Jan Gruber

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Jan Gruber

Symbolische Entscheidung: Alitalia soll 900 Millionen Euro zurückbezahlen

Über einige Jahre hinweg wurde die Fluggesellschaft Alitalia nur mit Hilfe staatlicher Gelder in der Luft gehalten. Die EU-Kommission entschied nun, dass dies rechtswidrig war und fordert die italienische Regierung zur Rückforderung von rund 900 Millionen Euro zuzüglich Zinsen auf. Die Entscheidung dürfte eher symbolischer Art sein, denn die Finanzlage von Alitalia ist stark angespannt. Zuletzt hatte man wiederholt bei der Bezahlung der Löhne und Gehälter Probleme. Der Flugbetrieb soll am Abend des 14. Oktober 2021 endgültig eingestellt werden. Der Nachfolger Ita haftet nicht für die Verbindlichkeiten des Vorgängers. Somit kann die neue Airline ohne diese Altlast am 15. Oktober 2021 starten. Konkret betroffen ist das im Mai 2017 gewährte Darlehen in der Höhe von 600 Millionen Euro. Nur wenige Monate später wurden weitere 300 Millionen Euro überwiesen. Diese sind laut EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unzulässig. Die italienische Regierung soll nun die Rückabwicklung einleiten. Es gilt aber als nahezu unmöglich, dass dies gelingen wird, denn Alitalia befindet sich in einem Insolvenzverfahren und konnte in den letzten Monaten die Löhne und Gehälter nur noch mit staatlicher Hilfe bezahlen. Vorgesehen ist, dass der Carrier ab 15. Oktober 2021 in die Liquidation tritt. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die nun für illegal erklärte Beihilfe jemals vollständig zurückgeführt werden kann, eher gering. Auf Ita hat die Entscheidung – wie erwähnt – keinen Einfluss.

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Brüssel will Vögel mit Drohnen verscheuchen

Mit Hilfe von Drohnen will der Flughafen Brüssel Vögel aufspüren und nach Möglichkeit auch verscheuchen. Ein entsprechendes Testprogramm läuft derzeit. Der Airport teilte mit, dass man mit unbemanntem Fluggerät Vögel, die Flugzeugen potentiell gefährlich werden könnten, finden will und sie dann – falls erforderlich – entsprechend weggeleiten will. Die Evaluierung findet bei laufendem Betrieb unter normalen Bedingungen statt. Unter normalen Umständen sind Drohnen am und um den Flughafen verboten, da eine verirrte Drohne gefährliche Situationen für den Flugverkehr schaffen kann. Um jedoch die Möglichkeiten des innovativen Einsatzes von Drohnen zu erkunden, organisieren der Flughafen Brüssel und Skeyes Testtage mit Drohnen unter sicheren Bedingungen. Nach einem erfolgreichen Test im April mit einer Sicherheitsdrohne werden diesmal die Möglichkeiten einer Drohne zur Vogelabwehr weiter untersucht.

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FFP2-Maske (Foto: Pixabay/NightRainer).

Ab 15.9.2021: FFP2-Maskenpflicht auf Flügen von/nach Österreich

Das österreichische Gesundheitsministerium hat Flughäfen, Airlines und Piloten angewiesen, dass mit Wirksamkeit zum 15. September 2021 „normale MNS-Masken“ nicht mehr zugelassen sind. An Bord von Passagierflugzeugen, auch im Bereich Business Aviation, sowie in Terminals von Airports müssen wieder mindestens FFP2-Masken getragen werden. Im Notam A2504/21 werden sämtliche Betreiber – in der Luft und am Boden – angewiesen, dass ab 15. September 2021 das Betreten von Flughäfen sowie Flugzeugen nur noch dann erlaubt ist, wenn eine Maske, die mindestens dem FFP2-Standard entspricht, getragen wird. Das gilt sowohl für Reisende, die ab Österreich fliegen als auch für einfliegende Passagiere und zwar unabhängig vom durchführenden Operator. Die Folge daraus ist, dass auf allen Flügen von/nach Österreich FFP2-Maskenpflicht besteht. Wenn man beispielsweise von Deutschland nach Österreich fliegt, dann wäre bis zum Einsteigen ein normaler NMS („OP-Maske“) erlaubt und danach hat laut jüngster Anordnung zumindest eine FFP2-Maske getragen zu werden. Aus der Anordnung des Ministeriums ergibt sich auch, dass höherwertige Schutzmasken zulässig sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Produkte nach dem FFP3-Standard handeln. Theoretisch könnte man auch eine „echte Gasmaske“ verwenden, sofern diese kein Ventil zum Ausatmen hat. Dies wäre auch bei FFP2-Masken nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es für Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könnten. Letztere haben dies mittels Attest eines Arztes nachzuweisen. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und maximal 14 Jahren dürfen weiterhin einen einfachen Mund-Nasen-Schutz („Community Mask“) tragen. Darüber besteht ausdrücklich die Verpflichtung Masken, die mindestens den FFP2-Standard erfüllen, zu tragen. Die Anweisung des

