Jan Gruber

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Jan Gruber

Arbeitsrechtliche Pflichten bei Krankheit: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Die Arbeiterkammer Oberösterreich informiert über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen im Krankheitsfall. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Die Meldung muss spätestens zu Arbeitsbeginn erfolgen, idealerweise schriftlich. Versäumnisse können dazu führen, dass das Gehalt für die versäumte Zeit nicht gezahlt wird. Der Arbeitgeber hat das Recht, eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit zu verlangen – auch für einen einzelnen Krankheitstag. Diese muss Beginn und voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten. Eine genaue Diagnose ist nicht erforderlich. Arbeitnehmer dürfen während des Krankenstands nichts tun, was die Genesung verzögern könnte. Aufenthalte außerhalb der Wohnadresse sind nur mit vorheriger Mitteilung an den Krankenversicherungsträger erlaubt. Eine Kündigung während des Krankenstands ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Besteht der Krankenstand über das Ende der Kündigungsfrist hinaus fort, bleibt die Entgeltfortzahlung im gesetzlichen Rahmen bestehen. Bei Krankheit im Urlaub bleiben die Urlaubstage unter bestimmten Bedingungen erhalten, sofern die Erkrankung länger als drei Tage andauert und rechtzeitig eine Bestätigung vorgelegt wird. Bei Erkrankungen im Ausland ist eine behördliche Bestätigung erforderlich.

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Sparkurs an den Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden: Personalabbau und höhere Gebühren geplant

Die Mitteldeutsche Flughafen AG, Betreiberin der Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden, hat einen umfassenden Sparkurs angekündigt, um ihre wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. Neben höheren Gebühren für Passagiere und neue Verhandlungen mit Lieferanten ist insbesondere ein Personalabbau geplant. Bis 2026 sollen rund 250 Stellen gestrichen werden, um erstmals in der Unternehmensgeschichte ein positives Betriebsergebnis zu erreichen. Götz Ahmelmann, Vorstandsvorsitzender der Mitteldeutschen Flughafen AG, erklärte in einem Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ und der „Sächsischen Zeitung“, daß das Unternehmen sich in einer tiefgreifenden Umstrukturierungsphase befinde. „Bis 2026 müssen wir ein positives Betriebsergebnis erreichen – erstmals in unserer Geschichte. Deswegen bleibt uns nichts anderes übrig, als an allen Ecken zu sparen“, betonte Ahmelmann. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Mitteldeutschen Flughafen AG sind nicht neu. Bereits in den vergangenen Jahren stand das Unternehmen unter finanziellem Druck. Besonders die Corona-Pandemie hatte die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden hart getroffen. Während sich die Passagierzahlen mittlerweile erholen, kämpft das Unternehmen weiterhin mit hohen Betriebskosten und einem veränderten Marktumfeld. Personalabbau als zentrale Maßnahme Die wohl einschneidendste Maßnahme des Sparkurses betrifft den Abbau von Arbeitsplätzen. Rund 250 Stellen sollen bis 2026 wegfallen. Dabei hofft die Unternehmensführung, betriebsbedingte Kündigungen möglichst zu vermeiden, doch ausschließen könne man sie nicht, wie Ahmelmann einräumte. Für die betroffenen Mitarbeiter bedeutet dies eine Phase großer Unsicherheit. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter haben bereits angekündigt, sich für sozialverträgliche Lösungen einzusetzen. Ob es zu Sozialplänen oder Abfindungsprogrammen kommt, ist derzeit noch unklar. Erhöhung von Gebühren und neue Verträge mit Lieferanten Neben dem Personalabbau sollen auch weitere Maßnahmen dazu beitragen, die wirtschaftliche Stabilität

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Türkei führt neue Entschädigungsregelung für Flugpassagiere ein

Die Türkei hat ihre Fluggastrechte reformiert und gewährt nun finanzielle Entschädigungen für erhebliche Flugverspätungen. Seit Ende des vergangenen Jahres sind Fluggesellschaften verpflichtet, bei Verspätungen von mehr als drei Stunden auf Inlandsflügen eine Entschädigung von 100 Euro zu zahlen. Für internationale Flüge hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz ab und reicht von 250 Euro bis 600 Euro. Mit dieser Regelung orientiert sich die Türkei an der EU-Verordnung 261/2004, die vergleichbare Entschädigungsansprüche für Passagiere in der Europäischen Union festlegt. Rechtsexperten bewerten die Einführung der neuen Vorschrift positiv, weisen jedoch darauf hin, dass die praktische Umsetzung in der Türkei noch in der Entwicklung ist. Die genaue Handhabung durch Gerichte und Behörden werde sich erst im Laufe der Zeit zeigen. Reisenden wird geraten, ihre Ansprüche bei Flugstörungen genau zu prüfen und sowohl die türkischen als auch die EU-Regelungen in Betracht zu ziehen. Das Fluggastrechteportal Skycoop betont, dass es für Passagiere ratsam sei, bei Problemen ihre Rechte aktiv einzufordern, um von den neuen Entschädigungsregelungen zu profitieren.

