Amely Mizzi

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Amely Mizzi

Mezzeh: Syrische Zivilluftfahrtbehörde plant Nutzung für den Geschäftsreiseverkehr

Die syrische Zivilluftfahrtbehörde hat Maßnahmen eingeleitet, um den bisherigen Militärflugplatz Mezzeh nahe der Hauptstadt Damaskus für den zivilen Flugbetrieb umzugestalten. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Sana berichtet, betreffen die Arbeiten die Beseitigung von Trümmern sowie den Wiederaufbau der zivilen Infrastruktur. Das Areal soll nach Fertigstellung als Ausweich- und Ergänzungsstandort für den internationalen Flughafen Damaskus dienen und vorrangig für die Abwicklung des Privat- und Geschäftsreiseverkehrs genutzt werden. Das Vorhaben stößt auf scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen und lokalen Anwohnern. Der Militärflugplatz Mezzeh und das angrenzende Gefängnis des syrischen Luftwaffennachrichtendienstes galten während der Herrschaft von Bashar al-Assad als berüchtigte Orte systematischer Folter und illegitimer Haft. Unabhängige Beobachter und Initiativen zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen warnen davor, dass Erdarbeiten und bauliche Veränderungen mutmaßliche Massengräber auf dem Areal unwiederbringlich zerstören könnten. Damit droht die Vernichtung zentraler Beweismittel für künftige strafrechtliche Ermittlungen zum Verbleib von zehntausenden verschwundenen Personen. Zusätzliche Konflikte entstehen durch ungeklärte Eigentums- und Landrechte im Umfeld des Flugplatzes. Unter dem Assad-Regime wurden in der Region Mezzeh Grundstücke durch Dekrete wie das Gesetz Nr. 66 enteignet und bestehende Wohngebiete abgerissen. Die aktuellen Übergangsbehörden stehen vor dem Problem, dass die Vergabe von Landrechten für Infrastrukturprojekte ohne juristische Überprüfung der historischen Enteignungen abgewickelt wird. Dies birgt das Risiko rechtlicher Unsicherheiten für künftige Investoren und vertieft die Benachteiligung der ursprünglichen Eigentümer. Branchenbeobachter und Völkerrechtler werten die Pläne als Versuch der neuen Führung in Damaskus, pragmatisch zivile Infrastruktur zu entwickeln und ausländisches Kapital anzuziehen. Die Überbauung eines historisch hoch belasteten Geländes ohne vorherige Spurensicherung setzt die Behörden jedoch dem Vorwurf der

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Memmingen: Polizei nimmt Rumänen 15 Kilogramm Süßigkeiten ab

Die Grenzpolizeiinspektion am Flughafen Memmingen verzeichnete im Rahmen von Routinekontrollen am 10. September 2026 mehrere Aufgriffe im Passagierbereich. Bei einer Gepäcküberprüfung vor einem Abflug nach Rumänien beschlagnahmten die Einsatzkräfte bei einem 24-jährigen Passagier knapp 15 Kilogramm Marken-Süßwaren im Gesamtwert von etwa 350 Euro. Aufgrund des Verdachts der rechtswidrigen Erlangung wurde ein Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Am selben Tag verweigerten die Beamten zwei albanischen Staatsangehörigen im Alter von 19 und 24 Jahren die Einreise in den Schengen-Raum, da die gesetzlichen Voraussetzungen bezüglich des Aufenthaltszwecks beziehungsweise der Arbeitsgenehmigung nicht erfüllt waren. Die Vorfälle verdeutlichen die Bandbreite der behördlichen Kontrollaufgaben an dem südbayerischen Regionalflughafen, der durch sein dichtes Streckennetz nach Mittel- und Südosteuropa als wichtiger Ein- und Ausreiseknotenpunkt fungiert. Sicherstellung von Großmengen an Süßwaren und strafrechtliche Konsequenzen Der Aufgriff des 24-jährigen Fluggastes erfolgte während der Sicherheits- und Ausreisekontrollen im Terminal des Allgäu Airports. Die Polizeibeamten stießen im Koffer des Mannes auf eine ungewöhnlich große Menge an Schokolade und weiteren Süßwaren bekannter Hersteller. Die schiere Masse von fast 15 Kilogramm sowie das Fehlen passender Kaufbelege veranlassten die Kontrolleure zu einer eingehenden Überprüfung der Eigentumsverhältnisse. Da sich vor Ort der konkrete Verdacht erhärtete, dass die Waren aus einer Straftat, mutmaßlich aus einem Ladendiebstahl im Bundesgebiet, stammten, wurden die Produkte sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls beziehungsweise der Hehlerei eingeleitet. Zur Absicherung des anstehenden Strafverfahrens ordnete die Staatsanwaltschaft die Erhebung einer Sicherheitsleistung im niederen vierstelligen Euro-Bereich an. Nach der Hinterlegung der Geldsumme und der polizeilichen Vernehmung konnte der Beschuldigte seinen

