Jan Gruber

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Jan Gruber

SunExpress startet Verkauf von Air-Cairo-Flügen

Die türkische Ferienfluggesellschaft SunExpress lässt im Sommerflugplan 2021 die Ägypten-Flüge ab Deutschland von Air Cairo durchführen. Hintergrund ist, dass man bedingt durch die Schließung des deutschen Ablegers auf einen Partner angewiesen ist. Die Kooperationsflüge sind für den Reisezeitraum von Ende Mai bis Ende Oktober 2021 buchbar. Während Air Cairo die Flüge nach Hurghada durchführen wird, ist SunExpress für die gesamte Flugplanung, das Revenue Management und den Vertrieb verantwortlich. Gemeinsam bieten die beiden Unternehmen in der Sommersaison ein Ägypten-Programm ab Deutschland, Österreich und der Schweiz an mit bis zu drei Verbindungen pro Woche je nach Abflugort. Zur Auswahl stehen Ägypten-Urlaubern Hurghada-Verbindungen ab Berlin, Bremen, Basel, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart, Wien und Zürich. Die Preise für die bereits buchbaren Strecken starten One-Way bei 139,99 Euro. „Viele sind schon geimpft und können deswegen den Tests gelassen entegen sehen – und die Quarantäne bei Rückkehr entfällt in vielen Fällen“, kommentiert SunExpress-CCO Peter Glade. „Wir freuen uns sehr, dass es nun mit den Ägypten-Flügen losgeht und sind sicher, dass wir zahlreichen Kunden damit einen erholsamen Urlaub ermöglichen werden.

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Finnair schließt neuen Piloten-KV ab

Die Geschäftsleitung von Finnair und die Pilotengewerkschaft Palta haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag geeinigt. Dieser gilt bis zum 30. September 2024 und soll der Airline das Überleben nach der Corona-Pandemie erleichtern. Dazu gehören der Übergang von einer auf dem Dienstjahr basierenden Gehaltsstruktur zu einer auf dem Stellenangebot basierenden Gehaltsstruktur sowie Maßnahmen, mit denen die Saisonalität des Flugverkehrs effektiver ausgeglichen werden kann. „Mit dem neuen Tarifvertrag zeigen unsere Piloten ihre Bereitschaft, mitten in der größten Krise in der Geschichte der Luftfahrt konstruktiv zur Wiederaufbauphase von Finnair beizutragen“, sagt Johanna Karppi, Senior Vice President Human Resources bei Finnair. „Ich freue mich, dass wir uns gemeinsam auf Lösungen einigen konnten, die die Wettbewerbsfähigkeit von Finnair unterstützen und gleichzeitig sicherstellen, dass Finnair auch in Zukunft ein guter Arbeitgeber für finnische Piloten ist. Die lange Vertragslaufzeit bringt uns Vorhersehbarkeit und unterstützt die langfristigen Bemühungen zum Aufbau der Zukunft von Finnair“. Pasi Vuorio, Verhandlungsführer bei Palta, ergänzt: „Die Vereinbarung ist eine ausgewogene Einheit, die die herausfordernde Situation berücksichtigt, mit der das Unternehmen inmitten der Pandemie konfrontiert ist. Dank gebührt auch dem Verhandlungsteam der Piloten“.

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Austrian Airlines: Comeback der Flüge mit Zwischenstopp

Im Mai 2021 wird Austrian Airlines wieder innerdeutsche Flüge durchführen. Dabei handelt es sich um so genannte Dreiecksflüge, die auf zwei Routen jeweils an Samstagen durchgeführt werden, bestätigte das Unternehmen. Hintergrund ist laut AUA die derzeit „etwas schwächere Nachfrage“. Passagiere, die im Mai 2021 an Samstagen mit Austrian Airlines nach Hamburg oder Stuttgart fliegen wollen, müssen sich auf eine Zwischenlandung einstellen. In Richtung der Hansestadt wird diese auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg durchgeführt. Nach Stuttgart gibt es in der bayerischen Landeshauptstadt München einen Zwischenstopp. Die Durchführung erfolgt nach folgenden Mustern: Wien-München-Stuttgart-Wien bzw. Wien-Berlin-Hamburg-Wien. „Auf diese Weise können wir unseren Kunden im Mai weiterhin eine Verbindung am Samstag Vormittag zu diesen vier Destinationen anbieten“, so ein Sprecher der Austrian Airlines gegenüber Aviation.Direct. Die Point-to-Point-Beförderung innerhalb Deutschlands ist derzeit nicht vorgesehen.