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Boeing unter Druck: Sammelklage von Aktionären zugelassen

Ein neuer Rechtsstreit bringt den US-Flugzeugbauer Boeing weiter unter Druck. Eine Bundesrichterin in den USA hat eine Sammelklage von Aktionären zugelassen, die dem Unternehmen vorwerfen, Profite über die Sicherheit gestellt zu haben. Hintergrund der Klage ist der „Door Plug“-Defekt an einer Boeing 737 Max 9 der Alaska Airlines im Januar 2024 sowie frühere Sicherheitsprobleme mit der 737-Max-Serie. Bezirksrichterin Leonie Brinkema aus Alexandria, Virginia, entschied, daß Aktionäre, die zwischen dem 7. Januar 2021 und dem 8. Januar 2024 Boeing-Aktien besaßen, nun als Gruppe auf Schadenersatz klagen dürfen. Sie begründete ihre Entscheidung damit, daß die Klage erst nach Abschluß eines strafrechtlichen Verfahrens gegen Boeing durch das US-Justizministerium zugelassen werden konnte. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, Investoren mit irreführenden Aussagen über die Sicherheit seiner Flugzeuge getäuscht zu haben. Nach den beiden Abstürzen von Boeing-737-Max-8-Maschinen in Indonesien im Oktober 2018 und in Äthiopien im März 2019, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen, seien die Aktienkurse durch beschönigende Stellungnahmen künstlich hochgehalten worden. Der „Door Plug“-Vorfall und seine Folgen Der jüngste Vorfall, der in die Sammelklage eingeflossen ist, ereignete sich am 5. Januar 2024, als bei einer Boeing 737 Max 9 der Alaska Airlines während des Fluges eine Kabinentürverkleidung – der sogenannte „Door Plug“ – herausbrach. Das Flugzeug mußte notlanden, glücklicherweise ohne Todesopfer. Dieser Zwischenfall verstärkte erneut die Diskussion über Sicherheitsmängel bei Boeing-Flugzeugen und führte dazu, daß die US-Luftfahrtbehörde FAA das Flugverbot für betroffene Maschinen verhängte. Bereits in den Wochen zuvor hatte es Berichte über Qualitätsprobleme in der Fertigung gegeben. Untersuchungen ergaben, daß

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Tragisches Ende eines JetBlue-Piloten: Vom Haftbefehl zur tödlichen Konfrontation

Der 33-jährige JetBlue-Pilot Jeremy Gudorf, wohnhaft in Ohio, wurde am 20. Februar 2025 am Logan International Airport in Boston verhaftet. Kurz vor dem Abflug nach Paris wurde festgestellt, daß ein Haftbefehl aus North Carolina wegen des Verdachts auf sexuelle Ausbeutung eines Minderjährigen gegen ihn vorlag. Diese Information wurde während einer routinemäßigen Überprüfung der Passagierliste durch den US-Zoll und Grenzschutz entdeckt. Die Ermittlungen gegen Gudorf begannen im Oktober 2024, als das Huntersville Police Department einen Hinweis vom Nationalen Zentrum für vermißte und ausgebeutete Kinder erhielt. Nach einer umfangreichen Untersuchung wurde ein Durchsuchungsbefehl für Google erwirkt, der zur Identifizierung der Quelle der gemeldeten Bilder führte. Zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Verbrechens lebte Gudorf in Huntersville, North Carolina, war jedoch vor seiner Identifizierung als Verdächtiger in einen anderen Bundesstaat umgezogen. Bei seiner Verhaftung in Boston wurde Gudorf als Flüchtiger aus der Justiz angeklagt. Vor Gericht plädierte die Staatsanwaltschaft dafür, ihn ohne Kaution festzuhalten und seinen Paß einzuziehen, da er ein kommerzieller Pilot sei, der Haftbefehl aus North Carolina stamme und er in Ohio lebe. Die Verteidigung argumentierte jedoch, daß Gudorf die finanziellen Mittel habe, um nach North Carolina zu reisen, und versicherte, daß er dies tun werde. Der Richter setzte eine Kaution von 10.000 Dollar fest und forderte Gudorf auf, sich bis zum 25. Februar 2025 in North Carolina zu melden. Am 7. März 2025, als Beamte der Massachusetts State Police Violent Fugitive Apprehension Section Gudorf in einem Fahrzeug am Wonderland MBTA-Bahnhof in Revere, Massachusetts, aufspürten, nahm die Tragödie ihren Lauf. Als die Beamten