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Fraport Greece verzeichnet über sieben Millionen Passagiere im August 2026

Der Flughafenbetreiber Fraport Greece hat an seinen 14 verwalteten griechischen Regionalflughäfen im August 2026 erstmals die Marke von sieben Millionen Fluggästen in einem Einzelmonat überschritten. Mit einem Zuwachs von 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat stieg das Gesamtaufkommen auf 7,13 Millionen Passagiere. In den ersten acht Monaten des Jahres 2026 summiere sich das Passagieraufkommen im Gesamtnetzwerk auf 27,7 Millionen Reisende, was einem Plus von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Das Wachstum wurde im August maßgeblich vom internationalen Reiseverkehr getragen, der um 5 Prozent auf 6,16 Millionen Passagiere zulegte und 86 Prozent des Gesamtvolumens ausmachte. Im August stellte der Flughafen Korfu einen neuen operativen Höchstwert auf und überschritt mit 1,029 Millionen Passagieren – ein Zuwachs von 5,4 Prozent – erstmals die Schwelle von einer Million Fluggästen in einem Monat. Korfu ordnete sich im Netzwerk der Inselstandorte volumenmäßig hinter dem Flughafen Rhodos ein, der im selben Monat 1,378 Millionen Passagiere abwickelte. Die stärksten prozentualen Zuwächse verzeichneten die Flughäfen Samos mit 13,7 Prozent und Skiathos mit 13,4 Prozent, während Thessaloniki im Achtmonatszeitraum mit 5,574 Millionen Passagieren der frequenzstärkste Standort im Portfolio von Fraport Greece blieb. Lediglich der Flughafen Kos verzeichnete in den ersten acht Monaten ein leichtes Minus von 0,3 Prozent. Trotz der gestiegenen absoluten Passagierzahlen fiel der durchschnittliche Sitzladefaktor im Gesamtnetz von 88,1 Prozent im August des Vorjahres auf 86,9 Prozent. Grund für diesen Rückgang ist die deutliche Aufstockung der Sitzplatzkapazitäten seitens der Fluggesellschaften. Flugbetreiber setzten vermehrt größeres Fluggerät ein und bauten die Streckenfrequenzen aus, wodurch das Kapazitätsangebot schneller wuchs als

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Flydubai erreicht 85 Prozent des ursprünglichen Streckennetzes

