Jan Gruber

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Jan Gruber

Finnair baut neue Cargo-in-Cabin-Lösung ein

In Zusammenarbeit mit Lufthansa Technik bietet Airbus nun eine reversible Cargo-in-Cabin-Lösung an. Erstkunde für das neue Produkt ist Finnair. Ein Airbus A330-300 wurde entsprechend für den Transport nicht gefährlicher Güter im Passagierdeck modifiziert. Aufgrund der langsamen Erholung des Luftverkehrs ist die Frachtraum-Kapazität immer noch gering und wird voraussichtlich erst 2024 wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Zudem sind die Ausnahmeregelungen ausgelaufen, die von den Behörden zu Beginn der Pandemie gewährt wurden, um  medizinische Güter in der Kabine zu transportieren. Gemeinsam mit Airbus stellt Lufthansa Technik nun ein STC bereit, das es ermöglicht, vorübergehend eine Passagierkabine in einen Frachtraum („Temporary Cargo Cabin“) umzubauen. „Wir schließen uns in Krisenzeiten mit Airbus zusammen, um die beste Lösung für Flugzeugbetreiber zu liefern. Wir profitieren in vielerlei Hinsicht von der Expertise des jeweils anderen und schaffen so eine Blaupause für mögliche zukünftige Kooperationen“, sagt Sören Stark, Chief Operations Officer & Accountable Manager bei Lufthansa Technik. Daniel Wenninger, VP Airframe Services von Airbus, ergänzt: „Die Zusammenarbeit mit Lufthansa Technik ermöglicht die reibungslose Umsetzung dieser temporären Frachtlösung. Die A330 ist mit ihrer erstklassigen Betriebswirtschaftlichkeit und ihrer vielseitigen Kabine das perfekte Flugzeug für Frachtmissionen im aktuellen Kontext. Mit dieser neuen Lösung unterstützen wir auch weiterhin unsere Airbus-Kunden.“ Finnair ist der Erstkunde für die „Temporary Cargo Cabin“:  Der Betreiber hat kürzlich einen Airbus A330 an seiner Heimatbasis in Helsinki umgerüstet, für den die STC-Zulassung bereits läuft. Die Umrüstung selbst kann jeder Part 145-Anbieter durchführen. „Mit dieser EASA Approved STC-Lösung sind wir in der Lage, unseren erfolgreichen Frachtbetrieb auch während des Ramp-ups

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F-GSTA: Airbus schickt ältesten Beluga in Pension

Der europäische Flugzeugbauer Airbus schickt das erste jemals gebaute Transportflugzeug des Typs Beluga in Pension. Die Maschine wird vorläufig in Hamburg abgestellt. Der Frachter versah seit 1005 seinen Dienst für den Hersteller und kam zuletzt zwischen den Werken in Nord-Wales und Finkenwerder zum Einsatz. Bereits im Oktober 2020 legte Airbus mit der F-GSTB einen „alten“ Beluga still. Dieser ist momentan in Bordeaux abgestellt. Die F-GSTA landete am Dienstag gegen 17 Uhr 20 in Finkenwerder. Laut Airbus handelt es sich um den letzten planmäßigen Flug. In den nächsten Tagen soll das Cargoflugzeug ferry nach Frankreich ausgeflogen werden. Dort droht die Zerlegung.

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Adria-Markenrechte wurden in die Emirate verkauft

Vor einigen Wochen konnte der Insolvenzverwalter von Adria Airways die Markenrechte an einen nicht näher bezeichneten Käufer veräußern. Dieser outete sich nun: Es handelt sich um den Investor Munif Otman Tarmum aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Zum Preis von 33.400 Euro erhielt er den Zuschlag. Zuvor sind mehrere Verkaufsanläufe gescheitert, denn der Mindestpreis lag ursprünglich bei 100.000 Euro. Im Kaufpreis sind nicht nur die Markenrechte, sondern auch die Internet-Domains der ehemaligen Fluggesellschaft enthalten. Zur zukünftigen Verwendung machte der Investor keine Angaben.

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Erstes Quartal 2021: Embraer lieferte 22 Maschinen aus

Der brasilianische Flugzeugbauer Embraer konnte im ersten Quartal des laufenden Jahres 2021 insgesamt 22 Flugzeuge ausliefern. Dabei handelte es sich um 13 Businessjets und neun Regionaljets, teilte der Konzern mit. Unter den sieben Verkehrsflugzeugen befanden sich sieben der E2-Reihe. Die einzigen beiden E190-E2 gingen an die schweizerische Regionalfluggesellschaft Helvetic. Diese wird im aktuellen Quartal vier E195-E2 ausgeliefert bekommen. Die fünf verbleibenden E2-Maschinen waren E195-E2 und gingen an KLM Cityhopper und Air Peace.