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Triebwerksausfall: Turkish A330 kreiste vier Stunden nahe Istanbul

Am 8. September 2021 wollte Turkish Airlines mit der TC-JOB als TK42 von Istanbul nach Johannesburg fliegen. Kurz nach dem Start wurde eine Fehlfunktion eines Triebwerks festgestellt. Diese wurde zufällig von einem Passagier auf Video festgehalten. Der Airbus A330 kreiste mehr als vier Stunden in der Nähe von Istanbul, um überschüssigen Treibstoff zu verbrennen. Der Tankstand war aufgrund des Umstands, dass ein über neunstündiger Flug nach Johannesburg geplant war, doch sehr hoch. Die TC-JOB landete rund vier Stunden und 25 Minuten nach dem Start sicher auf dem Flughafen Istanbul. Wie im nachstehend eingebetteten Video ersichtlich kam es am linken Triebwerk während dem Steigvorgang zu einer Fehlfunktion. Dabei waren Flammen sichtbar. Die Piloten haben dies bemerkt und eine unverzügliche Notfallabschaltung des betroffenen Triebwerks eingeleitet. Ob die Löschanlage verwendet wurde oder nicht, ist derzeit unklar. Jedenfalls entschied sich der Kapitän für eine Rücklandung auf dem Flughafen Istanbul. Ein übliches Verfahren in solchen Situationen. Allerdings war das Flugzeug zu schwer und musste überschüssigen Treibstoff loswerden. Man entschied sich gegen so genanntes Fuel Dumping über dem Meer und verbrannte den Kraftstoff durch rund vierstündiges Kreisen über dem Schwarzen Meer in der Nähe von Istanbul. Unklar, ob Dumping-Einrichtung überhaupt vorhanden Grundsätzlich stellt sich in solchen Situationen die Frage, ob Fuel Dumping und eine schnellere Landung oder das Verbrennen von Kraftstoff die bessere Lösung ist. Eine solche Entscheidung hat der Kapitän unter Berücksichtigung aller Parameter zu treffen. Beim Airbus A330 kommt hinzu, dass die Dumping-Einrichtung serienmäßig nicht vorhanden ist, sondern als aufpreispflichtiges Extra eingebaut werden kann.

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Österreich stuft einige Balkan-Länder nicht mehr „grün“ ein

Die österreichische Einreiseverordnung wurde wieder geändert. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die vollständige Corona-Impfung („zwei Stiche“ bzw. „ein Stich“ bei Johnson & Johnson) nun 12 Monate statt wie bisher neun Monate gilt. Anerkannt werden weiterhin nur Vakzine, die über eine EMA- und/oder WHO-Zulassung verfügen. Das schließt weiterhin den russischen Impfstoff Sputnik V aus. Verschärfungen gibt es aber hinsichtlich einiger Staaten, die nicht mehr auf der Liste der „grünen Länder“ geführt werden. Unter anderem handelt es sich dabei um Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Israel, Japan, USA und Thailand. Für vollständig geimpfte Personen ergeben sich defacto keine Änderungen, Ungeimpfte können der Quarantäne unterliegen. Auf der Liste der so genannten „Virusvariantengebiete“ sind Costa Rica und Suriname. Gestrichen wurden von dieser „roten Liste“ Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia und Simbabwe. Uruguay schaffte gar die Umstufung auf die „grüne Liste“. Bei Virusvariantengebieten gelten besondere Einreisebestimmungen.