Die Fluggesellschaft Flydubai setzt die schrittweise Wiederaufnahme ihres Flugbetriebs fort und bedient nach betrieblichen Einschränkungen wieder 85 Prozent ihres regulären Streckennetzes. Nach Unternehmensangaben vom 14. September 2026 umfasst das Netz derzeit mehr als 125 Destinationen in 56 Ländern, die mit durchschnittlich 2.200 Flügen pro Woche angeflogen werden. Das Management strebt einen weiteren Kapazitätsausbau an, um der anhaltenden Nachfrage im Streckennetz gerecht zu werden und das Niveau vor den betrieblichen Störungen wieder vollständig zu erreichen. Im Zuge der Netzwerkkonsolidierung nahm die Fluggesellschaft Ziele wie Aleppo, Bengasi und Bangkok wieder in den Flugplan auf. Auf der Strecke zum Don Mueang International Airport in Bangkok erhöht der Carrier die Frequenzen ab November 2026 von einer auf drei tägliche Direktverbindungen. Am 23. September 2026 folgt mit Pokhara die Aufnahme eines zweiten Zielortes in Nepal neben der Hauptstadtanbindung Kathmandu. Zudem stockt Flydubai die Kapazitäten auf ganzjährigen Routen nach Zentralasien auf, darunter Verbindungen nach Almaty, Bischkek und Taschkent. Ein wesentlicher Pfeiler der Netzstrategie bleibt die operative Verflechtung mit der Muttergesellschaft Emirates. Das kombinierte Streckennetz der beiden Carrier bietet Zugriff auf 214 Destinationen mit mehr als 4.600 wöchentlichen Umsteigeverbindungen über das Drehkreuz am Flughafen Dubai (DXB). Über den Flugbetrieb von den Terminals 2 und 3 sichern die Codeshare-Abkommen die Auslastung der Zubringerflüge, insbesondere aus Sekundärmärkten in Südosteuropa, Zentralasien und dem Nahen Osten, die von Großraumflugzeugen nicht direkt bedient werden. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die angekündigte Ausweitung der Flugfrequenzen maßgeblich vom planmäßigen Zulauf neuer Flugzeuge abhängt. Verzögerungen bei Lieferketten der Flugzeughersteller könnten den angestrebten Flottenaufbau bremsen und

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Stadt Peking verbietet Besitz von Drohnen

Die Stadtregierung der chinesischen Hauptstadt Peking verschärft die Rechtslage für den privaten und gewerblichen Umgang mit unbemannten Fluggeräten grundlegend. Ab dem 15. November 2026 untersagen die örtlichen Behörden nicht nur den Betrieb, sondern auch den bloßen Besitz sowie die Lagerung von Drohnen im gesamten Stadtgebiet. Mit dieser Anordnung reagiert die Verwaltung der Millionenmetropole auf Sicherheitserwägungen im Umfeld des nationalen Machtzentrums. Die Neuregelung betrifft sowohl die Einwohner als auch Reisende, die sich in der Hauptstadt aufhalten. Damit baut die Führung der Kommunistischen Partei Chinas ein bisheriges System schrittweise ab, das unter strengen Auflagen eine Registrierung von Fluggeräten erlaubt hatte. Betroffene Eigentümer müssen ihre Geräte bis zum Stichtag aus der Stadt transportieren oder über staatlich organisierte Verkaufs- und Abwicklungsprogramme abtreten. Bei Zuwiderhandlungen drohen behördliche Beschlagnahmungen sowie die Festsetzung von Geldstrafen. Entwicklung der behördlichen Vorgaben und Ende des Registrierungssystems In den vergangenen Jahren galten im Luftraum über Peking im Vergleich zu anderen Regionen des Landes bereits weitreichende Einschränkungen. Während die Nutzung ziviler Drohnen im chinesischen Luftraum generell einer staatlichen Kontrolle unterliegt, verfolgte die Hauptstadtverwaltung einen schrittweisen Ansatz zur Reduzierung von Fluggeräten im Stadtgebiet. Etwa ein halbes Jahr vor der aktuellen Verordnung hatten die Behörden das Einführen von Drohnen nach Peking untersagt. Ein Besitz vor Ort war bis dahin jedoch unter der Bedingung gestattet, dass das jeweilige Gerät behördlich erfasst und direkt mit den Personendaten des Eigentümers verknüpft wurde. Mit der Verordnung vom September 2026 wird dieses Registrierungsmodell für den Regelfall beendet. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Regierungssitz wird von den zuständigen Gremien

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Chartervertrag verlängert: Smartwings und Tui setzen Kooperation im osteuropäischen Reisemarkt fort