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AUA-Chef verteidigt Flotten-Strategie

Künftig werden die Regionaljets des Typs Embraer 195 der kleinste Maschinentyp in der Flotte von Austrian Airlines sein. Die nächstgrößere Gattung wird der Airbus A320 bilden, denn die A319 werden ungefähr ab Jahresmitte schrittweise ausgeflottet und an die Konzernschwester Lufthansa Cityline übergeben. Firmenchef Alexis von Hoensbroech erklärte während einer Onlinekonferenz, dass er den Betrieb kleinerer Flugzeuge nicht länger für wirtschaftlich tragbar hält. Die Entscheidungen, dass die Turboprops des Typs DHC Dash 8-400 und die Airbus A319 die Flotte verlassen werden, sind bereits vor der Corona-Pandemie gefallen. Damals hob das Unternehmen in einer Medienmitteilung hervor, dass man damit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten würde, da größere Flugzeuge pro Sitz weniger Kohlenstoffdioxid verursachen. Ob jedoch die Ausflottung der Turbroprops angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie kurz- und mittelfristig eine kluge Entscheidung ist, wird die AUA noch unter Beweis stellen müssen. „In den letzten Jahrzehnten haben wir gesehen, dass das Fliegen von Regionalflugzeugen zumindest innerhalb Europas ein aussterbendes Geschäft ist. Die meisten erfolgreichen Netzbetreiber haben die Mehrheit ihrer kleinen Regionalflugzeuge losgeworden. Wir glauben, dass dies ein Trend ist, gegen den Sie nicht arbeiten können, da die Ticketpreise so stark gesunken sind, dass die Stückkosten der kleinen Flugzeuge einfach zu hoch sind“, sagte AUA-Chef Alexis von Hoensbroech während der Routes Reconnected. Embraer 195 stehen nicht zur Diskussion Gegen Beginn der Corona-Pandemie habe sich Austrian Airlines zum Ziel gesetzt, dass die Kapazität um etwa 20 Prozent reduziert wird. In Flugzeugen ausgedrückt: Die Flotte sollte von etwa 80 Maschinen auf rund 60 Stück verkleinert werden. Man trennt

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Gericht: Erstattungsansprüche können abgetreten werden

Seit einiger Zeit bieten einige Fluggastrechteportale auch so genannte Sofortentschädigungen an. Dabei tritt der Passagier seine Ansprüche ab und erhält eine – meist weitaus niedrigere – Auszahlung vom Bertreiber. Einigen Airlines ist diese Praxis aber ein Dorn im Auge. Das Amtsgericht Bremen befasste sich mit einem Fall, in dem die Flüge eines Reisenden auf der Strecke Bremen-Istanbul-Bremen annulliert wurden. Der Passagier trat seinen Erstattungs- und Entschädigungsanspruch an ein Portal ab. Die Airline leistete diese auch, jedoch an den Reisenden und nicht an das Portal, das dann eine Klage eingereicht hat. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass man den Pflichten entsprochen habe. Das Amtsgericht Bremen ist aber der Ansicht, dass eine wirksame Abtretung an das Portal erfolgt ist und somit Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an dieses zu leisten sind. Eine maßgebliche Rolle spielte bei der Entscheidung, dass der Airline die Abtretung in Form eines schriftlichen Vertrags form- und fristgerecht angezeigt wurde. Die direkt an den Passagier geleistete Zahlung hat die Airline quasi in den Sand gesetzt. Zahlt dieser nicht freiwillig an die Fluggesellschaft zurück, so bleibt dieser nur die Möglichkeit das „irrtümlich“ überwiesene Geld gerichtlich rückzufordern. Hinsichtlich der Klage, die das Fluggastrechteportal gegen den Carrier erhoben hat, steht diesem noch ein Rechtsmittel offen. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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Staatskredit für Plus Ultra beschäftigt Justiz und Parlament