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Flughafen Paderborn feiert 50er

Der Flughafen Paderborn-Lippstadt feiert am 10. September 2021 sein 50-jähriges Jubiläum. Eröffnet wird der Airport, dessen Gründung eng mit dem Computer-Pionier Heinz Nixdorf verbunden ist, am 10. September 1971. An diesem Tag startete das erste Flugzeug ab dem damals brandneuen Airport. Damals war Paderborn der vierte Regionalflughafen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Zu Beginn war alles noch ein bisschen spartanisch, denn der Airport wurde in nur fünf Monaten errichtet. Die Runway war ursprünglich 1.150 Meter lang. Vorausgegangen war dem ersten Flug zwei Jahre zuvor die Gründung der Regionalflughafen Südost-Westfalen GmbH, die damals von sieben Landkreisen getragen wurde. Kontinuierlich ist der Flughafen Paderborn/Lippstadt gewachsen, so dass immer größere Maschinen von hier aus starten und landen konnten. Weitere zentrale Ereignisse waren die Eröffnung des Betriebsgebäudes und die Aufnahme des Linienflugverkehrs nach Frankfurt (1975), die Erweiterungen der Start- und Landebahn auf 2.180 Meter mit Aufnahme der Mallorca-Verbindung (1988), die Fertigstellung eines neuen Ankunftsterminals und der Pier-Anlage (2001) sowie der Neubau des Quax-Hangars mit Werfthalle, gläsernem Showroom und Aussichtsterrasse (2011). „Unsere Gründerväter haben im Jahr 1969 den Grundstein dafür gelegt, dass der Flugbetrieb im Jahr 1971 aufgenommen werden konnte. Damals wie heute erfüllt unser Flughafen eine zentrale Funktion in der Verkehrsinfrastruktur für die Regionen Ostwestfalen-Lippe und Südostwestfalen. Wir freuen uns sehr über die positive Entwicklung, die wir mit unserem Flughafen im Verlauf dieses Jahres nehmen konnten. Insofern sehen wir der weiteren Ausgestaltung des Flugbetriebs in den kommenden Jahren positiv entgegen“, betont Geschäftsführer Roland Hüser. Heinz Nixdorf gilt als Chef-Lobbyist der Flughafengründung Dass der Flughafen Paderborn-Lippstadt überhaupt

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Keine Reaktion: German Airways klagt Millionen-Forderung bei Green Airlines ein

Dem Ticketverkäufer Green Airlines steht eine millionenschwere Klage der Zeitfracht-Tochter German Airways bevor. Die Fluggesellschaft stellte aufgrund von Zahlungsverzug ihre Dienstleistungen ein und fordert die Bezahlung der vertraglich vereinbarten Charterraten ein. Durch einen Bericht des Portals Airliners.de wurde bekannt, dass German Airways den Ticketverkäufer Green Airlines mittels eines Anwaltsschreibens zur Bezahlung von 800.000 Euro aufgefordert hatte. Sollte diese Summe nicht bis Ende der letzten August-Woche bezahlt werden, werde man eine Klage über 11,3 Millionen Euro einreichen. Ein Sprecher des Zeitfracht-Konzerns, dem German Airways angehört, sagte gegenüber Aviation.Direct: „Die Frist ist ohne eine Reaktion verstrichen“. Die Angelegenheit wird nun das sachlich und örtlich zuständige Zivilgericht beschäftigten. Angesichts der Höhe der Forderung, die German Airways gegen Green Airlines erhebt, sind allein die Anwalts- und Gerichtskosten exorbitant hoch, denn diese sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe des Streitwerts.

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Wizz Air will noch mehr „Neos“ von Airbus

Bei Wizz Air Hungary sind derzeit noch 59 Airbus A320ceo und 34 A321ceo im Einsatz. Deren Kapazität könnte schon bald mit Hilfe eine weiteren Neo-Großbestellung ersetzt werden. Der Konzern soll momentan mit Airbus über eine Großbestellung verhandeln. Dazu berichtet Reuters unter Berufung auf entsprechende Quellen, dass Gespräche über mindestens 100 Narrowbodies laufen. Der ehemalige Wizz-Air-Hungary-Chef Stephen Jones betonte im Vorjahr, dass bestehende Neo-Orders dem Wachstum diesen und sagte auch, dass die komplette Flotte geleast ist. Demnach ist es nicht verwunderlich, dass sich Wizz Air hinsichtlich der Kapazität nach Ersatz für die noch zahlenmäßig überlegene Ceo-Flotte umsieht. Die Leasingverträge laufen über die nächsten Jahre nach und nach aus. Die Firmengruppe wartet zwar auf die Übernahme zahlreicher bestellter Neo-Maschinen, darunter auch A321XLR, jedoch scheint man weiter wachsen zu wollen. Weder Airbus noch Wizz Air wollten die Informationen von Reuters offiziell kommentieren. Man verweist lediglich darauf, dass Gespräche mit Kunden bzw. mit dem Hersteller üblich sind, jedoch will man keinen konkreten Kommentar abgeben.