Die tschechische Fluggesellschaft Smartwings und der Reisekonzern Tui haben ihre bestehende Partnerschaft im Bereich der Charterflüge um drei weitere Jahre verlängert. Die Vereinbarung umfasst die Beförderung von Pauschalreisenden aus Mittel- und Osteuropa zu zahlreichen Urlaubszielen im Mittelmeerraum, in der Türkei sowie in Ägypten. Während in den Sommermonaten der Fokus auf europäischen Badeorten liegt, stehen im Winterfahrplan Strecken nach Hurghada und Marsa Alam im Vordergrund. Marcin Dymnicki, Geschäftsführer von Tui Eastern Europe, verwies auf die Zuverlässigkeit des Anbieters, während Smartwings das Abkommen als Bestätigung im wettbewerbsintensiven Chartersegment einstuft. Parallel zur Vertragsverlängerung passt die tschechische Fluggesellschaft ihr Liniennetz ab dem Flughafen Prag für die Wintersaison 2026/27 an. Das Unternehmen nimmt neue Verbindungen nach Bergen, Venedig und Lissabon auf und erhöht die Frequenzen auf bestehenden Routen nach Porto, Bilbao und Toulouse. Zudem wird die Sommerstrecke zwischen Prag und Nizza erstmals im Winterflugplan weitergeführt. Smartwings betreibt derzeit eine Flotte von 49 Flugzeugen und bedient rund 80 Zielorte, wobei das Unternehmen neben dem Heimatmarkt Tschechien auch von Flughäfen in Polen, der Slowakei und Ungarn operiert. Die Kooperation findet vor dem Hintergrund eines dynamischen Marktumfelds in Osteuropa statt, in dem traditionelle Fluggesellschaften und Charteranbieter zunehmend mit Billigfluggesellschaften wie Ryanair und Wizz Air konkurrieren. Die Konsolidierung des europäischen Luftverkehrs und schwankende Kerosinpreise setzen Fluggesellschaften unter Druck, die Auslastung ihrer Flotten durch langfristige Verträge mit Großreiseveranstaltern abzusichern. Für Touristikkonzerne wiederum sichern feste Kapazitätsvereinbarungen die Verfügbarkeit von Sitzplätzen in verkehrsstarken Reisezeiten. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die Abhängigkeit von Großkunden wie Tui auch finanzielle Risiken für Charterfluggesellschaften birgt, sollte

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DRV und Ectaa fordern Nachbesserungen beim EU-Passagierpaket

Der Deutscher Reiseverband (DRV) sowie der europäische Dachverband Ectaa haben grundlegende Nachbesserungen an den geplanten Gesetzesentwürfen des EU-Passagierpakets gefordert. Die Richtlinienentwürfe der Europäischen Union umfassen drei Verordnungen zu multimodalen Buchungen, Ticketstrukturen im Schienenverkehr und Fahrgastrechten bei verknüpften Verbindungen. Obwohl die Branchenverbände die Absicht zur Erleichterung von Buchungen über verschiedene Verkehrsträger hinweg im Grundsatz begrüßen, warnen sie vor finanziellen Risiken und Haftungsfallen für Reisebüros, Reiseveranstalter und Online-Flugportale. Ein zentraler Kritikpunkt von DRV und Ectaa betrifft die Haftungsverteilung zwischen Vermittlern und ausführenden Transportunternehmen. Nach Vorstellung der Verbände dürfen Reisevermittler nicht für Zugausfälle, Flugverspätungen oder fehlerhafte Datenverbindungen der ausführenden Bahngesellschaften, Airlines oder Fernbusanbieter haftbar gemacht werden. DRV-Präsident Albin Loidl betonte in diesem Zusammenhang, dass die rechtliche Verantwortung strikt an die tatsächliche Leistungserbringung gekoppelt sein müsse. Eine Übertragung der Betriebsrisiken von Beförderungsunternehmen auf unabhängige Vertriebskanäle würde den Wettbewerb im Reisemarkt verzögern und Pauschalreiseanbieter benachteiligen. Darüber hinaus fordert der europäische Verband Ectaa einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tarif- und Buchungsdaten sämtlicher Verkehrsträger. Bisher verweigern viele staatliche Eisenbahnunternehmen und Luftfahrtgesellschaften unabhängigen Plattformen den vollständigen Zugriff auf Echtzeitdaten, Zusatzleistungen und Teilstreckenpreise. Ectaa-Präsidentin Heli Mäki-Fränti fordert daher gesetzliche Vorgaben, die Beförderungsbetriebe zur Freigabe ihrer Systemdaten an Intermediäre verpflichten. Bezüglich geplanter Vorgaben für Suchergebnisse lehnen die Verbände starre Vorgaben für die Sortierung von Reiseangeboten ab, um unterschiedlichen Kundenanforderungen Rechnung zu tragen. Branchenexperten weisen darauf hin, dass die Durchsetzung von Fahrgastrechten im multimodalen Verkehr ohne klare gesetzliche Haftungsgrenzen an logistische Grenzen stößt. Sollte ein Anschlussflug wegen einer Zugverspätung verpasst werden, drohen ohne direkte Durchgriffsrechte komplexe Regressansprüche zwischen Vermittlern und Beförderern.

