Die Billigfluggesellschaft Easyjet hat am Standort Berlin-Brandenburg bereits vor der Ankündigung, dass die Basis deutlich verkleinert werden soll, in zwei Wellen viele Mitarbeiter gekündigt. Das zuständige Landesarbeitsgericht kippte nun jene Kündigungen, die während der Pandemie ausgesprochen wurden.
Aus rechtlichen Gründen können die Klagen der Mitarbeiter nicht als „Sammelverfahren“ geführt werden, sondern werden einzeln verhandelt. In zahlreichen Fällen kippte das Landesarbeitsgericht die während der zweiten Welle ausgesprochenen Kündigungen. Das Gericht teilte unter anderem mit, dass man der Ansicht ist, dass deutlich mehr Stellen abgebaut wurden als dies rechnerisch für die reduzierte Anzahl der am BER stationierten Verkehrsflugzeuge notwendig gewesen wäre.
Das Landesarbeitsgericht dürfte mit dieser Begründung wohl nicht weit von der Realität entfernt liegen, denn Easyjet musste bereits vor dem Beginn der Sommerferien viele Flüge wegen Personalmangel streichen. Es herrschten zeitweise chaotische Zustände am Airport, denn obwohl der Carrier vorsorgliche Kürzungen vorgenommen hatte, musste man dennoch an den Abflugtagen viele weitere Verbindungen streichen. Der Sommerflugplan 2022 wurde in mehreren Schritten stark gekürzt.
Easyjet baute am Standort Berlin-Brandenburg seit dem Beginn der Corona-Pandemie rund 450 Arbeitsplätze ab. Die erste Kündigungswelle wurde bereits im Jahr 2020 vollzogen. Von weiteren 103 Mitarbeitern trennte man sich im Frühjahr und Sommer 2021. Die aktuellen Verfahren betreffen den zuletzt genannten Zeitraum. Das Unternehmen sprach laut Mitteilung des Landesarbeitsgerichts so genannte betriebsbedingte Kündigungen aus. In zahlreichen Fällen wurden diese gekippt.
Die am Flughafen Berlin-Brandenburg stationierte Flotte wurde in mehreren Schritten von 34 auf derzeit 18 Maschinen verkleinert. Die Präsenz an diesem Airport will man im Herbst noch weiter zurückfahren, denn Easyjet plant mit noch weniger Flugzeugen und in der Folge daraus will man sich von weiteren Beschäftigten trennen. Als Begründung für die Vorgehensweise gibt das Unternehmen unter anderem an, dass die Flughafengebühren am BER sehr hoch wären und man ab anderen Airports die Maschinen profitabler einsetzen könne.
Die erste Kündigungswelle wurde vom Arbeitsgericht überwiegend zu Gunsten von Easyjet entschieden. Bei der zweiten hingegen entscheiden die Kammern des Landesarbeitsgericht eher für die Arbeitnehmer und kassieren zahlreiche Kündigungen. Revision ist zwar nicht zugelassen, jedoch besteht für die Parteien die Möglichkeit eine so genannte Nicht-Zulassungsbeschwerde einzubringen. Die meisten Urteile sind daher noch nicht rechtskräftig. Zahlreiche weitere sind noch anhängig.