
Wildcampen in den Bergen: Was ist erlaubt und was nicht?
Ist es erlaubt, ein Zelt am Berg aufzuschlagen? Darf man überall einfach in einem Campingbus übernachten? Wildes Campieren in den österreichischen Bergen kann schnell in ein Gesetzeslabyrinth führen. Im Gegensatz zu Skandinavien existiert in Österreich keine Rechtsgrundlage, die das Zelten in freier Wildbahn erlaubt. Die Regulierungen hierzulande sind eher restriktiv und variieren stark von Bundesland zu Bundesland. Der Österreichische Alpenverein gibt eine Orientierungshilfe. Zunächst die positive Nachricht: Die Berge ziehen gerade seit der Corona-Pandemie immer mehr Menschen an, die Erholung in der Natur suchen. Outdoor-Aktivitäten und Bergsport im Allgemeinen haben viele positive Aspekte. Allerdings erhöht dieser Trend den Druck auf die Alpen und führt manchmal auch außerhalb der bekannten Tourismusgebiete zu Schwierigkeiten. Das geschieht etwa dort, wo Menschen – beflügelt durch den individuellen Freiheitsdrang – das Bedürfnis verspüren, abseits der etablierten Infrastruktur „in der Wildnis“ zu nächtigen. Camping im Wald Das Österreichische Forstgesetz 1975 (ein Bundesgesetz) gewährleistet zwar landesweit das Recht auf freien Zugang zu Wäldern, doch das „das Lagern bei Dunkelheit, Zelten…“ ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das bedeutet, das Campen im Wald ist in ganz Österreich illegal, es sei denn, der Grundstückseigentümer hat ausdrücklich seine Zustimmung gegeben. Camping im alpinen Ödland „Es gibt unterschiedliche gesetzliche Regelungen für Gebiete oberhalb der Baumgrenze, je nach Bundesland“, so Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung für Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein. In Kärnten, Niederösterreich und Tirol ist das Zelten außerhalb von Campingplätzen nicht erlaubt und kann bei Verstößen zu hohen Strafen führen. In Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg gibt es kein landesweites explizites






