Fall lediglich die Steuern und Gebühren in der Höhe von 69,33 Euro pro Person rückerstattet werden können, was auch passierte. Frau K. suchte Hilfe in der AK. Auch eine außergerichtliche Intervention der AK blieb erfolglos. Erst nachdem die AK eine Klage einbrachte, hat das Unternehmen die Ticketkosten von 1.961,09 Euro zurückgezahlt.

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AK Wien rät von langfristigen Buchungen ab

Viele Österreicher wollen heuer wieder am Strand flanieren oder nach all den Lockdowns und Einschränkungen einfach mal wieder raus. Die Arbeiterkammer Wien rät allerdings von langfristigen Buchungen ab und empfiehlt spontane Buchungen. Grund dafür ist, dass noch immer für viele Staaten Reisewarnungen gelten, die beispielsweise zum Verlust eines eventuellen Versicherungsschutzes führen könnten. Die AK Wien gibt Personen, die sich für Urlaube im Ausland interessieren, nachstehende Ratschläge, die das Urlauben erleichtern sollen: Reisewarnungen aufrecht: Reisewarnungen gelten aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor für fast alle Staaten der Welt. Informieren Sie sich über die Lage auf der Website des Außenministeriums. Kurzfristig buchen: Nehmen Sie eher von langfristigen Buchungen Abstand. Keiner weiß, wie sich die Lage entwickelt. Reisewarnung – nichts mit kostenlosem Stornieren: Buchen Sie jetzt und gilt auch zu Reiseantritt noch eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel, ist ein kostenloser Rücktritt nicht möglich. Dann liegen nämlich keine unvorhersehbaren Umstände vor. Reiseveranstalter-Absage – keine Stornogebühr fällig: Sagt der Reiseveranstalter die Reise ab, ist keine Stornogebühr fällig. Es gibt Geld zurück. Sie müssen weder einen Gutschein noch eine Umbuchung akzeptieren. Das gilt auch für reine Flugbuchungen, wenn die Airline den Flug absagt. Storno vereinbaren: Ideal wäre es, wenn Sie schriftlich mit dem Vertragspartner eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Reiseantritt vereinbaren können. Ist das nicht möglich, dann erkundigen Sie sich vor der Buchung über die Höhe der Stornogebühren. Stornoversicherung – ja oder nein: Achtung, viele Stornoversicherungen haben eine Pandemie- oder Epidemieausschlussklausel. Nicht zu viel anzahlen: Zahlen Sie nicht mehr an als nötig. Als Anzahlung darf der

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Nürnberg: Tuifly eröffnet Griechenland-Flüge

Tuifly-Flug X3 4102 läutete am Freitag den Start der Griechenland-Saison ab Nürnberg ein. Heuer werden vier Ziele in dieser Region angeboten. An Bord von Tuifly geht es in die kretische Hauptstadt Heraklion. Außerdem steuert die Urlaubs-Airline Kos (ab 24. Mai) und Rhodos (ab. 3. Juni) an. Auch Corendon Airlines verbindet Franken mit den griechischen Inseln und fliegt ab Ende Juni ebenfalls nach Kos, Rhodos und nach Chania, als zweiten Flughafen auf der Insel Kreta. Mit dem Ziel Korfu hebt ab 1. Juli Ryanair ab. Auf dem griechischen Festland lockt Thessaloniki mit Badewetter und Kultur und wird ebenso von Ryanair angesteuert.

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Swiss bestellt neuen Flugbetriebsleiter

Per 1. Juni 2021 übernimmt Stefan-Kenan Scheib die Leitung des Flugbetriebs der Swiss. Zuvor war er unter anderem als Head of Lufthansa Aviation Training Pilot Schools in München tätig. Scheib folgt auf Oliver Buchhofer, der per 1. April 2021 als Head of Operations von Swiss die Verantwortung für einen sicheren und reibungslosen Gesamtbetrieb übernommen hat. In seiner neuen Funktion führt Stefan-Kenan Scheib das Pilotenkops von rund 1.400 Pilotinnen und Piloten und ist für die strategische Gesamtverantwortung des Flugbetriebs von Swiss verantwortlich. Er wird in seiner Funktion direkt an seinen Vorgänger Oliver Buchhofer berichten, der per 1. April 2021 als Head of Operations und Accountable Manager von Swiss die Verantwortung für einen sicheren und reibungslosen Gesamtbetrieb übernommen hat.

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Ryanair richtet Kundenbeirat ein

Der Billigflieger Ryanair will einen Kundenbeirat einrichten, der die Geschäftsleitung beraten soll und zur Verbesserung der Produkte beitragen soll. Interessierte Personen können sich bis Ende Mai 2021 bewerben. Die erste Zusammenkunft des neuen Gremiums soll im Herbst 2021 in Dublin stattfinden. Weitere Panels sollen in Madrid, Rom, Berlin und Warschau durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Conventions sollen in das so genannte „Kundenverbesserungsprogramm 2022“ einfließen. Ryanair will die Bewerber bis zum 14. Juni 2021 über ihre mögliche Aufnahme informieren. Für die Teilnahme an den Panels übernimmt der Carrier die Kosten. „Wir freuen uns, unser allererstes Customer Advisory Panel anzukündigen, um Kunden die Möglichkeit zu geben, uns dabei zu helfen, Verbesserungen in der Kundenbetreuung und im Service von Ryanair voranzutreiben. Da Ryanair unschlagbar ist, wenn es um niedrige Preise, Auswahl und pünktliche Flüge geht und gleichzeitig auf 200 Millionen Passagiere pro Jahr anwächst, sind wir entschlossen, unseren Kunden zuzuhören und unseren Service für sie zu verbessern. Unser neues Customer Advisory Panel wird uns direktes Feedback und Empfehlungen von Kunden liefern und uns dabei helfen, unseren Gästen im Jahr 2022 und darüber hinaus einen verbesserten Service zu bieten. Während Ryanair aus der Covid-19-Pandemie herauskommt, können sich die Kunden auf noch mehr Serviceverbesserungen in neuen Flugzeugen zu noch günstigeren Preisen freuen“, so Dara Brady, Director of Marketing & Digital bei Ryanair.

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