Der an die spanische Charterfluggesellschaft Plus Ultra gewährte Staatskredit in der Höhe von 53 Millionen Euro beschäftigt nun die spanische Justiz. Hintergrund ist, dass eine Gewerkschaft Anzeige erstattet hat und vorwirft, dass die Regierung beziehungsweise der Staatsfonds Sepi Steuergelder verschwenden würde. In Spanien sorgte die Gewährung des Sepi-Darlehens an Plus Ultra für kontroverse Medienberichte, denn die Nachhaltigkeit wurde in Frage gestellt. Dabei spielte der Umstand, dass der Carrier im Charter- und Wetlease-Bereich tätig ist eine Rolle. Kritiker vertreten die Ansicht, dass für die Allgemeinheit kein nennenswerter Nutzen entstehen würde. Laut der Tageszeitung El Mundo erstatte die Gewerkschaft Manos Limpias gar eine Anzeige, mit der sich nun die Justiz in Madrid befassen muss. Konkret bezieht sich die Eingabe auf den Vizepräsidenten des Staatsfonds Sepi, der zum Zeitpunkt der Freigabe des Plus-Ultra-Darlehens ad-interim als Vorsitzender fungierte. Die weiteren Positionen der Sepi sind überwiegend politisch besetzt, so dass sich Staatssekretäre und hochrangige Beamte unter den Entscheidungsträgern befinden. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass die Staatshilfe unter Missachtung der Förderrichtlinien „durchgewunken“ worden sein könnte. Weiters werfen die Opposition und die genannte Arbeitnehmervertretung vor, dass Plus Ultra angeblich enge Beziehungen zu Venezuela unterhalten soll. In diesem Zusammenhang wurde auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet. Sepi kündigte an, dass man sowohl mit der Justiz als auch mit dem U-Ausschuss kooperieren wird und alle Unterlagen, die angefordert werden, transparent zur Verfügung stellen wird. Hinsichtlich der Strafanzeige, die von Manos Limpias erstattet wurde, ist der Stand der Dinge folgender: Die Ermittlungsbehörde untersucht derzeit, ob überhaupt strafbare Handlungen vorliegen. Die

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Gewessler will AUA-Strecke Graz-Wien verbieten

Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) verkündete, dass sie im Zuge des geplanten Ausbaus der ÖBB-Südbahn-Strecke Inlandsflüge zwischen Graz und Wien verbieten möchte. Betroffen davon wäre ausschließlich Austrian Airlines, denn einen anderen Operator gibt es nicht. Der Flug zwischen den beiden Städten gehört der Gattung „Ultrakurzstrecke“ an und wird defacto nur von Umsteigern genutzt. Ein reales Point-to-Point-Aufkommen gibt es auf dieser Route nicht. Austrian Airlines und die Österreichischen Bundesbahnen bieten seit einiger Zeit im Inland auf ausgewählten Strecken Kooperationszüge an. Diese tragen eine AUA-Flugnummer und dienen als Ersatz für Flugverbindungen. Langfristig will Austrian Airlines sich aus dem Inlandsgeschäft zurückziehen. Davon ausgenommen ist – zumindest vorläufig – die Innsbruck-Strecke, da aus geografischen Gründen eine Bahnfahrt in die Hauptstadt Tirols sehr zeitaufwendig ist. Linz-Wien und Salzburg-Wien wurden bereits eingestellt. Klagenfurt-Wien sowie Graz-Wien stehen akut auf der Kippe, denn beide Routen sind reine Zubringer und standalone unwirtschaftlich. Verschärft wird dies auch dadurch, dass die AUA in Kürze keine Turbopropflugzeuge in der Flotte haben wird. Die Wirtschaftskammer Steiermark stemmt sich gegen die Verbotspläne von Verkehrsministerin Leonore Gewessler. „Diese Verbindung wird fast ausschließlich als Zubringer genutzt. Hier mit Verboten zu drohen, halten wir sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus umweltpolitischer Sicht für alles andere als sinnvoll“, betonen WKO Steiermark Präsident Josef Herk und Direktor Karl-Heinz Dernoscheg. Dadurch würde der Flughafen Graz nämlich als internationale Drehscheibe massiv an Attraktivität verlieren, während viele Flüge nach Deutschland umgeleitet würden bzw. Grazer Businessreisende mit dem Auto nach Wien Schwechat pendeln würden. „Eine solche politische Weichenstellung kann nicht im Sinne unseres

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Ryanair startet neue Offensive gegen Buchungsplattformen