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Neuregelung im österreichischen Straßenverkehr: E-Mopeds verlieren Fahrradstatus ab Oktober 2026

In Österreich treten am 1. Oktober 2026 grundlegende rechtliche Änderungen für die Nutzung von E-Mopeds in Kraft. Fahrzeuge der EU-Klasse L1e-B, die aufgrund bisheriger Ausnahmeregelungen verkehrsrechtlich wie Fahrräder behandelt wurden, werden künftig einheitlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit endet die Erlaubnis, diese Fahrzeuge auf Radwegen oder gemischten Radfahranlagen zu nutzen. Ab dem Stichtag müssen E-Mopeds ausschließlich auf der allgemeinen Fahrbahn geführt werden. Die Regelung stellt den abschließenden Teil einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG) dar, deren erste Maßnahmen für E-Scooter und verkehrsberuhigte Zonen bereits im Mai 2026 in Kraft getreten sind. Mit der Einstufung als Kraftfahrzeug gehen für die Halter und Fahrer verbindliche Pflichten einher. Dazu zählen eine behördliche Zulassung mit Kennzeichenpflicht, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung sowie das Vorhandensein einer entsprechenden Lenkberechtigung. Zudem gelten die allgemeine Helm- und Begutachtungspflicht nach Paragraf 57a („Pickerl“). Von der Rechtsänderung ist insbesondere die Logistikbranche betroffen, da E-Mopeds bisher häufig von Kurier- und Essenszustelldiensten im städtischen Raum eingesetzt wurden. Betreiberplattformen wie Lieferando, foodora und Wolt stellen ihre Flotten im Zuge der Umstellung verstärkt auf klassische Fahrräder und E-Bikes um und gewähren ihren Fahrern finanzielle Zuschüsse für entsprechende Neuanschaffungen. Zur Begleitung des Umstiegs bietet das Mobilitätsministerium in Kooperation mit Radfahrschulen von 2026 bis 2029 bundesweit Verkehrssicherheitstrainings für gewerbliche Zusteller an. Verkehrspsychologen und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) verweisen auf verbliebene Informationslücken bei den Betroffenen hinsichtlich der künftigen Rechte und Pflichten im Straßenverkehr. Durch den Entfall der Radwegnutzung verlagert sich der Fahrbetrieb dieser leichten Zweiräder vollständig in den Fließverkehr, was insbesondere in ballungsraumtypischen Mischverkehrszonen

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Korean Air beginnt mit der Integration des Buchungssystems von Asiana Airlines