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Merkel-Notbremse: Mit dem Fahrrad legal zum Flughafen?

Große Teile Deutschlands leiden derzeit unter der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durchgesetzten „Notbremse“. Diese sieht unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab einer Siebentagesinzidenz von 100 vor. Während Fahrradfahren erlaubt bleibt, sollen jegliche Reisen unterbleiben. Das schließt auch Fahrten mit dem Auto, der Bahn oder Flüge ein. Doch aufgrund internationaler Abkommen kann Deutschland gar kein nächtliches Flugverbot für alle Airports verhängen. Das führt zum Kuriosum, dass die Ankunft während der „Sperrstunde“ legal ist, aber die Heimreise im Auto wäre dann illegal. Geht man aber zu Fuß oder nutzt das Fahrrad, dann bewegt man sich zumindest in einer Grauzone. Der Branchenverband BDL fordert die deutsche Regierung dazu auf, dass die An- und Abreise erlaubt bleibt. Dabei stößt man im Umfeld von Angela Merkel aber vorerst auf taube Ohren. Lufthansa erklärte gegenüber verschiedenen Medien, dass man derzeit nicht damit rechnet, dass der Flugbetrieb aufgrund der „Notbremse“ eingeschränkt werden muss. Während beispielsweise Österreich mittlerweile konkrete Termine für die Öffnung noch geschlossener Sparten nennt, deuten deutsche Politiker an, dass es vor Ende Mai 2021 zu keinen Lockerungen kommen soll. Es wäre eher mit weiteren Verschärfungen zu rechnen. Der Nutzen nächtlicher Ausgangssperren ist eher gering, wie auch das Beispiel Österreich zeigt.

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Treibstoffpumpen: EASA lässst A320 überprüfen

Die europäische Luftfahrtbehörde EASA sieht bei einigen Maschinen der Typen Airbus A319, A320 und A321 eine mögliche Explosionsgefahr. Betroffen sind Flugzeuge, die vor dem 30. Juni 2015 produziert wurden und bestimmte Treibstoffpumpen verwenden. Laut der Lufttüchtigkeitsanweisung könnte es dazu kommen, dass ein lockerer Sperrstift am Impellerschaft eine Funkenquelle darstellen könnte. Das könnte laut EASA dann gefährlich werden, wenn die Pumpe nicht vollständig mit Kerosin gefüllt ist. Airbus legte der Behörde eine Liste mit Seriennummern vor. Die Behörde verfügte, dass die betroffenen Teile innerhalb von zehn Tagen, spätestens jedoch nach 50 Flügen, ausgetauscht werden müssen. Die Operator sollen von Hersteller Airbus ebenfalls kontaktiert werden. Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Betreiber die Nachbesserung unterlassen sollte, ist das betroffene Fluggerät automatisch mit einem Flugverbot belegt. Dieses gilt solange bis die Anweisung der EASA erfüllt wird.

