Heiligabend ist für viele Menschen ein Tag voller Vorfreude, Vorbereitungen und festlicher Stimmung. Doch inmitten des weihnachtlichen Trubels bleibt eine wichtige Tatsache oft unbeachtet: Auch am 24. Dezember gelten die gleichen Parkregelungen wie an jedem anderen Werktag. Wer in den flächendeckenden Kurzparkzonen der Städte und in parkraumbewirtschafteten Gebieten mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich der geltenden Vorschriften bewusst sein, um teure Strafen zu vermeiden. Besonders in Wien gibt es einige spezifische Regeln und Ausnahmen, die Autofahrer beachten sollten. Der ARBÖ (Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs) warnt vor den möglichen Missverständnissen und erinnert daran, die Verkehrsschilder genau zu prüfen, um ungewollte Bußgelder zu vermeiden. Am 24. Dezember, dem Heiligen Abend, gelten in den meisten Städten Österreichs, wie auch in Wien, dieselben Parkregelungen wie an jedem anderen Werktag. Das bedeutet, dass in allen Kurzparkzonen zwischen 9:00 und 22:00 Uhr weiterhin Parkscheine erforderlich sind, um sich dort legal abzustellen. In den Parkraumbewirtschaftungsgebieten ist zudem ein Parkpickerl notwendig. Diese Zonen sind in vielen städtischen Gebieten zu finden und beinhalten nicht nur zentrale Bereiche, sondern auch verkehrsreiche Geschäftsstraßen, Bahnhöfe oder Spitäler. Die Tatsache, dass der 24. Dezember kein gesetzlicher Feiertag ist, führt zu der Verwirrung, dass viele Autofahrer an diesem Tag nicht an die geltenden Parkvorschriften denken. Eine scheinbare Ausnahmeregelung gibt es demnach nicht – auch am Heiligen Abend müssen Parkscheine oder Parkpickerl besorgt werden, wenn man in diesen Zonen parken möchte. Die Zahl der Parkverstöße in der Weihnachtszeit, besonders rund um den Heiligen Abend, ist oft hoch, da viele die gewohnten Bürozeiten und