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Debatte um staatliche Unterstützung für Regionalflughäfen in Europa

Die europäische Vereinigung der Flughäfen, ACI Europe, fordert die Verlängerung der Betriebskostenhilfen für kleinere Regionalflughäfen in Europa über das Jahr 2027 hinaus. In einer Stellungnahme an die Europäische Kommission betonte die Organisation die Notwendigkeit, diese finanzielle Unterstützung aufrechtzuerhalten, um die Luftverkehrsanbindung vieler Regionen zu sichern. Ohne staatliche Hilfen könnten zahlreiche kleinere Flughäfen wirtschaftlich nicht überleben. Regionalflughäfen stehen aufgrund hoher Fixkosten und geringer Skaleneffekte oft vor finanziellen Herausforderungen. Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie sowie regulatorische Veränderungen im Luftfahrtsektor haben diese Probleme zusätzlich verschärft. Besonders betroffen sind Flughäfen mit einem Passagieraufkommen unter drei Millionen pro Jahr, die laut geltenden EU-Richtlinien staatliche Beihilfen zur Deckung ihrer Betriebskosten erhalten können. ACI Europe schlägt vor, die Grenze für diese Hilfen auf Flughäfen mit weniger als einer Million Passagieren zu senken, anstatt die Unterstützung auslaufen zu lassen. Ohne finanzielle Hilfe droht vielen dieser Flughäfen die Schließung, was erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen hätte. Besonders strukturschwache Regionen, die auf eine funktionierende Luftverkehrsanbindung angewiesen sind, würden darunter leiden. Eine Studie zeigt, dass eine Erhöhung der Luftverkehrsanbindung um zehn Prozent das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf um 0,5 Prozent steigern kann. Die Europäische Kommission steht somit vor der Entscheidung, ob sie die wirtschaftliche Bedeutung kleinerer Flughäfen weiterhin anerkennt oder ob ein schrittweiser Rückzug der Subventionen in Kauf genommen wird.

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Securitas sichert sich Auftrag für Sicherheitskontrollen am BER für weitere sieben Jahre

Das Sicherheitsunternehmen Securitas wird auch in den kommenden sieben Jahren für die Fluggast- und Gepäckkontrollen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) verantwortlich sein. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung konnte sich Securitas den langfristigen Vertrag sichern, wie das Unternehmen bekannt gab. Demnach werden rund 1.800 Securitas-Mitarbeiter weiterhin in beiden Terminals des Flughafens tätig sein, um für die Sicherheit der Passagiere zu sorgen. Der Vertrag umfasst sowohl die Personenkontrollen als auch die Überprüfung des Gepäcks und stellt sicher, dass die Sicherheitsstandards am BER weiterhin gewährleistet werden. Securitas ist bereits seit der Eröffnung des Flughafens für diese Aufgaben zuständig und konnte sich nun erneut gegen andere Anbieter durchsetzen. Der Flughafen BER bleibt somit ein wichtiger Standort für das Unternehmen, das in der Sicherheitsbranche eine führende Rolle spielt.

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Flugbegleiter gesteht sexuelle Ausbeutung eines Kindes

Ein ehemaliger Flugbegleiter von American Airlines hat sich der versuchten sexuellen Ausbeutung eines 14-jährigen Mädchens schuldig bekannt. Er hatte das Mädchen während eines Fluges von Charlotte nach Boston im September 2023 heimlich gefilmt. Die Tat ereignete sich, nachdem der Flugbegleiter das Mädchen unter einem Vorwand auf die Toilette am vorderen Ende des Flugzeugs gelockt hatte. Der 37-jährige Mann aus North Carolina gestand vor Gericht, ein iPhone in der Toilette versteckt zu haben, um das Mädchen zu filmen. Nach Entdeckung des Gerätes und Beweissicherung durch das Mädchen wurde der Flugbegleiter nach Bekanntwerden des Vorfalls durch American Airlines sofort entlassen. Ihm drohen nun Haftstrafen von bis zu 30 Jahren für versuchte sexuelle Ausbeutung und bis zu 20 Jahren für den Besitz von kinderpornographischem Material. Die Anwaltskanzlei Lewis & Llewellyn, die das Opfer vertritt, äußerte sich zufrieden über das Geständnis. Das endgültige Strafmaß wird am 17. Juni festgelegt. Zusätzlich zu den Haftstrafen drohen dem Verurteilten Geldstrafen und mögliche Schadenersatzforderungen.

