
Austrian Airlines: Kurzarbeit, Staatshilfe, Staatskredit und hohe Kosten – Kommentar
Während der Corona-Pandemie wurde die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines vom österreichischen Staat kräftig finanziell unterstützt. Neben 150 Millionen Euro an „nicht rückzahlbarem Zuschuss“, gab es auch einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag aus der Kurzarbeit. Mit Transparenz rund um Finanzmittel, die während der Corona-Pandemie verteilt wurden, hat die amtierende Bundesregierung schon von Anfang an ein Problem gehabt. Ein paar wenige Förderungen sind in der Transparenzdatenbank ersichtlich, jedoch hat man es besonders bei großen Unternehmen – beispielswiese unter dem Deckmantel Datenschutz – sehr wichtig gehabt, dass die Öffentlichkeit und das Parlament eben nicht wissen wie viel der Staat im Rahmen der Kurzarbeit für Austrian Airlines, die Flughafen Wien AG und andere große Unternehmen springen hat lassen. Auskünfte darüber wurden verweigert, so dass der Österreichische Rundfunk vor Gericht gezogen ist. Das Bundesverwaltungsgericht sah in der Verweigerung der Auskunft über die Höhe der Coronahilfen einen Gesetzesverstoß und ordnete die Herausgabe an. Insgesamt wurden 9,8 Milliarden Euro von der Regierung für die Kurzarbeit aufgewandt. An der Spitze der Liste der Einzelempfänger, die vom Österreichischen Rundfunk veröffentlicht wurde, findet sich Austrian Airlines. Zusätzlich zur Kurzarbeit hat dieses Unternehmen einen „nicht-rückzahlbaren Zuschuss“ in der Höhe von 150 Millionen Euro bekommen. Weiters wurde ein staatlich garantierter Kredit, der zwischenzeitlich getilgt wurde, gewährt. Im Jahr 2020 war Austrian Airlines das erste Großunternehmen, das Kurzarbeit angemeldet hat. Die Beschäftigten befanden sich über einen vergleichsweise sehr langen Zeitraum in dieser Maßnahme, die zum Erhalt der Arbeitsplätze dienen soll. Allerdings gab es für betroffene auch finanzielle Einbußen, denn das AMS übernimmt nicht die kompletten Lohnkosten.