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Einreise nach Österreich: Hochinzidenzgebiete treffen nur Pendler

Im Zuge der letzten Verlängerung der Covid-Einreiseverordnung führte Österreich zusätzlich eine neue Kategorie „Hochinzidenzgebiet“ ein. Diese trifft in erster Linie Pendler, denn deren Testergebnisse sind nicht mehr sieben Tage, sondern nur noch maximal 72 Stunden gültig. Für die „Allgemeinheit“ hat die Listung in Anlage B der Verordnung keine unmittelbaren Auswirkungen. Österreich gestattet derzeit nur aus Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Vatikan kommend die Einreise ohne Quarantäne. Aus allen anderen Staaten kommend gilt – sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt – eine zehntägige Absonderung, aus der man sich am fünften Tag freitesten kann. Weiters muss bei der Einreise ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden. Besonderheit: Personen mit Wohnsitz in Österreich können diesen auch innerhalb von 48 Stunden im Inland nachholen. Mit Stand 25. April 2021 sind Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Polen, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern als so genannte Hochinzidenzgebiete eingestuft. Pendler müssen sich daher häufiger testen lassen. Zuletzt wurde die Republik Malta von der so genannten Anlage B gestrichen. Da derzeit keine Flugverbindungen zwischen Wien und Luqa bestehen, dürften sich die Auswirkungen in sehr eng gesteckten Grenzen halten. Pendler gibt es jedoch zwischen den beiden Staaten. Beispielsweise soll es bei der Fluggesellschaft Lauda viele „Pendler“ zwischen den Büros Schwechat und Pieta (Malta) geben.

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Laudamotion: Stansted-Vorfall nun vor dem EuGH

Der Europäische Gerichtshof muss sich mit dem Laudamotion-Triebwerksdefekt und der anschließenden Evakuierung der damaligen OE-LOA befassen. Der Vorfall ereignete sich am 1. März 2019 auf dem Flughafen London-Stansted. Eine Österreicherin verklagt das Unternehmen, da sie aufgrund des Zwischenfalls eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten hat. Die britischen Unfallermittler kritisierten in ihrem Abschlussbericht die ehemalige österreichische Fluggesellschaft heftig. Unter anderem wurde vorgeworfen, dass es der verantwortlichen Senior-Flugbegleiterin an Vorerfahrung gemangelt habe. Ihre Beförderung fand nach weniger als einem Jahr Praxis statt. Auch ist die Behörde der Ansicht, dass die Räumung der Maschine nicht notwendig war und obendrein Anweisungen des Kapitäns missachtet wurden. Die Piloten waren gar überrascht, dass plötzlich Passagiere rund um die Maschine zu sehen waren. Da jedoch das noch funktionierende Triebwerk nicht abgeschaltet war, jedoch die Evakuierung eingeleitet wurde, wurde ein Passagier laut Gerichtsunterlagen „mehrere Meter durch die Luft geschleudert“. Die Dame zog vor Gericht. Eine Insassin der OE-LOA erlitt durch den Vorfall eine posttraumatische Belastungsstörung und reichte Klage beim Bezirksgericht Schwechat (Geschäftszahl: 17 C 1014/19z-7) ein. Die beklagte Laudamotion GmbH hielt es für nicht notwendig der Ladung des Gerichts nachzukommen, so dass die erste Instanz ein Versäumungsurteil erlassen hat. Bedingt durch die Abwesenheit wurde dem Standpunkt der klagenden Partei vollinhaltlich entsprochen. Das Urteil des Bezirksgerichts Schwechat ist mit dem 12. November 2019 datiert. Laudamotion „schwänzte“ erste Gerichtsverhandlung Offenbar wurde der Geschäftsleitung von Laudamotion die Tragweite des Säumnisurteils klar, denn dem Fluggast wurde eine hohe Summe Schadenersatz zugesprochen. Auch können sich daraus kostspielige Haftungen für Folgeschäden ergeben. Dagegen erhob die ehemalige

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Wien: Kostenlose PCR-Tests für ankommende Passagiere