Seit vielen Jahren hat die irische Billigfluggesellschaft Ryanair ein offensichtliches Problem mit so genannten Buchungsplattformen. Der Carrier zog wiederholt gegen Vermittler vor Gericht, unterlag jedoch in den meisten Fällen. Nun meint der Konzern ein selbst kreiertes Sigel einführen zu müssen. Dieses soll laut Ryanair „Kunden vor Online-Reisebüros, die möglicherweise zu viel berechnen“ schützen. Gänzlich abwegig ist das nicht, denn die Zunft der so genannten Buchungsplattformen steht bei Konsumentenschützern wegen dubioser Extragebühren und zum Teil exorbitanter Aufschläge auf Airline-Spesen im Kreuzfeuer der Kritik. Ryanair wirft gar vor, dass so genannte „OTAs“ sogar Fake-Kontaktdaten angeben würden, um zu verhindern, dass die Airline direkt mit dem Passagier in Kontakt treten kann. Die „Price Checker“-Funktion ermöglicht es Kunden, die über ein Online-Reisebüro gebucht haben, den an Ryanair gezahlten Betrag für ihre Buchung mit dem vom Online-Reisebüro berechneten Betrag zu vergleichen. Kunden können nun klar erkennen, wo Online-Reisebüros, die nicht von Ryanair autorisiert sind, Flüge zu verkaufen, einen Aufschlag für ihre Flüge und Zusatzprodukte wie Gepäck und Sitzplätze berechnet haben. Um Kunden „zusätzlich zu schützen“, hat Ryanair ein neues Verifizierungs-Siegel eingeführt, das den Kunden garantiert, dass sie direkt auf der Ryanair-Website/App buchen. Kunden sollten nun immer prüfen, ob die Website, auf der sie buchen, das Verifizierungs-Siegel anzeigt. Ist dies nicht der Fall, sollten sie sich bewusst sein, dass sie über einen nicht-autorisierten Verkäufer von Ryanair-Flügen buchen. „Wir freuen uns, unseren neuen ‚Price Checker‘ und das Verifizierungs-Siegel auf der Ryanair.com Website und in der App einzuführen. Diese beiden neuen Funktionen helfen Kunden, die Fallstricke bei Buchungen

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„Lowcost zum Apothekerpreis?“ – Austrian Airlines sieht das anders

Passagiere, die auf der Suche nach Flugtickets im Deutschland-Österreich-Verkehr für Mai 2021 sind, werden möglicherweise feststellen, dass Austrian Airlines und konzernverbundene Anbieter die Preise zum Teil stark angezogen haben könnten. Die Nachfrage ist aufgrund beiderseitig bestehenden Quarantänebestimmungen durchaus gering. Austrian Airlines steht seit der Einführung des Paid-Caterings in Fachkreisen in der Kritik, denn dem Unternehmen wird unter anderem vorgeworfen, dass man ein „Lowcost-Produkt zum Apothekerpreis“ anbieten würde. Weiters sind Insider der Ansicht, dass die AUA insbesondere den Mitbewerbern Ryanair und Wizz Air eine regelrechte Steilvorlage liefern würde, da die Produkte – abgesehen von unterschiedlichen Abmessungen beim Handgepäck – deckungsgleich sind. Der Hauptunterschied würde im Preis liegen, denn dieser soll bei der Lufthansa-Tochter tendenziell höher sein. Gegenüber Aviation Direct stellte sich Austrian Airlines der im vorherigen Absatz zusammengefassten Kritik. Ein Sprecher antwortete auf die Frage, ob es tatsächlich zu Preiserhöhungen im Österreich-Deutschland-Verkehr gekommen ist: „Unsere Preise richten sich grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage. Es könnte sein, dass auf dem Flug, den du gefunden hast, die günstigeren Buchungsklassen schon voll und nur mehr höherwertige Klassen verfügbar sind. Wir bepreisen grundsätzlich so, dass zumindest Kosten wie Landegebühren pro Passagier abgedeckt sind. Ticketpreise von 10 Euro, bei denen das jedenfalls nicht der Fall ist, halten wir aus Umweltschutz- und wirtschaftlichen Gründen für unverantwortlich“. Die Unterschiede zwischen den Produkten der Lowcost-Konkurrenz (Ryanair und Wizz Air) sowie Austrian Airlines sollen im Detail liegen, so der Medienreferent: „Darüber hinaus gibt es weitere Punkte: Wir bieten mit der Austrian Melangerie zum Beispiel hochwertige, frisch hergestellte Speisen von Do

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