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Einreisebestimmungen: Das braucht man für Armenien

Immer mehr Fluggesellschaften entdecken Eriwan, die Hauptstadt Armeniens, für sich. Beispielweise hat Eurowings erst kürzlich eine Nonstopverbindung aufgenommen. Die Nachfrage ist schon allein deshalb hoch, weil viele Armenier zum Beispiel in der D-A-CH-Region arbeiten. In Zusammenarbeit mit Air Arabia will die Regierung Armeniens unter dem Namen Fly Arna einen neuen Billigflieger in die Luft bringen. Zu möglichen Zielen ist noch nicht viel bekannt, denn bezüglich etwaiger EU-Flüge hat man ein kleines Problem. Die Europäische Union führt die Luftfahrtbehörde Armeniens schon lange auf der „schwarzen Liste“. Das bedeutet konkret, dass armenische Carrier auf Wetlease-Dienstleistungen zurückgreifen müssen oder aber Einzel-Sondergenehmigungen einholen müssen. Für EU-Carrier gelten solche Auflagen nicht und diese bauen den Verkehr in Richtung Eriwan zunehmend aus. Ab Wien gibt es beispielsweise mit Austrian Airlines und Wizz Air zwei Anbieter, die diese Route bedienen. Touristisch ist die Hauptstadt Armeniens aufgrund zahlreicher Sehenswürdigkeiten enorm interessant, jedoch im EU-Raum wird die spektakuläre Stadt noch stark unterschätzt. Ganz anders in Russland, denn der Großteil des Flugverkehrs in Eriwan kommt aus der Russischen Föderation. Einreisebestimmungen einfach erfüllbar In Zeiten von Corona gilt es auch bei Reisen nach Armenien einiges zu beachten. Der Reisepass alleine ist nicht mehr ausreichend, denn es müssen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden. Im Regelfall benötigen EU-Bürger für die Einreise nach Armenien kein Visum. Der insbesondere in Deutschland stark verbreitete Personalausweis ist aber nicht ausreichend, denn es gibt je einen Ein- und Ausreisestempel in den Reisepass. Derzeit ist die Einreise nach Armenien für „Ausländer“ zu touristischen Zwecken vergleichsweise einfach. Benötigt werden wahlweise: negativer

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„Falscher“ Impfstoff: Air Montenegro setzt Frankfurt aus

Die junge Fluggesellschaft Air Montenegro erleidet den ersten Rückschlag, denn man muss die Strecke Podgorica-Frankfurt vorübergehend aussetzen. Hintergrund ist der Umstand, dass Deutschland den Balkan-Staat auf die Hochrisikoliste gesetzt hat. In Montenegro ist die Durchimpfungsrate sehr hoch, aber davon haben viele Reisende im Deutschland-Verkehr nicht sonderlich viel. Die dortige Regierung setzt überwiegend auf das russische Vakzin Sputnik V sowie chinesische Impfstoffe. Diese führen bei der Einreise nach Deutschland zu keinen Erleichterungen, denn die Bundesrepublik anerkennt – mit wenigen Ausnahmen – nur die Vakzine mit EMA-Zulassung. Die Folge daraus ist: Wer beispielsweise mit Sputnik V geimpft ist, muss bei der Einreise nach Deutschland eine Quarantäne antreten. Da Montenegro als Hochrisikogebiet eingestuft ist würden nur Geimpfte ausgenommen sein. Da scheitertet es aber am verwendeten Vakzin, wodurch Nachteile entstehen. Bei Air Montenegro hat sich der Umstand ergeben, dass die Nachfrage eingebrochen ist. Laut Ex-Yu-Aviation wird die Frankfurt-Strecke am 13. September 2021 vorerst letztmalig bedient. Die Wiederaufnahme ist derzeit für den 1. Dezember 2021 angekündigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Termin halten könnte, ist hoch, den in der Weihnachtszeit reisen viele, die Familien in Montenegro haben, nach Hause.

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