Die südkoreanische Fluggesellschaft Korean Air startet im Rahmen der bevorstehenden Fusion mit der Konkurrentin Asiana Airlines den operativen Umstellungsprozess der Buchungsdaten und Flugnummern. Die Maßnahme dient der Vorbereitung auf den offiziellen Start des zusammengeschlossenen Flugbetriebs am 17. Dezember 2026. In der Phase vom 2. November bis zum 3. Dezember 2026 werden bestehende Reservierungen schrittweise angepasst, indem der bisherige Asiana-Airline-Code (OZ) systematisch durch den Code von Korean Air (KE) ersetzt wird. Betroffen von der Systemumstellung sind Fluggäste mit Ausstellungen von Asiana-Tickets für Abflüge ab dem Stichtag 17. Dezember. Die gestaffelte Übertragung der Datensätze soll Systemüberlastungen verhindern und einen geordneten Übergang im Passagierdienst gewährleisten. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden betroffene Ticketinhaber vor dem Reisedatum per SMS, Messanger-Diensten und E-Mail über die geänderten Buchungscodes und Flugzeiten informiert. Zusätzlich richtet die Fluggesellschaft auf ihren digitalen Portalen Informationskanäle für spezifische Kundenanfragen ein. Nach Angaben der Unternehmensleitung steht bei der technischen Konsolidierung die Vermeidung von Unterbrechungen im laufenden Reservierungs- und Passagierbetrieb im Vordergrund. Die Zusammenführung der IT-Systeme bildet eine der komplexesten Phasen im Rahmen der Fusionsabwicklung der beiden größten Fluggesellschaften Südkoreas. Neben der Umschlüsselung der Flugnummern erfordert der Zusammenschluss die Abstimmung der Passagierdatenbanken, die Zusammenlegung der Vielfliegerprogramme sowie die Anpassung der Tarifstrukturen im gesamten Streckennetz. Die behördlichen Genehmigungen nationaler und internationaler Wettbewerbsbehörden machten dabei in den vergangenen Monaten umfangreiche Zugeständnisse bezüglich der Vergabe von Slot-Kapazitäten an Großflughäfen erforderlich. Luftfahrtanalysten betonen, dass bei der Umstellung von weltweiten Buchungssystemen trotz schrittweiser Migration das Risiko technischer Störungen an den Flughafen-Check-in-Schaltern besteht. Insbesondere auf Interkontinentalstrecken mit Beteiligung von Partnergesellschaften kann

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Ungarn: Flixbus startet Inlandsfahrten

Der internationale Mobilitätsanbieter Flixbus hat im Sommer 2026 den Verkauf von Fahrkarten für innerungarische Strecken aufgenommen. Nach zehn Jahren rein grenzüberschreitender Tätigkeit im Land nutzt das Unternehmen bestehende internationale Linien für den Binnenverkehr. Auf insgesamt 16 internationalen Routen mit 41 Teilverbindungen können Fahrgäste nun Tickets zwischen 14 ungarischen Städten erwerben. Ein zentraler Baustein des neuen Angebots ist die direkte Anbindung des Internationalen Flughafens Budapest Ferenc Liszt an mehrere ungarische Provinzzentren, die bislang nicht umsteigefrei an den Hauptstadtsender angebunden waren. Mit dieser Umstellung vollzieht das Unternehmen einen Schritt zur Integration des ungarischen Fernbusmarktes in sein europäisches Streckennetz, das von Branchenbeobachtern im Kontext der schrittweisen Liberalisierung des Personenverkehrs in Ost- und Mitteleuropa bewertet wird. Integrierte Routen und Anbindung des Flughafens Budapest Ungarn zählte bislang zu den wenigen Ländern Mitteleuropas, in denen Flixbus kein eigenständiges Binnennetz betrieb, obwohl das Unternehmen bereits seit 2016 grenzüberschreitende Verbindungen von und nach Budapest anbot. Das grenzüberschreitende Netz umfasst in Ungarn derzeit 65 internationale Verbindungen, die das Land mit 267 Städten in 21 Staaten verknüpfen. Durch das Freischalten des Binnenfahrkartenverkaufs, sogenannte Kabotageverbindungen, werden die bereits bestehenden Zwischenhalte auf ungarischem Territorium für den nationalen Reiseverkehr nutzbar gemacht. Die funktionale Neuerung betrifft vor allem den Flughafen Budapest. Bislang stützte sich der Transfer zwischen den Provinzzentren und dem Flughafen weitgehend auf den Schienenverkehr mit Umstieg im Budapester Stadtzentrum oder auf individuelle Fahrtdienste. Das neue Angebot verbindet den Flughafen direkt mit sieben Städten außerhalb der Hauptstadt: Szeged, Győr, Miskolc, Siófok, Debrecen, Kecskemét und Szolnok. Die längste dieser Direktverbindungen verläuft zwischen dem Flughafen

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