Der an die spanische Charterfluggesellschaft Plus Ultra gewährte Staatskredit in der Höhe von 53 Millionen Euro beschäftigt nun die spanische Justiz. Hintergrund ist, dass eine Gewerkschaft Anzeige erstattet hat und vorwirft, dass die Regierung beziehungsweise der Staatsfonds Sepi Steuergelder verschwenden würde.
In Spanien sorgte die Gewährung des Sepi-Darlehens an Plus Ultra für kontroverse Medienberichte, denn die Nachhaltigkeit wurde in Frage gestellt. Dabei spielte der Umstand, dass der Carrier im Charter- und Wetlease-Bereich tätig ist eine Rolle. Kritiker vertreten die Ansicht, dass für die Allgemeinheit kein nennenswerter Nutzen entstehen würde.
Laut der Tageszeitung El Mundo erstatte die Gewerkschaft Manos Limpias gar eine Anzeige, mit der sich nun die Justiz in Madrid befassen muss. Konkret bezieht sich die Eingabe auf den Vizepräsidenten des Staatsfonds Sepi, der zum Zeitpunkt der Freigabe des Plus-Ultra-Darlehens ad-interim als Vorsitzender fungierte. Die weiteren Positionen der Sepi sind überwiegend politisch besetzt, so dass sich Staatssekretäre und hochrangige Beamte unter den Entscheidungsträgern befinden. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass die Staatshilfe unter Missachtung der Förderrichtlinien „durchgewunken“ worden sein könnte.
Weiters werfen die Opposition und die genannte Arbeitnehmervertretung vor, dass Plus Ultra angeblich enge Beziehungen zu Venezuela unterhalten soll. In diesem Zusammenhang wurde auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet. Sepi kündigte an, dass man sowohl mit der Justiz als auch mit dem U-Ausschuss kooperieren wird und alle Unterlagen, die angefordert werden, transparent zur Verfügung stellen wird.
Hinsichtlich der Strafanzeige, die von Manos Limpias erstattet wurde, ist der Stand der Dinge folgender: Die Ermittlungsbehörde untersucht derzeit, ob überhaupt strafbare Handlungen vorliegen. Die Fluggesellschaft befindet sich nicht auf der Liste der Beschuldigten und wurde auch nicht angezeigt. Die Eingabe richtet sich gegen Entscheidungsträger, die den staatlich garantierten Sepi-Kredit bewilligt haben. Für diese gilt die Unschuldsvermutung.