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Aktivisten von Extinction Rebellion bei Protest in Amsterdam festgenommen

Am Samstag kam es am Flughafen Schiphol in Amsterdam zu einer Festnahme von Dutzenden Klimaaktivisten der Gruppe Extinction Rebellion (XR). Die Aktivisten demonstrierten gegen das „Flying Blue“-Programm der Fluggesellschaft KLM, das es Reisenden ermöglicht, Punkte durch Fliegen zu sammeln und diese für Vergünstigungen wie Rabatte oder Upgrades einzulösen. Obwohl XR für die Demonstration im Bereich Jan Dellaertplein vor der Abflughalle die Genehmigung erhalten hatte, begaben sich die Aktivisten unzulässigerweise in die Abflughalle 2, was zu den Festnahmen führte. Insgesamt wurden 38 Personen von der Koninklijke Marechaussee (königliche niederländische Militärpolizei) festgenommen und an einen unbekannten Ort transportiert. KLM wies das Verhalten der Aktivisten als unzulässig zurück. Der Chief Operating Officer von KLM, Maarten Stienen, betonte das Recht auf Protest, stellte jedoch klar, dass das Überschreiten der festgelegten Grenzen nicht toleriert werde. „Das muss aufhören. Wir erwarten, dass die Staatsanwaltschaft entsprechende Maßnahmen gegen diejenigen ergreift, die für die Störung verantwortlich sind“, sagte Stienen. Extinction Rebellion kritisiert das „Flying Blue“-Programm, da es ihrer Ansicht nach die Nutzung von Flugreisen belohnt und somit zur Klimakrise beiträgt. Die Aktivisten argumentieren, dass häufiges Fliegen die Erderwärmung über die 2-Grad-Celsius-Marke hinaus vorantreiben würde. KLM entgegnete, dass das Unternehmen Milliarden in die Entwicklung sauberer und effizienter Technologien investiere, um den Luftverkehr künftig umweltfreundlicher zu gestalten.

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Übernahme von Air Belgium gescheitert: Zukunft der Fluggesellschaft ungewisser denn je

Die belgische Fluggesellschaft Air Belgium steht vor dem endgültigen Aus. Die lang erwartete Übernahme durch das anglo-niederländische Konsortium Erwan ist gescheitert, nachdem das Handelsgericht in Nivelles das laufende Akquisitionsverfahren am Donnerstagabend für ungültig erklärt hat. Die Airline hat nun eine letzte Frist bis zum 27. März, um einen neuen Investor zu finden. Gelingt dies nicht, droht die vollständige Liquidation des Unternehmens. Air Belgium hatte in den vergangenen Monaten intensive Gespräche mit Erwan geführt, einem Konsortium, das das Unternehmen übernehmen und unter dem neuen Namen „Air One Belgium“ mit Fokus auf Frachtflüge weiterführen wollte. Ursprünglich gab es große Hoffnungen, daß die Übernahme den wirtschaftlich angeschlagenen Betrieb retten und den 197 verbliebenen Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive bieten könnte. Doch das Verfahren zog sich in die Länge. Immer wieder kam es zu Verzögerungen, da Erwan keine überzeugenden finanziellen und rechtlichen Garantien vorweisen konnte. Schließlich entschied das Handelsgericht in Nivelles, das Übernahmeverfahren zu stoppen, womit die Verhandlungen endgültig zum Scheitern verurteilt waren. Krise bei Air Belgium: Eine Airline im Überlebenskampf Die finanzielle Lage von Air Belgium ist seit Jahren angespannt. Die Fluggesellschaft wurde 2016 mit großen Ambitionen gegründet und nahm 2018 den Flugbetrieb auf. Ihr Geschäftsmodell basierte ursprünglich auf Langstreckenflügen von Brüssel nach Asien und Überseezielen. Doch die Nachfrage blieb hinter den Erwartungen zurück, und die Airline hatte mit starker Konkurrenz etablierter Anbieter zu kämpfen. In der Folgezeit versuchte sich Air Belgium an verschiedenen Geschäftsmodellen, darunter Wet-Lease-Dienste für andere Airlines sowie Frachtflüge. Doch auch diese Strategien konnten die wirtschaftlichen Probleme nicht dauerhaft lösen. Im September

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