Ab sofort gibt es am Flughafen Wien-Schwechat für ankommende Passagiere die Möglichkeit einen kostenlosen RT-PCR-Test zu absolvieren. Dieser findet nicht im Testzentrum des Airports statt, sondern in der Bipa-Filiale im Ankunftsbereich des Terminals 3 kann pro Person ein Kit an der Kassa abgeholt werden. Dies bestätigte der Leiter der Rewe-Austria-Konzernkommunikation gegenüber Aviation Direct. In der Bundeshauptstadt Wien gibt es für Personen, die hier wohnen oder arbeiten, seit einigen Wochen die Möglichkeit kostenlose RT-PCR-Tests in Bipa-Filialen zu beziehen. Die Gurgeltests werden eigenständig unter Anleitung einer Web-App absolviert. Die Proben können dann unter anderem bei den Rewe-Austria Töchtern Bipa, Billa, Billa Plus, Penny Markt und an BP-Tankstellen in Einwurfboxen abgegeben werden. Der Befund wird anschließend in englischer und deutscher Sprache vom Labor Life Brain per E-Mail geschickt. Neu ist, dass am Flughafen Wien ankommende Reisende ein solches Kit in der Bipa-Filiale im Ankunftsbereich des Terminals 3 kostenfrei abholen können. Der Einwurf der Probe ist jedoch nur in Wien möglich. Dazu Konzernsprecher Paul Pöttschacher: „Am Flughafen gibt es für jeden Ankommenden die Möglichkeit, 1 Packung kostenlosen PCR Gurgeltest bei BIPA abzuholen. Eine Abgabe ist nur an Rewe Group Standorten in Wien möglich“. Kostenfreier Test kann für die Einreise nach Österreich genutzt werden Die aktuelle Einreiseverordnung sieht grundsätzlich vor, dass ein negativer Antigen- oder PCR-Befund vorgelegt werden muss. Allerdings gibt es für Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben, eine kleine Ausnahme, denn diese können innerhalb von 48 Stunden die Testung in nachholen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Stationen der Apotheken und Länder,

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Firmenzentrale von Adria Airways wird verkauft

Wer schon immer mal eine ehemalige Airline-Zentrale kaufen wollte, kann nun jene von Adria Airways erwerben. Allerdings muss man das notwendige Kleingeld haben, denn der Mindestpreis wurde vom Insolvenzverwalter mit 4,1 Millionen Euro festgelegt. Interessenten können ab sofort ihre Gebote an diesen übermitteln. Die Liegenschaft wurde im Jahr 2009 gebaut und ist rund 4.400 Quadratmeter groß. Das Gebäude umfasst laut Erklärung des Masseverwalters unter anderem Büros, Schulungsräume und Flächen, die als Lager genutzt werden können. Der Flughafen Ljubljana ist in unmittelbarer Nähe. Weiters ist die Glasfront im Eingangsbereich mit einem überdimensionalen Logo von Adria Airways versehen.

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Austrian Airlines startet Vorab-Check von Dokumenten

Nach Lufthansa und Eurowings bietet nun auch das Konzernmitglied Austrian Airlines an, dass Passagiere ihre Reiseunterlagen bis zu 12 Stunden vor dem Abflug zu einer Vorprüfung elektronisch einreichen können. Die Passagiere sollen dann ein Feedback bekommen, ob ihre Dokumente zur Einreise in das Zielland berechtigen oder eben nicht. Die Corona-Pandemie brachte im Reiseverkehr ein Comeback der Bürokratie und der Zettelwirtschaft. Der Reisepasss bzw. der Personalausweis sind schon lange nicht mehr ausreichend, denn viele Länder verlangen vorherige Einreiseanmeldungen, Test- und/oder Impfnachweise und gelegentlich auch weitere Dokumente. Es besteht auch innerhalb der Europäischen Union ein undurchsichtiger Flickenteppich, der sich noch dazu laufend ändert. Austrian Airlines bietet Passagieren, die nach Deutschland, Griechenland und Spanien an, dass diese ihre Dokumente vorab hochladen können. Anschließend will der Carrier ein Feedback geben, ob diese den aktuellen Bestimmungen entsprechen oder nicht. Die Nutzung des Service ist freiwillig und kostenlos. Unabhängig von der Überprüfung müssen die Passagiere alle Dokumente auf der Reise im Original bei sich haben.

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